Mehrfachantrag 2023 – 2. Abwicklungsphase
Vervollständigung von MFA bis 17. April 2023
Für den Mehrfachantrag
2023 (MFA) konnten die
ÖPUL-Maßnahmen bis zum
31. Dezember 2022 beantragt
werden. Betriebsinhaber*innen,
deren MFA noch nicht
vollständig ist, müssen bis zum
17. April 2023 die fehlenden
Daten (z.B. Feldstücks-/Tierliste)
mittels Korrektur an die
AMA melden. Es bestehen die
Möglichkeiten, den MFA entweder
selbsttätig über eAMA zu
korrigieren oder die Hilfestellung
der LK Wien in Anspruch
zu nehmen.
Betriebsinhaber*innen, die Ihren MFA im Wege der LK Wien beantragt und noch nicht alle Daten angegeben haben, erhalten automatisch einen neuen Termin. Wir bitten um verlässliche und pünktliche Wahrnehmung des zugeteilten Zeitfensters. Bei unabwendbarer Verhinderung sind Terminverschiebungen rechtzeitig anzumelden.
Falls von uns kein Termin zugesandt wurde aber dennoch Änderungsbedarf besteht, bitten wir um selbstständige Kontaktaufnahme.
Betriebsinhaber*innen, die Ihren MFA im Wege der LK Wien beantragt und noch nicht alle Daten angegeben haben, erhalten automatisch einen neuen Termin. Wir bitten um verlässliche und pünktliche Wahrnehmung des zugeteilten Zeitfensters. Bei unabwendbarer Verhinderung sind Terminverschiebungen rechtzeitig anzumelden.
Falls von uns kein Termin zugesandt wurde aber dennoch Änderungsbedarf besteht, bitten wir um selbstständige Kontaktaufnahme.
Antragstellung in der LK Wien - Vorbereitung
Zur raschen Abwicklung
der Korrektur ist seitens der
Antragsteller*innen eine entsprechende
Planung unbedingt
notwendig. Wichtig ist
dabei die Abstimmung der
Korrekturangaben mit den gewählten
ÖPUL-Maßnahmen.
Dazu gehört mindestens die
Vorbereitung von:
Auf der Homepage der Agrarmarkt Austria (AMA) (https://www.ama.at; Formulare & Merkblätter) sind Details zu Schlagnutzungsarten, Codierungen, Begrünungsvarianten, Doppelnutzungen, sowie den einzelnen ÖPUL-Maßnahmen abrufbar.
- Feldstücksliste: Dokumentation aller Flächenzu- und abgänge (Feldstücksnummern, Betriebsnummern der abgebenden bzw. annehmenden Betriebe)
- Schlagliste: Schlagnutzungsarten, ÖPUL-Codierungen (Biodiversitätsfl ächen, Begrünungsvarianten, etc.)
- Bei Änderungsbedarf von Flächen: Skizzen mit Längenangaben, Grundstücksnummern, Fotodokumentation bei Referenzänderungen (z.B. bei Neuaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung)
- Tierliste: Wahrscheinlicher Tierbestand zum Stichtag 1. April 2023
Auf der Homepage der Agrarmarkt Austria (AMA) (https://www.ama.at; Formulare & Merkblätter) sind Details zu Schlagnutzungsarten, Codierungen, Begrünungsvarianten, Doppelnutzungen, sowie den einzelnen ÖPUL-Maßnahmen abrufbar.
Handysignatur & Vollmachten
Ab dem MFA 2023
ist die Unterschrift der
Verpflichtungserklärung
nur noch mittels Handy-Signatur
bzw. ID Austria möglich.
Für das Absenden des MFAs
bzw. der Korrektur ist der Einstieg
per Handy-Signatur demnach
über eAMA zwingend erforderlich
– sowohl selbsttätig
als auch in der LK Wien.
Um als Betriebsinhaber*in eine weitere Person zu bevollmächtigen, muss neben der schriftlichen auch eine elektronische Vollmacht erteilt werden. Dazu müssen sowohl Vollmachtgeber als auch Vollmachtnehmer über die Handy- Signatur bzw. ID Austria verfügen. Die elektronische Vollmacht kann anschließend online im „Vollmachtenservice der österreichischen Stammzahlenregisterbehörde“ erteilt werden. Details dazu werden auf der Homepage der AMA zur Verfügung gestellt.
Die Handy-Signatur kann u.a. bei folgenden Stellen aktiviert werden: Finanzämter, Gemeinden, Gesundheitskassen oder Landwirtschaftskammern (Termin erforderlich). Voraussetzung ist die persönliche Anwesenheit, ein eigenes Mobiltelefon und ein amtlicher Lichtbildausweis.
Um als Betriebsinhaber*in eine weitere Person zu bevollmächtigen, muss neben der schriftlichen auch eine elektronische Vollmacht erteilt werden. Dazu müssen sowohl Vollmachtgeber als auch Vollmachtnehmer über die Handy- Signatur bzw. ID Austria verfügen. Die elektronische Vollmacht kann anschließend online im „Vollmachtenservice der österreichischen Stammzahlenregisterbehörde“ erteilt werden. Details dazu werden auf der Homepage der AMA zur Verfügung gestellt.
Die Handy-Signatur kann u.a. bei folgenden Stellen aktiviert werden: Finanzämter, Gemeinden, Gesundheitskassen oder Landwirtschaftskammern (Termin erforderlich). Voraussetzung ist die persönliche Anwesenheit, ein eigenes Mobiltelefon und ein amtlicher Lichtbildausweis.
Neue Luftbilder
Alle drei Jahre werden
die Luftbilder und somit
die Hofkarten aktualisiert. Für
Wien wurden im Herbst 2022
neue Bilder aus 2021 in das
Geoinformationssystem (GIS)
der AMA eingespielt. Die Verpfl
ichtung der Überprüfung
und Anpassung der Feldstücksund
Schlaggrenzen obliegt den
Antragsteller*innen.
Fachliche Information
Ausführliche Informationen
zum MFA, Direktzahlungen
und ÖPUL sind u.a. auf der
Homepage der AMA, der LK
Wien und dem BML verfügbar.
Direktzahlungen
Direktzahlungen werden gewährt, wenn der MFA 2023 fristgerecht bis zum 17. April 2023 eingereicht wird und der Betrieb über mindestens 1,5 ha förderfähige Fläche verfügt. Als förderfähige Fläche gelten Acker- und Grünland, Dauerund Spezialkulturfl ächen, sowie Weinfl ächen.
Direktzahlungen
Direktzahlungen werden gewährt, wenn der MFA 2023 fristgerecht bis zum 17. April 2023 eingereicht wird und der Betrieb über mindestens 1,5 ha förderfähige Fläche verfügt. Als förderfähige Fläche gelten Acker- und Grünland, Dauerund Spezialkulturfl ächen, sowie Weinfl ächen.
Zahlung für Junglandwirt*innen
Junglandwirt*innen wird
für max. fünf Jahre und für
max. 40 Hektar förderfähiger
Fläche eine zusätzliche Zahlung
(„Top-Up“) von rund 66
€ gewährt. Das Top-Up ist jährlich
im MFA unter Einhaltung
folgender Förderungsvoraussetzungen
zu beantragen:
- Nach Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit ist der erstmalige Antrag spätestens im folgenden Antragsjahr zu stellen. Für den MFA 2023 gibt es die Ausnahme, dass der Bewirtschaftungsbeginn bis 2018 zurückliegen darf.
- Junglandwirt*innen dürfen bei Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit nicht älter als 40 Jahre alt sein.
- Zur Antragstellung oder binnen zwei Jahren nach Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit muss eine geeignete landwirtschaftliche Ausbildung abgeschlossen sein.
Konditionalitäten
In der GAP-Periode ab
2023 lösen die sogenannten
Konditionalitäten das zurzeit
geltende Cross Compliance
System ab. Deren Einhaltung
ist Voraussetzung für die uneingeschränkte
Auszahlung
von ÖPUL, Direktzahlungen
und Ausgleichszulagen für benachteiligte
Gebiete. Die Konditionalitäten
umfassen 11
Grundanforderungen an die
Betriebsführung (GAB) und 10
Standards für den guten landwirtschaftlichen
und ökologischen
Zustand von Flächen
(GLÖZ). Nachfolgend einige
wichtige Hinweise zu einzelnen
GLÖZ-Standards.
Im Fall von Doppelnutzungen (z.B. Winterweichweizen/ Feldgemüse) gilt – zumindest für 2023 – die Erstkultur als Hauptkultur. Als Kultur zählt eine botanische Art – d.h. Winterungen und Sommerungen gelten als dieselbe Kultur.
- GLÖZ 4 - Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen
- GLÖZ 5 – Bodenbearbeitung, Verringerung des Risikos der Bodenschädigung underosion
- GLÖZ 6 - Kein vegetationsloser Boden („Mindestbodenbedeckung“)
- GLÖZ 7 - Anbaudiversifizierung und Fruchtwechsel
Im Fall von Doppelnutzungen (z.B. Winterweichweizen/ Feldgemüse) gilt – zumindest für 2023 – die Erstkultur als Hauptkultur. Als Kultur zählt eine botanische Art – d.h. Winterungen und Sommerungen gelten als dieselbe Kultur.
- GLÖZ 8 - Acker-Bracheflächen/Schutz von Landschaftselementen/ Schnittverbot von Hecken und Bäumen
ÖPUL 2023
Die Beantragung der
Maßnahmen des ÖPUL 2023
konnte durch Abgabe des MFA
2023 bis 31. Dezember 2022 erfolgen.
Aufgrund von Rückfragen
haben wir einige Bereiche
ausgewählt, die für Antragsteller*
innen besonders wichtig
sind.
Umweltgerechte und biodiversitäts- fördernde Bewirtschaftung (UBB) und Biologische Wirtschaftsweise (BIO):
Umweltgerechte und biodiversitäts- fördernde Bewirtschaftung (UBB) und Biologische Wirtschaftsweise (BIO):
- Biodiversitätsflächen Bewirtschafter*innen müssen ab einer Ackerfl äche von 2 ha auf mind. 7% der Flächen Biodiversitätsfl ächen anlegen (Grünbrache mit dem Code „DIV“). Außerdem sind ab 10 ha Ackerfläche auf Feldstücken, die größer als 5 ha sind, in Summe zumindest 0,15 ha Biodiversitätsflächen nötig. Dabei zu beachten ist, dass sich diese Regelung auf Feldstücke und nicht auf Schläge bezieht!
- Anbaudiversifizierung auf Ackerflächen. Bei mehr als 5 ha Ackerfl äche darf der Getreide-Mais-Anteil höchstens 75% betragen und keine Kultur darf mehr als 55% ausmachen.
- Zuschläge - Bei Teilnahme an UBB und BIO können außerdem Zuschläge für z.B. Seltene Kulturpfl anzen, Wildkräuter- und Brutfl ächen oder Blüh-, Heil-, und Gewürzpfl anzen beantragt werden. Die jeweiligen Codes müssen in der Schlagliste ergänzt werden (z.B. Winterdinkel, Sorte: Attergauer Dinkel mit dem Code „SLK“ für seltene landwirtschaftliche Kulturpfl anze).
Erosionsschutz Acker:
- In dieser Maßnahme sind verschiedene erosionsmindernde Verfahren möglich (z.B. Mulchsaat, Anhäufungen bei Kartoffeln, begrünte Abfl usswege, Untersaaten, etc.). Entsprechende Codes müssen daher im Rahmen der MFAKorrektur in der Schlagliste ergänzt werden.
- Die Erfüllung der Maßnahme durch Mulchsaat, Direktsaat bzw. Strip-Till-Verfahren ist nur möglich, wenn 2022 Zwischenfrüchte mit den Varianten 4,5 und 6 gültig beantragt waren und es sich um eine erosionsgefährdete Folgekultur in diesem Jahr handelt (z.B. Schlagnutzung „Körnermais“ mit dem Code „DS“ für Direktsaat).
Pflanzenschutzmittel-Codierung
Bei Teilnahme an den Maßnahmen
Biologische Wirtschaftsweise,
Vorbeugender
Grundwasserschutz, oder Insektizidverzicht/
Herbizidverzicht
Wein, Obst und Hopfen
müssen in der Schlagliste Angaben
zur Verwendung von
Pfl anzenschutzmitteln (PSM)
gemacht werden. Achtung:
auch gebeiztes Saatgut zählt
als Verwendung von PSM! Zur
Auswahl stehen die Codes
PSMCS (chemisch-synthetische
PSM) oder PSMBIO (biologische
PSM). Mit den Codes
PSMCSI (chemisch-synthetische
Insektizide) oder PSMCHI
(chemisch-synthetische Herbizide)
kann bei Teilnahme an
den Maßnahmen Insektizid-/
Herbizidverzicht selbsttätig ein
Verstoß vermerkt werden (z.B.
aufgrund behördlicher Anordnung).
Alle detaillierten Informationen (Schlagnutzungen, Codierungen, Begrünungen, etc.) zu den einzelnen Maßnahmen können auf der AMA Homepage unter Formulare & Merkblätter – ÖPUL 2023 nachgelesen werden.
Alle detaillierten Informationen (Schlagnutzungen, Codierungen, Begrünungen, etc.) zu den einzelnen Maßnahmen können auf der AMA Homepage unter Formulare & Merkblätter – ÖPUL 2023 nachgelesen werden.