Mehrfachantrag Flächen (MFA) Abgabe für reine Weinbaukataster-Betriebe
Aufgrund des Wiener Weinbaugesetzes müssen alle Weinbautreibenden jährlich ihre Flächen in Form des Mehrfachantrags Flächen (MFA) melden bzw ihre Daten aktualisieren. Weinbaubetriebe in Jahren ohne Flächenänderungen (keine Auspflanzungen oder Rodungen, keine Zu- oder Verpachtungen, keine Zu- oder Verkäufe von Rebflächen) sowie ohne Beantragung von "Flächenförderungen“ (z.B. ÖPUL, Direktzahlungen), können mit wenigen Klicks selbsttätig Ihren MFA über eAMA senden.
Die LK NÖ hat dazu eine praxistaugliche Anleitung erstellt, die wir hier gerne auch den Wiener WinzerInnen bereitstellen dürfen.
Die LK NÖ hat dazu eine praxistaugliche Anleitung erstellt, die wir hier gerne auch den Wiener WinzerInnen bereitstellen dürfen.