Mindestgröße des Betriebes
Der Betrieb muss im ersten Jahr der Teilnahme am ÖPUL mindestens folgende Flächen bewirtschaften, damit ein Vertrag zu Stande kommt und eine Förderung gewährt wird (maßgeblich ist die im Mehrfachantrag-Flächen beantragte Fläche):
- 0,50 ha Flächen im geschützten Anbau (Nutzungsart A und GA) oder
- 1,00 ha Dauer-/Spezialkulturflächen oder
- 2,00 ha „ldw. Nutzflächen“ (ohne Almfutterflächen) oder
- 3,00 ha ausschließlich Almfutterfläche.