09.03.2017 |
von Dipl.-Ing. Marian Tomaej
Mit der Wärme kommt der Borkenkäfer
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Die Gründe für die ungebremste Borkenkäfervermehrung sind hinlänglich bekannt: Es sind künstlich eingebrachte Fichten außerhalb ihres Verbreitungsgebietes, fehlende oder zu spät ausgeführte Pflegemaßnahmen, mangelhafte Waldhygiene, Unwetterereignisse sowie die sich ändernden klimatischen Rahmenbedingungen, welche die Ausbreitung des Schädlings begünstigen.
Neben diesen bekannten Ursachen sind es aber auch oft selbst gemachte Fehler, die Initialzündungen von Borkenkäferbefall sein können. Ein gesunder Baum hat an sich keine Lockwirkung auf den Borkenkäfer, der ein Sekundärschädling ist und kränkelnde und geschwächte Bäume befällt. Oft werden Einzelbäume im Zuge von Ernte- und Bringungsarbeiten beschädigt und in diesem Fall schaut es mit der Lockwirkung schon anders aus.
Hier ist jeder einzelne Waldbesitzer gefordert, mit größtmöglicher Sorgfalt vorzugehen. Bringungsschäden werden trotzdem passieren – bei Stammverletzungen wird es jedoch ratsam sein, den oder die beschädigten Bäume zu schlägern und aus dem Wald zu entfernen.
Neben diesen bekannten Ursachen sind es aber auch oft selbst gemachte Fehler, die Initialzündungen von Borkenkäferbefall sein können. Ein gesunder Baum hat an sich keine Lockwirkung auf den Borkenkäfer, der ein Sekundärschädling ist und kränkelnde und geschwächte Bäume befällt. Oft werden Einzelbäume im Zuge von Ernte- und Bringungsarbeiten beschädigt und in diesem Fall schaut es mit der Lockwirkung schon anders aus.
Hier ist jeder einzelne Waldbesitzer gefordert, mit größtmöglicher Sorgfalt vorzugehen. Bringungsschäden werden trotzdem passieren – bei Stammverletzungen wird es jedoch ratsam sein, den oder die beschädigten Bäume zu schlägern und aus dem Wald zu entfernen.
Agieren statt reagieren
Die mit dem Winter bzw. den einhergehenden tiefen Temperaturen eingetretene Käferpause haben viele Waldbesitzer genutzt, um befallenes und/oder abgestorbenes Holz aus dem Wald zu verbringen. Dadurch verschwand zumindest auch jener Teil der Käfer aus dem Wald, welcher unter der Baumrinde überwintert.
Nachdem ein Teil der Käfer aber auch in der Bodenstreu überwintert, ist selbst ein sauberes Aufräumen eines Käfernestes keine Garantie, dass im kommenden Jahr kein Käferbefall mehr stattfindet. Relativ sicher ist aber, dass die überwinternden Käfer keine großen Flugdistanzen auf sich nehmen werden und der Befall mit großer Sicherheit die unmittelbar angrenzenden Bäume betreffen wird.
Nachdem ein Teil der Käfer aber auch in der Bodenstreu überwintert, ist selbst ein sauberes Aufräumen eines Käfernestes keine Garantie, dass im kommenden Jahr kein Käferbefall mehr stattfindet. Relativ sicher ist aber, dass die überwinternden Käfer keine großen Flugdistanzen auf sich nehmen werden und der Befall mit großer Sicherheit die unmittelbar angrenzenden Bäume betreffen wird.
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Gesetzlicher Rahmen
Entsprechend ihren Hauptaufgaben beobachtet die Forstbehörde die Entwicklung des Schädlings sehr aufmerksam. Laut § 43 hat unter anderem aber auch der Waldeigentümer selbst sein Augenmerk auf die Gefahr des Auftretens von Forstschädlingen zu richten und Wahrnehmungen über eine gefahrdrohende Vermehrung von Forstschädlingen umgehend der Forstbehörde zu melden.
Lt. § 45 Forstgesetz hat der Waldeigentümer in geeigneter, ihm zumutbarer Weise einer gefährlichen Schädigung des Waldes durch Forstschädlinge vorzubeugen und Forstschädlinge, die sich bereits in bedrohlicher Weise vermehren, wirksam zu bekämpfen. Wenn es die erfolgreiche Vorbeugung oder Bekämpfung erfordert, hat die Behörde den Waldeigentümern des gefährdeten Gebietes durchzuführende Maßnahmen durch Bescheid oder Verordnung vorzuschreiben.
Das sind in der Regel eine befristete bekämpfungstechnische Behandlung oder ein Räumungsbescheid. Diese Fristen erscheinen den Betroffenen in solchen Situationen meist zu kurz, zumal bereits sprichwörtlich Feuer am Dach ist.
Lt. § 45 Forstgesetz hat der Waldeigentümer in geeigneter, ihm zumutbarer Weise einer gefährlichen Schädigung des Waldes durch Forstschädlinge vorzubeugen und Forstschädlinge, die sich bereits in bedrohlicher Weise vermehren, wirksam zu bekämpfen. Wenn es die erfolgreiche Vorbeugung oder Bekämpfung erfordert, hat die Behörde den Waldeigentümern des gefährdeten Gebietes durchzuführende Maßnahmen durch Bescheid oder Verordnung vorzuschreiben.
Das sind in der Regel eine befristete bekämpfungstechnische Behandlung oder ein Räumungsbescheid. Diese Fristen erscheinen den Betroffenen in solchen Situationen meist zu kurz, zumal bereits sprichwörtlich Feuer am Dach ist.
Käferloch – was tun?
Mit seinem schier unermüdlichen Fressdrang reißt der Käfer Löcher in die Bestände, die es je nach Größe wieder aufzuforsten gilt. Die Frage der richtigen Baumartenwahl spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Fichte ist derzeit unsere unangefochtene Brotbaumart und wird es auch weiterhin bleiben. Was jedoch Standorte in Tieflagen betrifft, wird man nicht umhin kommen, anderen Baumarten den Vorzug zu geben.
Neben der Seehöhe ist für die Baumartenwahl auch die Größe des Käferlochs entscheidend. Oft stellt sich die Frage, ob das Käferloch überhaupt aufgeforstet werden soll oder ob auf die Naturverjüngung „gewartet“ werden kann oder soll, ob die Fläche groß genug für Lichtbaumarten ist oder sie aufgrund der Beschattung eher für Schattbaumarten geeignet ist.
Als Entscheidungshilfe kann dabei die Baumhöhen- oder Baumlängenmethode angewendet werden. Demnach werden Käferlöcher mit einem Durchmesser bis zu einer Baumlänge oft gar keiner Aufforstung bedürfen. Ab einem Durchmesser der Kahlfläche von einer Baumlänge und mehr werden Schattbaumarten wie Tanne und Buche infrage kommen, bei größeren Freiflächen erst Lichtbaumarten wie Eiche und Kiefer. Die Lärche wird in Tieflagen eher nicht zu empfehlen sein. Will man mit Baumarten wie Ahorn und Douglasie arbeiten, sind die Standortansprüche besonders zu berücksichtigen.
Neben der Seehöhe ist für die Baumartenwahl auch die Größe des Käferlochs entscheidend. Oft stellt sich die Frage, ob das Käferloch überhaupt aufgeforstet werden soll oder ob auf die Naturverjüngung „gewartet“ werden kann oder soll, ob die Fläche groß genug für Lichtbaumarten ist oder sie aufgrund der Beschattung eher für Schattbaumarten geeignet ist.
Als Entscheidungshilfe kann dabei die Baumhöhen- oder Baumlängenmethode angewendet werden. Demnach werden Käferlöcher mit einem Durchmesser bis zu einer Baumlänge oft gar keiner Aufforstung bedürfen. Ab einem Durchmesser der Kahlfläche von einer Baumlänge und mehr werden Schattbaumarten wie Tanne und Buche infrage kommen, bei größeren Freiflächen erst Lichtbaumarten wie Eiche und Kiefer. Die Lärche wird in Tieflagen eher nicht zu empfehlen sein. Will man mit Baumarten wie Ahorn und Douglasie arbeiten, sind die Standortansprüche besonders zu berücksichtigen.