Neue Wegebauförderung
Die Steiermark ist in weiten Teilen durch Streusiedlungen geprägt. Daraus ergibt sich mit über 25.000 Kilometer das längste ländliche Wegenetz in Österreich. Die Erhaltung dieser wichtigen Lebensader stellt für viele Wegverantwortliche eine gewaltige Herausforderung dar und wird in der Förderungsperiode zwischen 2014 und 2020 durch EU-kofinanzierte Mittel unterstützt. Im Rahmen des Österreichischen Programmes der Ländlichen Entwicklung 14-20 wird über die Maßnahme Ländliche Infrastruktur 7.2.1. ein landschaftsschonender Wegebau zur Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen gefördert.
Was nicht gefördert wird
Nicht gefördert werden innerbetriebliche Erschließungen, ausschließliche Erschließung von Waldgebieten oder reine Rad, Reit- oder Gehwege. Ebenso ist eine eigenständige außerlandwirtschaftliche Betriebs- oder Siedlungserschließung und dergleichen nicht förderbar. Die Förderhöhe eines Wegbauprojektes ist abhängig vom Fördergegenstand sowie von der Region (Berggebiet oder benachteiligtes Gebiet) und liegt zwischen 50 und 65% der Investitionskosten. Förderungsanträge können laufend bei der Landwirtschaftskammer eingebracht werden. Vorhaben mit vollständigen Förderanträgen samt Unterlagen werden anhand eines bundesweiten Bewertungsschemas in einem Auswahlverfahren für die Bewilligung ausgewählt.
Einreichstelle
Förderungsanträge können bei der Einreichstelle, dem Wegebaureferat der Landwirtschaftskammer, eingereicht werden, wenn folgende fünf Mindestkriterien erfüllt sind:
- Kurzbezeichnung des Vorhabens.
- Name des Förderungswerbers beziehungsweise der vertretungsbefugten Person.
- Geburtsdatum/-daten des Förderungswerbers beziehungsweise der vertretungsbefugten Person.
- Zustelladresse.
- Unterschrift auf dem Antragsformular und auf der Verpflichtungserklärung.
Kontakt aufnehmen
Kosten, die für das Vorhaben anfallen, können bei einer eventuellen Förderungsbewilligung berücksichtigt werden. Es ist sinnvoll, vor Abgabe eines Förderungsantrages mit dem zuständigen Mitarbeiter des Wegbaureferates Kontakt aufzunehmen (siehe Kasten), da neben den Mindestkriterien eine Reihe weiterer Angaben zu machen und Unterlagen beizulegen sind. Dies ist ohne fachliche Unterstützung (Kostenschätzung usw.) nur schwierig möglich. Förderanträge können im Wegebaureferat angefordert werden.
Bewilligung
Bewilligt können nur jene Vorhaben werden, die neben einem vollständigen Förderantrag alle rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen sowie ein geeignetes technisches Projekt aufweisen. Außerdem muss zumindest die Mindestpunkteanzahl des Bewertungsschemas erreicht werden. Erst bei einer Förderbewilligung durch die Landeskammer ist mit einer Förderung zu rechnen.