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23.12.2020 | von Ing. Stefan Polly
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Neuer Drohnenführerschein ist Pflicht

Mit 31. Dezember 2020 ist für den Betrieb einer Drohne ein Führerschein Pflicht. Wie Sie ihn erlangen, erfahren Sie im Beitrag.

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© Gerald Pfabigan
Der Drohnenflug bringt eine komplett neue Perspektive auf Agrar- und Forstflächen. Hochauflösende Luftbilder liefern wertvolle Informationen über Kulturen und können für die weitere Betriebsführung verwendet werden. Über die Bilder kann man Schadflächen und Anbaufehler erkennen. Eine hochwertige Multispektralkamera ermöglicht Nahinfrarotlichtaufnahmen auf dem Feld. Mit diesem, für das menschliche Auge nicht sichtbaren Lichtspektrum kann ein Vegetationsindex errechnet werden. Dieser Index deutet auf den Vitalzustand einer Pflanze hin. Daraus kann man Mangelerscheinungen bei Kulturen feststellen.

Inspektionsflüge machen Schäden sichtbar

Mit dem Fluggerät kann man weiters Inspektionsflüge über Siloanlagen oder landwirtschaftliche Gebäuden durchführen. Gerade nach Wetterereignissen wie Hagel oder Sturm kann dies sehr nützlich sein, um das Schadensausmaß abzuschätzen. Auch Wildschäden werden leicht sichtbar. Drohneneinsätze werden derzeit überwiegend als Dienstleistung angeboten, da die benötigte Hardware und Software wie Multispektralkamera, Abwurfvorrichtungen oder Spezialprogramme sehr kostenintensiv für den Einzelnen sind.

Drohne ist nicht gleich Drohne

Drohnen werden anhand des Risikos beim Flug in Betriebskategorien "open“, "specific“ und "certified“ unterteilt. Diese unterscheiden sich nach Einsatzzweck und Drohnengewicht. Die meisten Drohnen aus dem Privatbereich werden in die Kategorie "open“ fallen.
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© Michael Treiblmeier

Drohnen der Kategorie "open“

In der Kategorie "open“ werden Drohnen in die Klassen C0, C1, C2, C3 und C4 eingeteilt.
  • Die Klasse C0 beinhaltet alle Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen. Eine Onlineregistrierung ist in der Klasse C0 nur dann erforderlich, wenn sich auf der Drohne eine Kamera befindet. Eine einmalige Online-Registrierung kostet 31,20 Euro. Zuvor wurden zwischen 330 und 400 Euro eingehoben.
  • In die Klasse C1 fallen alle Drohnen, die ein maximales Startgewicht von 900 Gramm besitzen. Der künftige Fernpilot muss ein Online-Training und eine Online-Prüfung absolvieren. Zusätzlich ist eine Online-Registrierung erforderlich und eine eindeutige Betreibernummer muss auf der Drohne angebracht werden.
    In der Klasse C2 sind Drohnen mit einem Startgewicht unter vier Kilogramm angesiedelt. Hier wird zu den C1-Anforderungen eine Theorieprüfung gefordert.
  • In der Drohnen-Klasse C3 und C4 befinden sich Drohnen, die ein Startgewicht von unter 25 Kilogramm haben. In diesen Klassen bestehen höhere Anforderungen an das Fluggerät, und höhere Abstände zu unbeteiligten Personen sind erforderlich. Je schwerer die Drohne, desto höher die Anforderungen an Drohne, Piloten und Abstand zu einer unbeteiligten Person.

Drohnenflughöhe und sonstige Regelungen

In den Klassen C0 bis C4 darf man eine maximale Flughöhe von 120 Metern nicht überschreiten und eine direkte Sichtverbindung zum Gerät muss bestehen. Zusätzlich wird die Kategorie "open“ noch in eine weitere Unterkategorie unterteilt. Diese Kategorisierung (A1 bis A3) regelt den Abstand zu unbeteiligten Personen. In Kategorie A1 darf über unbeteiligten Personen geflogen werden, in A2 in der Nähe von Personen und in A3 mit einem größeren Abstand zu Personen. In welcher A Kategorie man sich befindet, hängt vom Startgewicht der Drohne ab.
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© Ronald Fenk - Alle Rechte vorbehalten

Drohnenführerschein mit Online-Prüfung

Ab der Kategorie C1 ist eine Online-Prüfung nötig. Vorbereiten kann man sich für die Online-Prüfung mit Hilfe des Online-Trainings der Austro Control. Dieses finden Sie unter dronespace.at. Im Bereich "Lernen“ werden im Online-Training Themenbereiche angesprochen, die für den sicheren und praktischen Betrieb von Drohnen notwendig sind. Es werden auch theoretische Grundlagen gelegt, die für einen verantwortungsvoll durchgeführten Flug unentbehrlich sind.

Die vier Kursmodule:

  • Luftrecht und Sicherheit
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • betriebliche Verfahren
  • allgemeine UAS-Kunde
Nach einer intensiven Lernphase kann man unter dem Bereich "Üben“ die Fragen der Online-Prüfung einsehen und als Online-Übungsprüfung durchklicken. Nach dem Selbststudium kann man sich auf der Homepage anmelden und die Online-Prüfung durchführen. Sind mindestens 75% positiv beantwortet, bekommt der Fernpilot seinen Drohnenführerschein als Ausdruck zur Verfügung gestellt.

Kategorien "specific“ und "certified“

Die Kategorien "specific“ und "certified“ betreffen vor allem den gewerblichen Sektor. In diesen Kategorien muss wegen des höheren Risikos bei der Behörde eine Bewilligung beantragt werden. Weiters darf hier auch ohne Sichtverbindung geflogen werden.

Die Kategorie "specific“ umfasst Drohnen mit einer Spannweite von bis zu drei Metern. Für die Bewilligung muss die Austrokontroll eine Risikobewertung abgeben. Ein Standardprozedere soll künftig Erleichterung schaffen.

Die höchsten Anforderungen an die Bewilligung stellt die Kategorie "certified“. Die Bewilligung ist vergleichbar mit jener für ein bemanntes Luftfahrzeug. Hier werden Drohnen, die mehr als drei Meter aufweisen, für Menschen- und Gütertransport bewilligt. Bislang gibt es noch sehr wenige Vorgaben seitens der EASA zur Bewilligung.
Drohne in der Landwirtschaft, Technik am Bauernhof, Drohne, DrohnenflugDrohne in der Landwirtschaft, Technik am Bauernhof, Drohne, DrohnenflugDrohne in der Landwirtschaft, Technik am Bauernhof, Drohne, Drohnenflug[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2020.12.23%2F160871960538814.jpg]
Drohnen bringen für Bäuerinnen und Bauern neue Möglichkeiten. © Stefan Polly/LK Niederösterreich

Drohnenkurs der Landwirtschaftskammer Niederösterreich

Am 10. März 2021 findet in der BBK Amstetten ein Kurs statt, der jede Menge Fragen rund um das Thema "Drohnen“ beantwortet. Praktische Vorführungen ergänzen die Veranstaltung.
  • Seminargebühr: 20 Euro pro Person gefördert, 40 Euro pro Person für Teilnehmer ohne landwirtschaftliche Betriebsnummer
  • Anmeldung bis 03. März unter Tel.-Nr.: 05 0259 25302 oder E-Mail: bettina.koll@lk-noe.at.
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Nachrüstung von bodennahen Verteilsystemen

Links zum Thema

  • Digitalisierungsoffensive: Drohne, Kuhbrille & Lenksystem
  • Agrarscouting mit Drohnen: Feldüberwachung von oben

Weitere Fachinformation

  • Start einer neuen Info-Reihe zur Digitalisierung in der Landwirtschaft
  • Ist er startklar, Ihr Mineraldüngerstreuer?
  • Digitalisierung in der Beratung
  • Teilflächengenaue Bewirtschaftung mittels Satellit
  • Beratung geht noch mehr digitale Wege
  • Rasenmähern, Motorsägen und Co. warten und pflegen
  • Kleingerätewartung: Wartungsbeispiel Rasenmäher
  • Gut gewartet ins Frühjahr: Lüftungsanlagen in Schweinestallungen überprüfen
  • Haus und Hof: Wasserinstallation selbst gemacht
  • Grünlandsanierung: Welche Nachsaattechnik?
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