Neuer Weinbaukataster ab 16. Dezember 2020
Online Meldungen und Verwaltung der Pflanzrechte
Nach mehreren Jahren intensiver Vorbereitung wird am 16. Dezember 2020 der neue österreichweite Weinbaukataster über eAMA online gestellt. Damit haben alle Winzerinnen und Winzer Zugriff auf ihre Flächen .Erstmals werden die Flächen nach einem einheitlichen System verwaltet, auf Basis INVEKOS. Mit Stand Oktober 2020 beinhaltet der Kataster mehr als 157.000 Weinschläge (45.036 ha) von über 11.000 Betrieben, die im Mehrfachantrag (MFA) 2020 bekannt gegeben wurden.
Mit 16. Dezember 2020 endet somit auch die Übergangsphase, in der in Wien das Rebflächenverzeichnis der MA 58 parallel zum neuen INVEKOS-Weinbaukataster geführt wurden. Damit enden hoffentlich auch alle Verwirrungen, vor allem bei Förderanträgen, die durch die unterschiedlichen Flächenangaben in den beiden Systemen entstanden sind. Mit dem einheitlichen Kataster gibt es österreichweit nur noch ein Maß zur Flächenbestimmung, das für alle Meldungen wie zB die Erntemeldung gilt. Auch die Sozialversicherung rechnet aufgrund eines automatischen Flächenabgleichs mit den Katasterdaten. Die Weinbau-Flächen, die bisher über Wein-Online ersichtlich waren, werden mit 14. Jänner 2021 nicht mehr angezeigt.
Der neue Kataster sieht auch folgende Funktionalitäten vor, zu denen es eigene Online-Formulare geben wird.
Mit 16. Dezember 2020 endet somit auch die Übergangsphase, in der in Wien das Rebflächenverzeichnis der MA 58 parallel zum neuen INVEKOS-Weinbaukataster geführt wurden. Damit enden hoffentlich auch alle Verwirrungen, vor allem bei Förderanträgen, die durch die unterschiedlichen Flächenangaben in den beiden Systemen entstanden sind. Mit dem einheitlichen Kataster gibt es österreichweit nur noch ein Maß zur Flächenbestimmung, das für alle Meldungen wie zB die Erntemeldung gilt. Auch die Sozialversicherung rechnet aufgrund eines automatischen Flächenabgleichs mit den Katasterdaten. Die Weinbau-Flächen, die bisher über Wein-Online ersichtlich waren, werden mit 14. Jänner 2021 nicht mehr angezeigt.
Der neue Kataster sieht auch folgende Funktionalitäten vor, zu denen es eigene Online-Formulare geben wird.
- Meldung von Auspflanzung und Rodung
- Meldung von neuen Flächen oder Abgang von Flächen
- Antragstellung für Pflanzgenehmigungen (Neuauspflanzung, Wiederbepflanzung)
- Verwaltung beantragter und genehmigter Pflanzgenehmigungen
- Übersichten