Neues Förderprogramm LE 2023-27
Der Strategieplan für die
neue Gemeinsame Agrarpolitik – GAP 2023-2027 wurde von
der EU Kommission genehmigt
und bringt einige Neuerungen
mit sich, insbesondere in der
Förderabwicklung.
Eine wesentliche Neuerung ab Jänner 2023 wird sein, dass die Antragstellung für Investitionsprojekte ausschließlich Online in der Digitalen Förderplattform der AMA (DFP) ab 09. Jänner erfolgen kann. Dafür ist eine Handy- oder ID Austria Signatur erforderlich. Verschiedene andere Maßnamen, wie die Niederlassung von Junglandwirt*innen oder die Diversifi zierungförderung werden im Lauf des Jahres zu unterschiedlichen Zeitpunkten folgen. Wir werden Sie zeitgerecht darüber informieren.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass ein Förderantrag immer vor rechtsverbindlichen Geschäften gestellt werden muss. Bestellungen oder Anzahlungen können erst nach Antragstellung durchgeführt werden, ansonsten verlieren Sie den Förderanspruch. Die Einholung von Kostenvoranschlägen und Planungsarbeiten sind aber erwünscht und möglich.
Die neuen Fördergegenstände:
Eine wesentliche Neuerung ab Jänner 2023 wird sein, dass die Antragstellung für Investitionsprojekte ausschließlich Online in der Digitalen Förderplattform der AMA (DFP) ab 09. Jänner erfolgen kann. Dafür ist eine Handy- oder ID Austria Signatur erforderlich. Verschiedene andere Maßnamen, wie die Niederlassung von Junglandwirt*innen oder die Diversifi zierungförderung werden im Lauf des Jahres zu unterschiedlichen Zeitpunkten folgen. Wir werden Sie zeitgerecht darüber informieren.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass ein Förderantrag immer vor rechtsverbindlichen Geschäften gestellt werden muss. Bestellungen oder Anzahlungen können erst nach Antragstellung durchgeführt werden, ansonsten verlieren Sie den Förderanspruch. Die Einholung von Kostenvoranschlägen und Planungsarbeiten sind aber erwünscht und möglich.
Die neuen Fördergegenstände:
- Bauliche Maßnahmen und fest festverbundene technische Einrichtungen im Bereich Stallbau und Wirtschaftsgebäude in der landwirtschaftlichen Urproduktion, sowie almwirtschaftliche Investitionen
- Siloanlagen
- Düngersammelanlagen
- Bauliche und technische Maßnahmen im Gartenbau
- Anlage von erwerbsmäßigen Dauer-und Spezialkulturen und dauerhafte Schutzanlagen
- Bauliche und technische Anlagen zur Beregnung und Bewässerung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltwirkung insbesondere im Hinblick auf Bodenschutz, Emissionsvermeidung, Ressourcenschonung, Energieeffizienz
- Maschinen und Geräte der landwirtschaftlichen Innen- und Außenwirtschaft
Das Förderteam der LK Wien
steht Ihnen für Anfragen und
Beratung ab 02. Jänner 2023
gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung telefonisch an folgende Mitarbeiter*innen:
DI Klaus Zambra, 01 5879528-22, klaus.zambra@lk-wien.at oder
DI Susanne Kabusch, 01 5879528-23, susanne.kabusch@lk-wien.at
Bitte wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung telefonisch an folgende Mitarbeiter*innen:
DI Klaus Zambra, 01 5879528-22, klaus.zambra@lk-wien.at oder
DI Susanne Kabusch, 01 5879528-23, susanne.kabusch@lk-wien.at