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von Dipl.-Ing. Elmar Feigl

ONLINE BEANTRAGUNG: Wiener Bio-Aktionsprogramm 2022+

Online Beantragung jährlich von 01.11. bis 31.12. ab sofort möglich

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© pixabay
Seit 1. Jänner 2022 ist das Wiener Bio-Aktionsprogramm 2022+ in Kraft. Diese Wiener Landesförderung kann nun jedes Jahr bis Ende 2027 zwischen 01. November und 31.  Dezember des jeweiligen Kalenderjahrs beantragt werden. Ab sofort ist eine ONLINE Beantragung unter https://bioaktionsprogramm.lk-wien.at/ möglich. 
Eine einfache und nutzerfreundliche  Beantragung wurde sichergestellt.  Für die Anmeldung (Login) werden nur die Betriebsnummer und die Emailadresse benötigt. Im Anschluss erhalten Sie einen Link zur Freischaltung und müssen keine weiteren betrieblichen oder persönlichen Daten mehr eingeben.
Im ersten Schritt müssen die allgemeinen Fördervoraussetzungen bestätigt und ein gültiges Bio-Zertifikat hochgeladen werden. Für eine flächenunabhängige Produktion muss auch der SVS-Nachweis hochgeladen werden. Im zweiten Schritt wird eine Belegliste erstellt, wobei wahlweise alle drei Maßnahmen Produktionstechnik, Direktvermarktung und Beratung gleichzeitig beantragt werden können. Pro Rechnung wird ein eigener Beleg erstellt und automatisch der max. Förderbetrag ausgewiesen. Die Rechnung und der Zahlungsnachweis müssen hochgeladen werden. Nach dem Absenden können die Daten nicht mehr verändert werden. Nachreichungen sind per E-Mail bis spätestens 31. Dezember möglich! Alle Bio-zertifizierten Betriebe können sich nun seit 1. Jänner 2022 in Anspruch genommene Leistungen im Nachhinein fördern lassen. Jene Betriebe, die jetzt auf Bio umsteigen möchten, können ihren Antrag auf Startförderung nicht online fertig abschließen, sondern benötigen dazu eine entsprechende Beratung. Für jedwede Fragen oder bei technischen Schwierigkeiten steht unser Förderteam gerne bereit!

Auszahlung

Nach dem Beantragungszeitraum werden alle Anträge gemeinsam auf eine mögliche Überschreitung des jährlichen Förderbudgets geprüft und möglicherweise aliquot gekürzt. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens 28. Februar des folgenden Jahres.

Allgemeine Fördervoraussetzungen

Folgende Fördervoraussetzungen gelten für alle Fördergegenstände:
  • Vertrag mit einer Bio-Kontrollstelle (für die Startförderung) bzw. gültiges Bio-Zertifikat nach abgeschlossener Umstellungsphase für alle anderen Maßnahmen.
  • Betriebliche Mindestgröße: Landwirtschaftsbetrieb (Ackerbau etc.) mindestens 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche in Wien, Spezialkultur-Betriebe (Weinbau, Gartenbau, Obstbau, etc.) mindestens 0,5 ha Spezialkultur-Fläche in Wien bei Antragstellung.
  • Flächenunabhängige Produktionsformen (Imkerei, Pilzzucht etc.) müssen über die minimale Betriebsgröße zur Pflichtversicherung (Unfallversicherung) bei der Sozialversicherung (SVS) verfügen. Bei Imkern wird mit 23 Bienenvölker die Einheitswertgrenze von € 150 zur Pflichtversicherung ausgelöst. Für die Startförderung müssen sie zusätzlich über einen eigenen „Land- und Forstwirtschaftlichen Einheitswert“ verfügen.
  • Förderbar sind ausschließlich Fördergegenstände, die nicht in der GAP 2023+ (Ländliches Entwicklungsprogramm) förderbar sind bzw. wo kein Anspruch auf Förderungen geltend gemacht werden kann (z.B. Mindestinvestitionskosten werden nicht erreicht.)

A) Startförderung

Neu gegründete Bio-Betriebe sowie bisher konventionell arbeitende landwirtschaftliche Betriebe, die sich für eine biologische Wirtschaftsweise entscheiden (Umsteigerbetriebe), erhalten während der Umstellungsphase eine Startprämie. Die Startprämie beträgt max. € 15.000 bei einem nachgewiesenen Arbeitsbedarf von 1 bAK (betriebseigene Arbeitskraft = 2.000 AKh) im Zieljahr, dh. im Jahr der abgeschlossenen Umstellung. Zwischen 0,5 bAK und 1 bAK wird max. die halbe Prämie ausbezahlt.

Fördernehmer*innen müssen einen elektronischen Betriebsplan vorlegen und mind. 10 Unterrichtseinheiten einer Bio-Beratung und/oder Bio-Weiterbildung nachweisen.

B) Produktionstechnik

Einzelbetrieblicher und/oder gemeinschaftlicher Erwerb folgender Maschinen und Geräte für die biologische Produktion. Bei gemeinschaftlichem Erwerb muss jeder einzelne Betrieb der Gemeinschaft die Fördervoraussetzungen erfüllen.
  • Geräte zur biologischen Kulturführung
  • Sämaschinen für Mulch- und Direktsaat, Zwischenfruchtanbau 
  • Präzisionspflanzenschutzgeräte
Fördersatz: Bis zu 50% der förderbaren Netto-Kosten; maximal € 5.000 / Kalenderjahr

C) Direktvermarktung

Folgende Investitionen im Bereich Vermarktung:
  • Verkaufsautomaten (inklusive Hard- und Software)
  • Errichtung Selbstbedienungsläden (z.B. Container, Einrichtung, inklusive Hard- und Software)
  • Click & Collect System (inkl. Hard- und Software)
  • Mobile Verkaufs- und Präsentationsstände (z.B. Verkaufswagen ohne Antrieb, Lastenräder, Verkaufsanhänger, Hütten, Messestände, Zelte etc.)
Höhere Förderung als „Stadternte Wien“-Betrieb

Optionale Teilnahme an der Regionalmarke „Stadternte Wien“ und Integration des Logos auf den Fördergegenständen als Anreiz für eine höhere Förderung. Die Teilnahme an der Regionalmarke „Stadternte Wien“ ist für mindestens drei Jahre ab dem Jahr der Antragstellung zu gewährleisten. Fördersätze: Bis zu 30% der anrechenbaren förderbaren Kosten; maximal € 5.000 / Kalenderjahr. Mit Teilnahme an der Regionalmarke „Stadternte Wien“ bis zu 50% der Kosten; maximal € 7.500 / Kalenderjahr.

Folgende Investitionen im Bereich Marketing:
  • Erstmalige Erstellung von Websites und/oder Online Shops
  • Erstellung und Beschaffung von betrieblichen Werbemitteln jeglicher Art (z.B. Werbetafeln, Banner, Schilder, Broschüren, Tragetaschen, Jutebeutel, Grafik, Fotos, Beklebung etc.)
  • Teilnehmerbeiträge bei temporären, saisonalen Märkten, Ausstellungen, Festivals und Messen (z.B. Food-Festivals, Erntedankmarkt)
Fördersätze: Bis zu 20% der förderbaren Kosten; maximal € 1.500 / Kalenderjahr.

Mit Teilnahme an der Regionalmarke „Stadternte Wien“ bis zu 30% der Kosten; maximal € 2.000 / Kalenderjahr.

D) Beratung

Betriebe können eine einzelbetriebliche, standort- und kulturabhängige, objektive und begleitende Beratung am Betrieb in Anspruch nehmen. Klimaschutz, Klimaanpassung und Biodiversität müssen zentrale Inhalte der Beratung sein. Beratungsanbieter*innen müssen bei der LK Wien als Abwicklungsstelle einmalig bestimmte Anerkennungskriterien (zB Kompetenz) nachweisen. Die Rechnung der Beratungsanbieter*innen muss Mindestmerkale wie den eindeutigen Bezug zum Betrieb aufweisen. Sowohl Einzel- als auch Gruppenberatung sind persönlich, telefonisch, schriftlich oder online möglich.

Fördersatz: Bis zu 50% der förderbaren Netto-Kosten; maximal € 5.000 / Kalenderjahr. Der maximale Beratungsstundensatz beträgt € 100 netto.

Fördernehmer*in

Förderansuchen können von natürlichen und juristischen Personen bzw. Personenvereinigungen sowie Gebietskörperschaften gestellt werden, die einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Betriebsstandort Wien, in einem Mindestausmaß bewirtschaften.

Förderhöhe

Eine Förderung (Prämie oder Zuschuss zu den anrechenbaren förderbaren Kosten) im Rahmen dieses Förderprogrammes kann nur als Einzelförderung gewährt werden. Förderungen nach dieser Förderrichtlinie können der/dem Fördernehmer*in bis zu einer maximalen Höhe von € 20.000 in einem Zeitraum von drei Steuerjahren gewährt werden (De-minimis-Grenze).
  • Link zur Förderrichtlinie Wiener Bio-Aktionsprogramm 2022+https://www.wien.gv.at/umwelt/wasserrecht/agrarwesen/bio-aktionsprogramm-2022-plus.html 
  • Online Beantragung unter https://bioaktionsprogramm.lk-wien.at/
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