Pfanzenschutz Gemüsebau Notfallzulassung VitiSan
Notfallzulassungen für die biologische Bekämpfung von pilzlichen Schaderregern im geschützten und Freilandgemüsebau
Zur Bekämpfung von pilzlichen Schaderregern wurde auch heuer wieder vom BAES eine Reihe von Indikationen, im Rahmen einer Notfallzulassung nach Art. 53 (Gefahr in Verzug), für das PSM VitiSan Pfl.Reg.Nr.: 3578 (WS Kaliumhydrogencarbonat), zugelassen. Die zeitlich befristeten Indikationen umfassen eine Reihe von Gemüsekulturen im geschützten sowie Freilandanbau:
Das PSM auf Basis des Wirkstoffes Kaliumhydrogencarbonat erhöht den pH-Wert auf der Blattoberfläche und schafft so ein Milieu, welches sich negativ auf die Ausbreitung von pilzlichen Schaderregern auswirkt. Neben der präventiven Wirkung kann VitiSan aber auch mit dem Mechanismus eines Kontaktfungizides Sporen und Hyphen von Pilzen abtöten und somit kurativ einen erfolgten Befall zu vermindern. Um einen bestmöglichen Wirkungsgrad zu erreichen ist ein flächendeckender, gleichmäßiger Belag wichtig (Neuzuwachs schützen!). Durch die unspezifische Wirkung eignet sich VitiSan auch im konventionellen Gemüsebau sehr gut für das Resistenzmanagement bzw. die Verhinderung von Wirkungsminderungen durch regelmäßigen Wirkstoffwechsel.
Für das PSM VitiSan Pfl.Reg.Nr.: 3578 (WS: Kaliumhydrogencarbonat) gilt, dass die Anwendung nach den Notfallindikationen 33., 37., 39. und 40. nur auf Flächen, die nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaues bewirtschaftet werden, zulässig ist!
Alle weiteren Anwendungsbestimmungen entnehmen Sie in Kürze dem PSM-Register des BAES unter: