Pflanzenschutz - Gartenbau
Wegfall von Indikationen beim Insektizid Karate Zeon – ergänzende Klarstellung
Die schon im Jänner bekanntgegebenen, weggefallenen Indikationen beim Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (WS: Lambda-Cyhalothrin) Pfl. Reg Nr.: 3061-0 sorgten in Verbindung mit den Angaben im Pflanzenschutzmittelregister für berechtigte Unklarheiten.
Nach Rücksprache mit der AGES sowie dem Zulassungsinhaber ist der aktuelle Zulassungsstand nun aber eindeutig geklärt. Wie bereits Mitte Jänner kommuniziert, sind folgende Indikationen mit 26.01.2019 gestrichen worden und daher nicht mehr zulässig:
Vorsicht !!! Bis vor kurzem (04.03.2019) gab es eine fehlerhafte bzw. missverständliche Darstellung im Register. Die gestrichenen Indikationen sind bei Spinat, Schnittmangold, Salat, Stielmus und Grünkohl nicht über die verbleibenden Indikation Nr. 68 bzw. 69 abgedeckt, da sich die Einschränkung „Nutzung als Baby-leaf-Salat“ auf sämtliche, angeführte Kulturen bezieht und nicht nur auf den Sareptasenf, wie in der fehlerhaften Darstellung im Register! Der Registereintrag ist nun korrigiert worden:
Den aktuellen Zulassungsstand und alle genauen Anwendungsbestimmungen können Sie im PSM Register des BAES einsehen. Für Alternativen in der Bekämpfung der genannten Schaderreger stehen Ihnen auch die kulturspezifischen PSM Listen auf der Seite des Warndienstes zur Verfügung:
https://warndienst.lko.at/liste-der-pflanzenschutzmittel-fuer-gemuese+2500+1073153