Pflanzenschutz – Obstbau
Notfallzulassung für (biologische) Pflanzenschutzmaßnahmen gegen die Sägewespe
Zur Bekämpfung von Sägewespen im Kern- und Steinobstanbau wurde vom BAES eine zeitlich begrenzte Notfallzulassung (Gefahr in Verzug) für das PSM Quassia Extrakt MD Pfl.Reg.Nr.: 4066 (WS: Quassin) ausgesprochen. Quassia Amara ist ein tropischer Baum, in dessen Holz insektizide Wirk- und Bitterstoffe (Repellent) enthalten sind. In den tropischen Breiten werden die Holzextrakte schon sehr lange für diese Zwecke eingesetzt, daher auch der Trivialname Fliegen- bzw. Bitterholz.
Das PSM QuassiaExtrakt MD ist in der Wirksamkeitskategorie „zur Befallsminderung“ eingeordnet. Dies bedeutet, dass die Wirksamkeit im Rahmen von Versuchen bzw. im Zulassungsverfahren mit 60% - 80% bestimmt wurde. Es kann im biologischen und konventionellen Anbau eingesetzt werden.
Bei der Applikation ist zu beachten, dass die Blüte „tropfnass“ gespritzt wird. Die Notfallzulassung für die nachfolgende Indikation ist von 01.03.2020 bis zum Ablauf des 28.06.2020 aufrecht.
Alle weiteren Anwendungsbestimmungen können Sie ab Zulassungsbeginn im PSM Register des BAES einsehen.