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von Theresa Linhuber LL.M
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Pflanzenschutzmittelnotfallzulassungen

Im Rahmen des diesjährigen Spartenausschusses Garten- und Obstbau am 3. November 2020 wurden Pflanzenschutzmittelnotfallzulassungen thematisiert.

Notfallzulassungen sind ein wichtiges Instrument, um einen wirksamen Pflanzenschutz zu ermöglichen und außergewöhnlichen Situationen zielgerichtet begegnen zu können.

Vorliegen einer Notfallsituation

Eine Notfallsituation liegt vor, wenn keine Indikationen zugelassener Pflanzenschutzmittel oder diese nicht im ausreichenden Ausmaß vorliegen, ein unvorhersehbares Auftreten bzw. nicht kontrollierbare Vermehrung eines Schadorganismus und keine vertretbaren alternativen Bekämpfungsmöglichkeiten gegeben sind.

Ablauf des Zulassungsverfahrens

Grob zusammengefasst wird für eine Pflanzenschutzmittelnotfallzulassung immer eine Betroffenheit von mehreren Gärtnerinnen und Gärtnern, mehreren Flächen und ein Schadbild benötigt. Der Antragsteller, welcher im Normalfall der Zulassungsinhaber ist (weil dieser die benötigten Datensätze für den Antrag liefern kann), reicht die erforderlichen Daten und Unterlagen bei der AGES ein. Die spezifische Notfallsituation muss durch den Antragsteller und/oder gesetzliche Interessensvertretungen oder die Bundesländer ausreichend begründet und belegt werden. Die Landwirtschaftskammern unterstützen den Prozess mittels Unterstützungserklärungen. In bestimmten Fällen bestätigen die einzelnen Bundesländer die Notwendigkeit des Einsatzes des Pflanzenschutzmittels in ihrem Bundesland. Wenn der fertige Antrag bei der AGES eingelangt ist, braucht es ca. zwischen 3 bis 4 Wochen bis die AGES die Notfallzulassung geprüft hat. Die AGES prüft unter anderem, ob die Zulassungsvoraussetzungen insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und der Umwelt gegeben sind. Zulassungen werden mittels Bescheid von der AGES erlassen. Jede Notfallzulassung wird unverzüglich der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten gemeldet.

Beschränkungen

Eine Notfallzulassung hat eine Gültigkeit von maximal 120 Tagen. Jede Notfallzulassung ist mengen- und flächenmäßig unter Berücksichtigung der eingebrachten Angaben beschränkt. In bestimmten Fällen bestätigen die einzelnen Bundesländer die Notwendigkeit des Einsatzes des Pflanzenschutzmittels in ihrem Bundesland. Erfolgt keine Bestätigung, ist die Zulassung von der Zulassungsbehörde entsprechend einzugrenzen.

Es wird ersichtlich, dass eine Pflanzenschutzmittelnotfallzulassung immer eine vorausschauende Planung benötigt. Eine gewisse Vorbereitungszeit und die Gesamtdauer des Prozedere sind miteinzuberechnen. Der Preis für eine Notfallzulassung liegt zwischen € 2.300 und € 2.400. Der Antragsteller zahlt die Notfallzulassung. Im Normalfall ist das, wie bereits oben erwähnt, der Zulassungsinhaber. Theoretisch könnte auch jemand anderes, wie zB eine Vereinigung, Erzeugergemeinschaft oder die Landwirtschaftskammer einen Antrag auf Pflanzenschutzmittelnotfallzulassung einreichen. Trotzdem wird die Zustimmung vom Zulassungsinhaber benötigt und auch die Kosten müssen übernommen werden.

Weitere Vorgehensweise

Nach dem Spartenausschuss fand ein Online Zoom Meeting mit Josef Keferböck (LK NÖ), Eva Gantar (ÖBOG), Theresa Linhuber (LK Wien) und einigen Funktionären statt. Gemeinsam wurde eine Liste mit notwendigen Pflanzenschutzmittel erarbeitet. In einem weiteren Online Zoom Meeting zwischen Vertretern verschiedener Landwirtschaftskammern wurde diese Liste nochmals überarbeitet und Aufgaben verteilt. Als nächstes wird Kontakt zu den Zulassungsinhabern aufgenommen und ein Finanzierungsplan erstellt.
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