Projektmaßnahmen Ländliche Entwicklung LE 14-20
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien in Wien
Anträge auf Förderung von Vorhaben sind bei der Landwirtschaftskammer Wien als Bewilligende Stelle einzureichen und werden dort auf ihren Status als Antrag geprüft und gesammelt.
In einem ersten Schritt werden alle Anträge auf Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen geprüft. Für ein Auswahlverfahren zur Förderung kommen nur Vorhaben in Betracht, die vollständig eingereicht wurden und die im Programm definierten Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Anträge, die bis zum genannten Stichtag nicht oder nur unvollständig eingelangt sind, werden für das jeweilige Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Vorhaben, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden nachfolgend einem Auswahlverfahren unterzogen. Grundsätzlich kommen gemäß den Programmfestlegungen bei der Auswahl von Vorhaben zwei Arten von Verfahren zur Anwendung:
1. Geblocktes Verfahren:
Eine Antragstellung ist jederzeit und laufend möglich. Es erfolgt darüber hinaus kein gesonderter Aufruf zur Einreichung von Anträgen. Die Anträge werden von der Bewilligenden Stelle gesammelt und auf ihre Vollständigkeit im Hinblick auf die Aufnahme in ein Auswahlverfahren geprüft (allenfalls Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen).
Die Auswahl der Anträge zur Förderung erfolgt in geblockten Auswahlverfahren. In den jeweiligen Auswahldurchgang werden all jene Anträge einbezogen, die bis zu einem festgelegten Stichtag soweit vollständig sind, dass sie dem vorhabenspezifischen Bewertungsschema unterzogen werden können. Dieser Stichtag wird von der Bewilligenden Stelle zeitgerecht bekanntgegeben. Nach diesem Stichtag vollständige Anträge werden beim nächsten Auswahldurchgang berücksichtigt.
2. Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen („Call") mit anschließendem Auswahlverfahren:
Dabei erfolgt zu jedem Auswahltermin im Vorfeld ein Aufruf zur Einreichung von Anträgen in einem begrenzten, zuvor definierten Zeitraum. Außerhalb dieses Zeitraums ist keine Antragstellung möglich. Es werden nur jene Anträge für das jeweilige Auswahlverfahren berücksichtigt, die in diesem Zeitraum entsprechend den im Aufruf festgelegten Bedingungen eingelangt sind. Die Bedingungen für das jeweilige Verfahren und die Einreichtermine werden rechtzeitig vorher bekanntgegeben. Die entsprechend eingelangten Anträge werden einem Auswahlverfahren unterworfen.
Ablauf des Auswahlverfahrens:
In einem ersten Schritt werden alle Anträge auf Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen geprüft. Für ein Auswahlverfahren zur Förderung kommen nur Vorhaben in Betracht, die vollständig eingereicht wurden und die im Programm definierten Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Anträge, die bis zum genannten Stichtag nicht oder nur unvollständig eingelangt sind, werden für das jeweilige Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Vorhaben, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden nachfolgend einem Auswahlverfahren unterzogen. Grundsätzlich kommen gemäß den Programmfestlegungen bei der Auswahl von Vorhaben zwei Arten von Verfahren zur Anwendung:
1. Geblocktes Verfahren:
Eine Antragstellung ist jederzeit und laufend möglich. Es erfolgt darüber hinaus kein gesonderter Aufruf zur Einreichung von Anträgen. Die Anträge werden von der Bewilligenden Stelle gesammelt und auf ihre Vollständigkeit im Hinblick auf die Aufnahme in ein Auswahlverfahren geprüft (allenfalls Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen).
Die Auswahl der Anträge zur Förderung erfolgt in geblockten Auswahlverfahren. In den jeweiligen Auswahldurchgang werden all jene Anträge einbezogen, die bis zu einem festgelegten Stichtag soweit vollständig sind, dass sie dem vorhabenspezifischen Bewertungsschema unterzogen werden können. Dieser Stichtag wird von der Bewilligenden Stelle zeitgerecht bekanntgegeben. Nach diesem Stichtag vollständige Anträge werden beim nächsten Auswahldurchgang berücksichtigt.
2. Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen („Call") mit anschließendem Auswahlverfahren:
Dabei erfolgt zu jedem Auswahltermin im Vorfeld ein Aufruf zur Einreichung von Anträgen in einem begrenzten, zuvor definierten Zeitraum. Außerhalb dieses Zeitraums ist keine Antragstellung möglich. Es werden nur jene Anträge für das jeweilige Auswahlverfahren berücksichtigt, die in diesem Zeitraum entsprechend den im Aufruf festgelegten Bedingungen eingelangt sind. Die Bedingungen für das jeweilige Verfahren und die Einreichtermine werden rechtzeitig vorher bekanntgegeben. Die entsprechend eingelangten Anträge werden einem Auswahlverfahren unterworfen.
Ablauf des Auswahlverfahrens:
- Die Vorhaben werden durch ein bundesweit festgelegtes, eindeutiges, transparentes und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt. Die Beurteilung erfolgt grundsätzlich anhand der vorgelegten Unterlagen. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, ist die Erreichung einer bestimmten Mindestpunkteanzahl notwendig.
- Jene Projekte, die zwar die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht die vorgegebene Mindestpunkteanzahl erreichen, werden abgelehnt.
- Vorhaben, die die Mindestanzahl oder mehr Punkte erreichen, werden entsprechend der erreichten Punktezahl gereiht und abhängig vom für die Auswahlrunde festgelegten Budget für eine Förderung ausgewählt.
- Sofern dies bei der jeweiligen Vorhabens Art nicht anders geregelt ist, werden Vorhaben mit gleicher Punktezahl zusätzlich nach dem Stichtag der Kostenanerkennung gereiht und bis zur Ausschöpfung des für die Auswahlrunde verfügbaren Budgets zur Förderung ausgewählt. Nicht ausgeschöpfte Mittel werden beim nächsten Termin zur Verfügung gestellt.
- Vorhaben, die zwar grundsätzlich als förderbar bewertet wurden, jedoch auf Grund der budgetären Lage in der jeweiligen Auswahlrunde nicht zum Zug kommen, können - bei gleichbleibenden Bedingungen und sofern bei der jeweiligen Vorhabens Art nicht anderes geregelt ist - einmal in die nächste Auswahlrunde übernommen werden. Vorhaben die auch in dieser Auswahlrunde nicht ausgewählt werden, sind abzulehnen.
Sonderrichtlinie des
Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft zur Umsetzung
von Projektmaßnahmen im Rahmen
des Österreichischen Programms für
ländliche Entwicklung
2014 – 2020 finden Sie hier!