Rückvergütung CO2-Abgaben und Mineralölsteuer für Agrardiesel
Die CO2 Abgabenrückvergütung und die Mineralölsteuerrückvergütung für Agrardiesel werden mittels pauschalem Rückvergütungsmodelle berechnet. Die pauschalen Verbrauchswerte werden anhand des Durchschnittsverbrauchs an Diesel je Hektar für unterschiedliche Kulturen von der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen ermittelt. Basis für die Beantragung bilden die Daten des Mehrfachantrages 2022.
Die Beantragung der Rückvergütung für CO2-Abgaben sowie für die Mineralölsteuer kann lediglich im Zeitraum 3. November bis 31. Dezember 2022 über eAMA mittels Korrektur zum bereits eingereichten Mehrfachantrag 2022 erfolgen. Beachten Sie, dass der Einstieg in eAMA und das senden einer Korrektur zum Mehrfachantrag 2022 (auch bei Abgabe über die LK Wien) ab 3. November 2022 nur mehr mittels Handysignatur bzw. ID Austria möglich ist!