S1 Wiener Außenring Schnellstraße - Lobau-Tunnel
Die Parteistellung im eingeleitetem UVP-Verfahren kann noch bis zum 18. Dezember 2020 genutzt werden.
Die Wiener Landesregierung hat einen Erlass zur Errichtung der S1 Wiener Außenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn, 2. Verwirklichungsabschnitt Schwechat bis Groß-Enzersdorf veröffentlicht.
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird ein teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren für den Wiener Bereich der Schnellstraße durchgeführt.
Informationen zum Bauprojekt finden Sie unter https://www.asfinag.at/verkehrssicherheit/bauen/bauprojekte/s-1-wiener-aussenring-schnellstrasse-neubau-schwechat-bis-suessenbrunn/
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird ein teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren für den Wiener Bereich der Schnellstraße durchgeführt.
Informationen zum Bauprojekt finden Sie unter https://www.asfinag.at/verkehrssicherheit/bauen/bauprojekte/s-1-wiener-aussenring-schnellstrasse-neubau-schwechat-bis-suessenbrunn/
Betroffene Bereiche
Im Projekt sind mehrere beschriebene Vorhabensteile enthalten, die in den Bereich Wasserrecht fallen. Die folgenden Bereiche in Wien sind vom Projekt betroffen, da es zur Errichtung einer Unterführung unter Wasserläufe kommt, nämlich…
- unter dem Donaustrom (Straßen Kilometer 17+800 bis 18+110),
- der Neuen Donau (Straßen-Kilometer 18+280 bis 18+450),
- dem Alberner Hafen (Straßen-Kilometer 17+400 bis 17+650),
- dem Ölhafen (Straßen-Kilometer 18+750 bis 18+900) und
- dem Donau-Altarm Großenzersdorf (Straßen-Kilometer 22+850 bis Kilometer 22+920)
- sowie damit im Zusammenhang stehende Bauwasser- und Restwasserhaltung in der KG Eßling und
- die Errichtung eines Ersatzbrunnens in der KG Albern aus dem während der Bauphase Prozesswasser entnommen werden soll.
Parteistellung
Bei einem solchen Projekt haben verschiedene Personengruppen Parteienstellung (§ 19 UVP) und damit das Recht, Einwände einzubringen. Als Nachbarinnen oder Nachbarn, die Parteistellung haben, gelten
- ...Personen, die durch die Errichtung, den Betrieb oder den Bestand des Vorhabens gefährdet oder belästigt oder deren dingliche Rechte im In- oder Ausland gefährdet werden könnten.
- …Inhaberinnen und Inhaber von Einrichtungen in denen sich regelmäßig Personen vorübergehend aufhalten, hinsichtlich des Schutzes dieser Personen.
Zeitraum
Die Parteistellung für Einsprüche kann nur in einem begrenzten Zeitraum genutzt werden (§ 24f Abs. 8 und § 19 UVP-G 2000). Werden in diesem Zeitraum keine Einwände erhoben, verlieren Personen ihre Parteistellung.
Der Einspruchszeitraum für das Projekt zur Errichtung der S1 Wiener Außenring Schnellstraße hat am 05. November 2020 begonnen und dauert bis einschließlich 18. Dezember 2020. Einwände müssen in diesem Zeitraum in schriftlicher Form erhoben werden. Die zuständige Behörde ist der Landeshauptmann von Wien.
Der Einspruchszeitraum für das Projekt zur Errichtung der S1 Wiener Außenring Schnellstraße hat am 05. November 2020 begonnen und dauert bis einschließlich 18. Dezember 2020. Einwände müssen in diesem Zeitraum in schriftlicher Form erhoben werden. Die zuständige Behörde ist der Landeshauptmann von Wien.
Adresse für schriftliche Einwände:
Amt der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 58 - Wasserrecht
Dresdner Straße 73-75
1200 Wien
Dresdner Straße 73-75
1200 Wien
Rückfragen:
Bei weiteren Fragen können Sie sich an Mag. Christian Reindl uGM unter christian.reindl@lk-wien.at wenden.