05.06.2015 |
von Leo Kirchmaier, Bakk.techn., DI Magdalena Tamtögl
So läuft die Umstellung auf Bio-Bienenhaltung
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Will man den Imkereibetrieb auf biologische Wirtschaftsweise umstellen, so ist der Abschluss eines Kontrollvertrages mit einer anerkannten Biokontrollstelle Voraussetzung. Eine Umstellungszeit von einem Jahr ist einzuhalten. Während dieser Phase muss ein Austausch des gesamten, im Betrieb verwendeten Bienenwachses durch biologisches Bienenwachs erfolgen. Dieser Wachsumtrieb erfolgt durch einen Zukauf von biologischem Bienenwachs. Ist Biowachs nicht verfügbar, kann man eigenes Wachs verwenden. Es muss dann durch eine Wachsanalyse als rückstandsfrei bestätigt werden. Weitet man den Imkereibetrieb durch Erhöhung der Völkeranzahl aus, müssen die Königin und das zugekaufte Volk aus Betrieben mit biologischer Bienenhaltung stammen. Wenn diese nicht verfügbar sind, kann man bis zu maximal zehn Prozent des Bestandes an Königinnen und Schwärmen konventionell zukaufen.
Grundbedingungen
Generell zielen die EU Bio-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 auf die Regelung der folgenden Punkte ab:
Bei der Bienenbehausung ist darauf zu achten, dass diese aus natürlichen Materialen wie Holz, Lehm oder Stroh gefertigt sind. Ausgenommen davon sind Verbindungselemente, Gitterböden, Fütterungseinrichtungen und Dachabdeckungen. Die Fütterung darf nur durch Biohonig, wenn möglich aus eigener Produktion, biologischem Zucker oder biologischem Zuckersirup erfolgen. Dies ist nur zwischen der letzten Honigernte und 15 Tage vor der nächsten Nektar- oder Honigtautrachtzeit erlaubt.
Krankheitsvorsorge und Varroabekämpfung
Eine umfangreiche Krankheitsvorsorge ist das oberste Gebot in der Biobienenhaltung. Treten Probleme auf, etwa durch die Varroamilbe, dann sind bestimmte natürliche Substanzen zur Bekämpfung erlaubt. Das Ausschneiden der Drohnenbrut ist eine ergänzende Maßnahme und auch am Bio-Betrieb erlaubt, jedoch nur, wenn ein Varroabefall vorliegt. Für die Reinigung und Desinfektion des Materials ist der Biobetriebsmittelkatalog zu berücksichtigen.
Standortwahl
Die Bienenweide sollte vorwiegend aus biologisch bewirtschafteten Flächen oder Wildpflanzen bestehen. Verschmutzungsquellen muss man berücksichtigen, um eine Kontamination der Bienenprodukte sowie die Beeinträchtigung der Bienengesundheit zu vermeiden. Nicht geeignet für die Biobienenhaltung sind beispielsweise Flächen nahe Autobahnen oder Deponien. Die Eignung des Standortes beurteilt im Einzelfall die Kontrollstelle.
Grundbedingungen
Generell zielen die EU Bio-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 auf die Regelung der folgenden Punkte ab:
- Bio-Wachsumtrieb
- Einsatz und Verwendung natürlicher Materialen bei der Bienenbehausung
- genau geregelte Fütterung anhand des Zeitpunktes und der Biofuttermittel
- Schwerpunktsetzung auf Krankheitsvorsorge und Einsatz natürlicher Substanzen zur Schädlingsbekämpfung
- Berücksichtigung von Bioflächen bei der Standortwahl
Bei der Bienenbehausung ist darauf zu achten, dass diese aus natürlichen Materialen wie Holz, Lehm oder Stroh gefertigt sind. Ausgenommen davon sind Verbindungselemente, Gitterböden, Fütterungseinrichtungen und Dachabdeckungen. Die Fütterung darf nur durch Biohonig, wenn möglich aus eigener Produktion, biologischem Zucker oder biologischem Zuckersirup erfolgen. Dies ist nur zwischen der letzten Honigernte und 15 Tage vor der nächsten Nektar- oder Honigtautrachtzeit erlaubt.
Krankheitsvorsorge und Varroabekämpfung
Eine umfangreiche Krankheitsvorsorge ist das oberste Gebot in der Biobienenhaltung. Treten Probleme auf, etwa durch die Varroamilbe, dann sind bestimmte natürliche Substanzen zur Bekämpfung erlaubt. Das Ausschneiden der Drohnenbrut ist eine ergänzende Maßnahme und auch am Bio-Betrieb erlaubt, jedoch nur, wenn ein Varroabefall vorliegt. Für die Reinigung und Desinfektion des Materials ist der Biobetriebsmittelkatalog zu berücksichtigen.
Standortwahl
Die Bienenweide sollte vorwiegend aus biologisch bewirtschafteten Flächen oder Wildpflanzen bestehen. Verschmutzungsquellen muss man berücksichtigen, um eine Kontamination der Bienenprodukte sowie die Beeinträchtigung der Bienengesundheit zu vermeiden. Nicht geeignet für die Biobienenhaltung sind beispielsweise Flächen nahe Autobahnen oder Deponien. Die Eignung des Standortes beurteilt im Einzelfall die Kontrollstelle.
Biokontrolle
Zertifikate und Dokumentation
Bei allen Zukäufen müssen die Biozertifikate für Wachs, Tiere und Zucker mitgeliefert und bei der jährlichen Biokontrolle vorgezeigt werden. Auch eine sorgfältig geführte Dokumentation von Zukäufen, der Völkerführung inklusive Bienenwanderung, des Betriebsmitteleinsatzes und der Vermarktung sind nicht nur Pflicht, sondern erleichtern auch eine Biokontrolle.
Bei allen Zukäufen müssen die Biozertifikate für Wachs, Tiere und Zucker mitgeliefert und bei der jährlichen Biokontrolle vorgezeigt werden. Auch eine sorgfältig geführte Dokumentation von Zukäufen, der Völkerführung inklusive Bienenwanderung, des Betriebsmitteleinsatzes und der Vermarktung sind nicht nur Pflicht, sondern erleichtern auch eine Biokontrolle.
Varroabekämpfung
- Erlaubte Mittel:
- Eukalyptol
- Kampfer
- Menthol
- Thymol
- Ameisen-, Essig-, Milch- und Oxalsäure
Bioverbände
Die Produktion nach Verbandsrichtlinien wie zum Beispiel Bio Austria und Demeter beinhaltet im Detail strengere Richtlinien als die EU-Verordnungen.
Diese sind bei Verbandsmitgliedschaften zu berücksichtigen