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16.02.2023 | von Theresa Linhuber, LL.M.

Start des Förderprogramms „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“

Förderungspaket iHv 100 Mio. Euro bis 2025 zur Steigerung der Versorgungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe für umweltrelevante Investitionsmaßnahmen.

Photovoltaik.jpg
© LK Wien
Das Umstellen der Energiesysteme auf erneuerbare Ressourcen und erneuerbare Energien ist ein wesentliches Ziel der österreichischen Bundesregierung und der ökosozialen Steuerreform. Im Rahmen der Steuerreform wurde eine zusätzliche Förderschiene für land- und forstwirtschaftliche Betriebe vereinbart. Damit soll die Erhöhung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor erreicht werden.
  • Ziel des Förderprogramms: Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen, die eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bewirken.
  • Programmverantwortliche Stelle: Klima- und Energiefonds
  • Abwicklungsstelle: Kommunalkredit Public Consulting (KPC)

Wer wird gefördert?

Bewirtschafter:innen eines österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit LFBIS-Betriebsnummer. Maximale Förderhöhe von 250.000 Euro pro Betrieb.

Wie wird der Antrag gestellt?

Ab 15. Februar 2023 ausschließlich online unter folgender Webadresse: Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe - Klima- und Energiefonds - Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at). Antragsstellungszeitraum von 15.02.2023 bis 28.11.2025 (12.00 Uhr).
 Antragstellung VOR der Umsetzung der Maßnahme (Ausnahme Modul D).

Was wird gefördert?

Zur Programmzielerreichung werden vier verschiedene Module (A, B, C, D) für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe angeboten.

Modul A: Einzelmaßnahmen

In Modul A können ausgewählte, vordefinierte Einzelinvestitionsmaßnahmen (Maßnahmenbündel) eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können.

Es gibt drei vordefinierte Bündel:
  • Photovoltaikanlage (bis max. 50 kWp) mit Speicher und Notstromfunktion
  • Nachrüstung Speicher mit Notstromfunktion bei vorhandener Photovoltaikanlage
  • LED-Systeme im Innen- bzw. Außenbereich mit Installation von Lichtsteuerungssystemen
Antragstellung muss VOR Umsetzung der Maßnahme erfolgen. Wird für eine Photovoltaikanlage ein Förderantrag über das Programm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ gestellt, ist gleichzeitig keine Antragsstellung über die Förderschiene des EAG (Förderabwicklung über die OeMAG) zulässig!

Modul B: Gesamtenergiekonzept

In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert. Das Gesamtenergiekonzept dient der Erhebung des gesamten Energiebedarfs und der energetischen Infrastruktur des Ist-Bestands sowie der Analyse und Empfehlung von geeigneten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, zur Erhöhung der Eigenenergieversorgung sowie zur Verbesserung der Versorgungssicherheit.

Für die Förderung werden maximale Beratungskosten in Höhe von 2.000 Euro (exkl. USt.) anerkannt. Die Förderung beträgt maximal 70 %.
Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C.
Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein.
Antragstellung muss VOR Umsetzung der Maßnahme erfolgen.

Für die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts wird von der LK-Projekt GmbH in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern ein Beratungsangebot entwickelt. Informationen zum Beratungsangebot finden Sie unter https://www.lk-projekt.at/. Anmeldung im Referat Energie unter 05 0259 29230 bzw. 05 0259 29220 oder per Mail unter energie@lk-noe.at.

Modul C: kombinierte Investitionsmaßnahmen

In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Förderungsvoraussetzung sind unter anderem die Vorlage eines Gesamtenergiekonzeptes (Modul B) und die Vorlage eines Energieberatungsprotokolls über die eingereichten Investitionsmaßnahmen.

Beispiele geförderter Maßnahmen im Modul C:
  • Energieeffizienzmaßnahmen wie beispielsweise Gebäudedämmung, LED- Beleuchtung, Wärmerückgewinnung, Umstellung & Optimierung von Kühlanlagen, energiesparende Wärme- und Kühlsysteme und der Einsatz hocheffizienter Pumpen
  • Erneuerbare Energien und Energiespeicherung: Erneuerbare Energiesysteme (Wärme, Strom, Treibstoff) kombiniert mit netzdienlichen Speicheranlagen und Notfallresilienzsystemen
  • E-Mobilität wie Hof-Traktoren, Lieferfahrzeuge
  • Energiemanagementsysteme
Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend dem Gesamtenergiekonzept (Modul B) und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der Förderung.
Antragstellung muss VOR Umsetzung der Maßnahme erfolgen.
Für die beiden Module B und C sind die Inanspruchnahme einer qualifizierten Energieberatung bzw. die Mitwirkung eines / einer Energieberater:in Voraussetzung.

Modul D: Notstrom

Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit einem Pauschalbetrag pro Betrieb gefördert.
Antragstellung erfolgt NACH Umsetzung der Maßnahme. Bitte beachten Sie bei Modul D, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar.
Folgende, wesentliche Informationen und Unterlagen benötigen Sie beim Ausfüllen Ihres Online-Förderungsantrages (spezifische Unterlagen für Modul A, B, C und D finden Sie im angehängten Leitfaden):
  • Angaben zum Antragsteller: Name Betriebsleiter, Rechtsform, Betriebsnummer, Adresse, Telefon, E-Mail, Bankverbindung
  • Angaben zu einer vertretungsbefugten Person: Name, Geburtsdatum, Telefon, E-Mail
  • Angaben zum Betrieb: Branchenbezeichnung, Betriebsgröße
  • Angaben zum Projekt: wahrscheinliches Bestelldatum, Projektende, Projektstandort, weitere Förderungen für das Projekt, Planer, Hausbank
  • Technische Daten der Maßnahme: z.B. Modulart, Modulhersteller, Wechselrichterhersteller, Ausrichtung der Anlage, Zählpunktnummer, geplante Modulfläche, Peak-Leistung, jährlich produzierter Stromertrag, Eigenverbrauch; Nettospeicherkapazität, Bruttospeicherkapazität, Fabrikat, Speichertechnologie, etc. •
  • Projektkosten
  • Betrag der benötigten Förderung
  • Modul D: Rechnungen, Formular zur Förderungsabrechnung  https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/versorgungssicherheit-im-laendlichen-raum

FAQ

  • Kann eine Anlage aus gebrauchten Anlagenteilen gefördert werden?
Nein. Es werden ausschließlich neue Anlagen und Anlagenteile gefördert.
  • Kann eine Anlage größer 50 kWpeak eingereicht werden?
Ja. Es werden aber nur Anlagen bis inklusive 50 kWpeak gefördert.
  • Wann brauche ich einen Bericht des Kreditinstitutes (BKI)?
Der BKI ist nur dann nötig, wenn die Investitionskosten über 100.000 Euro liegen. Sollte ein solcher Betrag in der Online-Einreichung angegeben werden, dann wird dieses Feld zum Pflichtfeld – das heißt, dass der Förderungsantrag nur abgeschickt werden kann, wenn an dieser Stelle die Unterlage hochgeladen wurde.
  • Wo finde ich die Liste von Energieberater:innen?
Unter https://www.klimafonds.gv.at/call/lw/ - runterscrollen – Wichtige Links – Liste Energierberater:innen •
  • Weiter FAQ finden Sie im angehängten PDF.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC:
https://www.klimafonds.gv.at/call/lw/

Für eine umfassende Erstinformation bezüglich Programmdetails und Antragsstellung wird es zeitnah nach der Veröffentlichung des Programms ein entsprechendes Online-Angebot (Webinare, Erklärvideos) der LK NÖ geben. Anmeldung im Referat Energie unter 05 0259 29230 bzw. 05 0259 29220 oder per Mail unter energie@lk-noe.at.
Wenn Sie Fragen zur Förderaktion haben stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der KPC gerne beratend zur Seite.

Serviceteam Versorgungssicherheit im ländlichen Raum
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
ürkenstraße 9 | 1090 Wien
Tel.: +43 (0) 1/31 6 31 - 713 | Fax: +43 (0) 1/31 6 31 – 104
www.umweltfoerderung.at

Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich an Theresa Linhuber, LL.M. (WU) unter T 01/587 95 28 – 40 oder theresa.linhuber@lk-wien.at.

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Downloads zum Thema

  • FAQ energieautarke Bauernhöfe PDF 422,60 kB
  • Leitfaden Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe PDF 1,62 MB
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Kontakt

  • Theresa Linhuber,
    Theresa Linhuber, LLM
    Gumpendorfer Straße 15
    1060 Wien

    theresa.linhuber@lk-wien.at
    T 01/587 95 28 - 40
    M 0664/60 259 111 40
    F 01/587 95 28 - 21

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