Start neuer Fördermaßnahme in der LE 23-27
Mit 1. April 2023 ist die Antragstellung
für die „Diversifizierungsförderung“
auf Basis
der Sonderrichtlinie für die Förderperiode
2023 bis 2027 möglich.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria. Voraussetzung ist ein Einstieg auf eama. at mit der persönlichen Handysignatur des Förderwerbers. Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn die Bewirtschaftung bereits aufgenommen wurde und eine Registrierung in den AMA Stammdaten stattgefunden hat und der Betrieb eine landwirtschaftliche Betriebsnummer hat. Die AMA empfiehlt, den Bewirtschafterwechsel mindestens einen Monat vor der Antragstellung durchzuführen, damit die Stammdaten zeitgerecht umgestellt sind.
Die Förderschiene betrifft die Bereiche Diversifizierung in die Direktvermarktung, den Urlaub am Bauernhof, in Green Care Projekte und in Investitionen der Be- und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten. Für die Finanzierung dieser Investitionen spielen Förderungen eine wichtige Rolle. Direktvermarkter sind Lebensmittelunternehmer und unterliegen im Produktionsbereich bis hin zur Vermarktung hygienischen Auflagen. Dies erfordert, je nach Produktion und Produktionsumfang, den Einsatz von finanziellen Mitteln. Diese erforderlichen Geldmittel können sich aus Eigen- und Fremdkapital sowie gewährten Fördergeldern zusammensetzen.
Im Regelfall kann ein Betrieb mit einem Investitonszuschuss von 25% der förderfähigen Kosten rechnen, für Green Care Projekt werden 30% Investitionszuschuss gewährt. In der Förderperiode 2023 – 2027 stehen pro Betrieb maximal 400.000 € förderfähige Kosten zur Verfügung.
Investitionen können beispielsweise erforderlich sein für bauliche Maßnahmen, Installationen, Einrichtungen und Gerätschaften, Marketing, Aufbau von Vertriebswegen wie z. B. einen Hofladen oder Buschenschank. Vor Beginn der Direktvermarktung und auch bei Neuinvestitionen muss daher gut geplant und kalkuliert werden, ob dieser Betriebszweig wirtschaftlich gewinnbringend geführt werden kann.
Der Bezug des Projekts zum landwirtschaftlichen Betrieb muss ebenfalls gegeben sein, beispielsweise durch die Heranziehung von landwirtschaftlichen Produktionsfaktoren, Betriebsmitteln, durch Kooperationen mit einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben oder durch den Standort (z.B. Hofverband).
Eine detaillierte Projektbeschreibung mit Kalkulation erfolgt über das Diversifizierungskonzept, das bei der Antragstellung auf der Digitalen Förderplattform der AMA mit hochzuladen ist. Es wird ausdrücklich empfohlen, das Diversifizierungskonzept mit Hilfe der Berater*innen der Landwirtschaftskammer zu erstellen. Sie verfügen über ein eigenes an die Förderung angepasstes Kalkulationstool „Betriebskonzept Diversifizierung“.
Für einzelbetriebliche Projekte unter 50.000 € förderfähige Kosten ist ein vereinfachtes Diversifizierungskonzept vorzulegen. Das vereinfachte Konzept beschränkt sich ausschließlich auf die Betrachtung des neuen Betriebszweiges. Die betriebswirtschaftliche und finanzielle Gesamtübersicht des landwirtschaftlichen Betriebes ist nicht zwingend notwendig. Projekte der Be- und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten hin zu einer höheren Veredelungsstufe sowie der Direktvermarktung werden immer der Diversifizierung zugerechnet. Einzelbetriebliche Projekte in Trocknung, Reinigung, Sortierung, Verpackung, etc. – ohne Veränderung des Urprodukts - werden hingegen der Fördermaßnahme Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung zugerechnet.
Die Mitarbeiter*innen des Förderreferats der LK Wien stehen gerne bei Fragen zur Verfügung.
Dipl. Ing. Klaus Zambra, T: 01/5879528-22
Dipl.-Ing. Susanne Kabusch, T: 01/5879528-23
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria. Voraussetzung ist ein Einstieg auf eama. at mit der persönlichen Handysignatur des Förderwerbers. Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn die Bewirtschaftung bereits aufgenommen wurde und eine Registrierung in den AMA Stammdaten stattgefunden hat und der Betrieb eine landwirtschaftliche Betriebsnummer hat. Die AMA empfiehlt, den Bewirtschafterwechsel mindestens einen Monat vor der Antragstellung durchzuführen, damit die Stammdaten zeitgerecht umgestellt sind.
Die Förderschiene betrifft die Bereiche Diversifizierung in die Direktvermarktung, den Urlaub am Bauernhof, in Green Care Projekte und in Investitionen der Be- und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten. Für die Finanzierung dieser Investitionen spielen Förderungen eine wichtige Rolle. Direktvermarkter sind Lebensmittelunternehmer und unterliegen im Produktionsbereich bis hin zur Vermarktung hygienischen Auflagen. Dies erfordert, je nach Produktion und Produktionsumfang, den Einsatz von finanziellen Mitteln. Diese erforderlichen Geldmittel können sich aus Eigen- und Fremdkapital sowie gewährten Fördergeldern zusammensetzen.
Im Regelfall kann ein Betrieb mit einem Investitonszuschuss von 25% der förderfähigen Kosten rechnen, für Green Care Projekt werden 30% Investitionszuschuss gewährt. In der Förderperiode 2023 – 2027 stehen pro Betrieb maximal 400.000 € förderfähige Kosten zur Verfügung.
Investitionen können beispielsweise erforderlich sein für bauliche Maßnahmen, Installationen, Einrichtungen und Gerätschaften, Marketing, Aufbau von Vertriebswegen wie z. B. einen Hofladen oder Buschenschank. Vor Beginn der Direktvermarktung und auch bei Neuinvestitionen muss daher gut geplant und kalkuliert werden, ob dieser Betriebszweig wirtschaftlich gewinnbringend geführt werden kann.
Der Bezug des Projekts zum landwirtschaftlichen Betrieb muss ebenfalls gegeben sein, beispielsweise durch die Heranziehung von landwirtschaftlichen Produktionsfaktoren, Betriebsmitteln, durch Kooperationen mit einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben oder durch den Standort (z.B. Hofverband).
Eine detaillierte Projektbeschreibung mit Kalkulation erfolgt über das Diversifizierungskonzept, das bei der Antragstellung auf der Digitalen Förderplattform der AMA mit hochzuladen ist. Es wird ausdrücklich empfohlen, das Diversifizierungskonzept mit Hilfe der Berater*innen der Landwirtschaftskammer zu erstellen. Sie verfügen über ein eigenes an die Förderung angepasstes Kalkulationstool „Betriebskonzept Diversifizierung“.
Für einzelbetriebliche Projekte unter 50.000 € förderfähige Kosten ist ein vereinfachtes Diversifizierungskonzept vorzulegen. Das vereinfachte Konzept beschränkt sich ausschließlich auf die Betrachtung des neuen Betriebszweiges. Die betriebswirtschaftliche und finanzielle Gesamtübersicht des landwirtschaftlichen Betriebes ist nicht zwingend notwendig. Projekte der Be- und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten hin zu einer höheren Veredelungsstufe sowie der Direktvermarktung werden immer der Diversifizierung zugerechnet. Einzelbetriebliche Projekte in Trocknung, Reinigung, Sortierung, Verpackung, etc. – ohne Veränderung des Urprodukts - werden hingegen der Fördermaßnahme Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung zugerechnet.
Die Mitarbeiter*innen des Förderreferats der LK Wien stehen gerne bei Fragen zur Verfügung.
Dipl. Ing. Klaus Zambra, T: 01/5879528-22
Dipl.-Ing. Susanne Kabusch, T: 01/5879528-23