Temporäre Agrardieselrückvergütung, CO2 Rückvergütung, Teuerungsausgleich
Die CO2 Abgabenrückvergütung und die Mineralölsteuerrückvergütung für Agrardiesel werden mittels pauschalem Rückvergütungsmodelle berechnet. Basis für die Beantragung bilden die Daten des Mehrfachantrages 2022.
Die Beantragung der Rückvergütung für CO2-Abgaben sowie für die Mineralölsteuer kann lediglich im Zeitraum 2. November bis 31. Dezember 2022 über eAMA mittels Korrektur zum bereits eingereichten Mehrfachantrag 2022 erfolgen.
Zur Berechnung des voraussichtlichen Auszahlungsbetrages steht Ihnen nachstehende der „Entlastungsrechner Landwirtschaft“ zur Verfügung.
Durch Eingabe der am Betrieb vorhandenen bewirtschafteten Flächen und Tierarten kann man betriebsindividuell, einfach und schnell die Auszahlungsbeträge für die Temporäre Agrardieselrückvergütung, die CO2 Rückvergütung sowie den Teuerungsausgleich berechnen.
Die Beantragung der Rückvergütung für CO2-Abgaben sowie für die Mineralölsteuer kann lediglich im Zeitraum 2. November bis 31. Dezember 2022 über eAMA mittels Korrektur zum bereits eingereichten Mehrfachantrag 2022 erfolgen.
Zur Berechnung des voraussichtlichen Auszahlungsbetrages steht Ihnen nachstehende der „Entlastungsrechner Landwirtschaft“ zur Verfügung.
Durch Eingabe der am Betrieb vorhandenen bewirtschafteten Flächen und Tierarten kann man betriebsindividuell, einfach und schnell die Auszahlungsbeträge für die Temporäre Agrardieselrückvergütung, die CO2 Rückvergütung sowie den Teuerungsausgleich berechnen.