Umstellungsförderung für Weingarten
Notwendiger MFA noch bis 11. Juni 2018 möglich.
Ab der neuen Förderperiode zur Weinmarktordnung, beginnend mit 1.September 2018, ist bei der Beantragung der Beihilfe für die Weingartenumstellung die Beilage des aktuellen Mehrfachantrages Flächen verpflichtend. Im MFA müssen sich alle Feldstücke, die zur Beihilfe eingereicht werden, befinden.
Voraussetzung für die Genehmigung eines Antrags auf Beihilfe für Weingartenumstellung ist die fristgerechte Abgabe eines MFA (Einreichfrist 15.05.2018) bei der AMA. Eine Nachreichung innerhalb der MFA-Nachreichfrist (Nachreichfrist 11.06.2018) ist zulässig und führt zur keiner Sanktion. Dem Antrag auf Beihilfe für Weingartenumstellung ist jener MFA beizulegen, der unmittelbar vor dem Eingangsdatum des Antrags (Eingang bei der katasterführenden Stelle) abgegeben wurde.
Im Zusammenhang mit der neuen Förderperiode, möchte ich nochmals auf die notwendige Planung aller gewünschten Maßnahmen aufmerksam machen. Alle Details können im Artikel „Förderprogramm „Marktordnung Wein“ ab Herbst 2018“ auf www.lk-wien.at nachgelesen werden.