Gemäß § 78 Abs. 4 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. für Wien Nr. 28/1957, in der geltenden Fassung, wird hiemit das Ergebnis der am 19. März 2023 abgehaltenen Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Wien veröffentlicht.