Weinmeldungen im Weinbaukataster
Weinbaukataster Neu – Alle Meldungen und Anträge nur mehr über eAMA
Mit 15. Jänner 2021 ist der neue Weinbaukataster auf INVEKOS-Basis aktiv geschaltet worden. Ab sofort sind folgende Meldungen und Anträge nicht mehr bei der MA 58, sondern ausschließlich über eAMA zu erledigen:
Die Ernte- und Bestandsmeldung sowie alle anderen damit verbundenen Angaben sind vorerst weiterhin in gewohnter Form auf Wein-Online zu machen.
Im Gegensatz zur Wiederbepflanzungen nach einer Rodung, können Anträge für Neuauspflanzungen von Wein nur einmal jährlich von 15. Jänner bis 15. Februar beantragt werden. Falls der Betrieb über keine Pflanzrechte verfügt, ist es jedenfalls eine Neuauspflanzung. Eine Neuauspflanzung ist nicht förderwürdig im Sinne der Weinmarktordnung.
- Meldung einer Auspflanzung
- Meldung einer Rodung
- Änderung von Bewirtschaftungsverhältnissen (Flächen Zu- oder Abgang)
- Anträge auf Neu- oder Wiederbepflanzung
Die Ernte- und Bestandsmeldung sowie alle anderen damit verbundenen Angaben sind vorerst weiterhin in gewohnter Form auf Wein-Online zu machen.
Im Gegensatz zur Wiederbepflanzungen nach einer Rodung, können Anträge für Neuauspflanzungen von Wein nur einmal jährlich von 15. Jänner bis 15. Februar beantragt werden. Falls der Betrieb über keine Pflanzrechte verfügt, ist es jedenfalls eine Neuauspflanzung. Eine Neuauspflanzung ist nicht förderwürdig im Sinne der Weinmarktordnung.