Wichtige Information zu Konserven und Halbkonserven
Im Rahmen der COVID-19-Krise ist diese Angebotsform verstärkt verwendet worden.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat ein Informationsblatt bezüglich Sicherheit von durch Hitze haltbar gemachten Lebensmitteln in dicht schließenden Behältern herausgegeben, um die sichere Herstellung von solchen zu gewährleisten.
Aufgrund des mikrobiologischen Risikos wird für Lebensmittel, die keine Vollkonserven sind, sondern lediglich durch Erhitzung stabilisiert und in dicht schließende Behälter abgefüllt wurden, ausschließlich eine gekühlte Lagerung (2 – 8 °C) empfohlen. Weiters wird empfohlen, die Haltbarkeit mit einem Monat zu befristen.
Aufgrund des mikrobiologischen Risikos wird für Lebensmittel, die keine Vollkonserven sind, sondern lediglich durch Erhitzung stabilisiert und in dicht schließende Behälter abgefüllt wurden, ausschließlich eine gekühlte Lagerung (2 – 8 °C) empfohlen. Weiters wird empfohlen, die Haltbarkeit mit einem Monat zu befristen.