Wiener Gemischter Satz DAC mit Herkunftspyramide
Mit der Weinrecht-Sammelverordnung
2023 wurde die
DAC-Verordnung „Wiener Gemischter
Satz“ geändert. Es
wurde eine dreistufige Herkunftspyramide
eingeführt,
die aus Gebietswein, Ortswein
und Riedenwein besteht.
Beim Herkunftsmarketing stehen die herkunftstypischen Weine im Vordergrund, die dem Gebiet damit ein klares Profil geben. Innerhalb unseres Gebiets Wien haben wir nun drei Stufen mit immer enger werdenden Grenzen definiert (Pyramide). Dem internationalen Verständnis einer Herkunftspyramide folgend, steht ein Gebietswein für Einstiegsqualität mit großer Produktionsmenge und entsprechendem Einstiegspreis. An der Spitze der Pyramide befindet sich die Ried als kleinste definierte Herkunftsangabe und entsprechend kleiner Produktionsmenge. Diese engste Herkunftsangabe sollte demnach nur für die höchste Weinqualität verwendet werden, das sind die Top-Weine mit dem höchsten Preis. Ortsweine sind qualitativ und preislich irgendwo zwischen Einstiegs- und Topqualität.
Beim Herkunftsmarketing stehen die herkunftstypischen Weine im Vordergrund, die dem Gebiet damit ein klares Profil geben. Innerhalb unseres Gebiets Wien haben wir nun drei Stufen mit immer enger werdenden Grenzen definiert (Pyramide). Dem internationalen Verständnis einer Herkunftspyramide folgend, steht ein Gebietswein für Einstiegsqualität mit großer Produktionsmenge und entsprechendem Einstiegspreis. An der Spitze der Pyramide befindet sich die Ried als kleinste definierte Herkunftsangabe und entsprechend kleiner Produktionsmenge. Diese engste Herkunftsangabe sollte demnach nur für die höchste Weinqualität verwendet werden, das sind die Top-Weine mit dem höchsten Preis. Ortsweine sind qualitativ und preislich irgendwo zwischen Einstiegs- und Topqualität.
Herkunftsmarketing
Jeder Betrieb, der statt Marken
diverse Herkunftsangaben
auf sein Etikett schreibt,
setzt auf Herkunftsmarketing.
Damit Konsument:innen den
einfachen Zusammenhang
zwischen Herkunft und Qualität
(=Preis) verstehen können,
müssen Winzer:innen dies
auch korrekt am Etikett und
Preislisten kommunizieren.
Je kleiner die Herkunft, desto
höher ist die Qualität sowie
der Preis. Oder anders gesagt,
auf einer Einstiegsqualität darf
keine Riedenangabe zu finden
sein.
Ortsweine
Ortsweine widerspiegeln
den Charakter der Weinbauorte,
der durch unterschiedliche
Böden und Klima geprägt ist.
In jedem typischen Sortiment
finden sich Weine in mittlerer
Preiskategorie, die deutlich
über der Einstiegsqualität
liegen aber nicht zum Topsegment
zählen. Typischerweise
sollten diese Weine einen Ortsweinnamen
tragen.
In Wien wurden sieben Ortsweine definiert, die die bisher verwendeten Großlagen ablösen. Für WGS sind nur noch die Namen der Ortsweine möglich. Die Großlagen bleiben bestehen und können für alle anderen Sorten außer WGS verwendet werden.
In Wien wurden sieben Ortsweine definiert, die die bisher verwendeten Großlagen ablösen. Für WGS sind nur noch die Namen der Ortsweine möglich. Die Großlagen bleiben bestehen und können für alle anderen Sorten außer WGS verwendet werden.
- Nußberg: Trauben aus KG Nußdorf und Heiligenstadt
- Grinzing: Trauben aus KG Grinzing
- Sievering: Trauben aus KG Obersievering und Untersievering
- Neustift: Trauben aus KG Neustift und Salmannsdorf
- Maurerberg: Trauben aus KG Mauer, Kalksburg, Rodaun und Liesing. Wahlweise ist auch „Mauer“ möglich
- Oberlaa: Trauben aus KG Oberlaa-Stadt
- Bisamberg: Trauben aus KG Stammersdorf und Strebersdorf. Wahlweise ist auch „Bisamberg-Stammersdorf“ möglich
Qualitätsstufen
Qualitätsstufen
Die allgemeinen Vorschriften
für WGS, wie das Sortenverhältnis,
kein stark wahrnehmbarer
Holzeinsatz oder
ein bezeichnungsunschädlicher
Verschnitt bis 15% mit anderen
Wiener Qualitätsweinen
haben sich nicht geändert und
gelten für alle WGS-Weine gleichermaßen.
Die drei Qualitätsstufen
der WGS-Herkunftspyramide
sind folgend definiert.
Gebietswein Wien
- Trauben aus allen WGSWeingärten in Wien
- max 12,5% Alk am Etikett
- trocken n Verkauf an Endverbraucher ab 1. Dezember des Erntejahres
- Trauben aus den definierten Ortswein-Gebieten
- min 12,5% Alk am Etikett n trocken
- Verkauf an Endverbraucher ab 1. März auf die Ernte folgend
- Trauben von einer Wiener Ried
- min 12,5% Alk am Etikett
- trocken oder halbtrocken
- Verkauf an Endverbraucher ab 1. Mai auf die Ernte folgend
Bezeichnung
Die Ernte 2023 gilt als Übergangsjahr,
ab der Lese 2024
gelten die neuen Bezeichnungsvorschriften
am Etikett.
Sowohl „Wiener Gemischter
Satz DAC“ als auch eine mögliche
kleinere Herkunftsangabe
(Ortswein oder Riede) müssen
am Hauptetikett und am
Schauetikett (Rücketikett und
Vorderetikett) genannt werden.
Der Name des Ortsweins
oder der Riede soll größer sein
als „Wiener Gemischter Satz“.