Windisch: Energie-Hilfspaket für Gartenbau sichert Wiens Gemüseversorgung
„In diesen Tagen müssen unsere Gärtnerinnen und Gärtner die Entscheidung fällen, ob sie auch in diesem Winter aus ihren Glashäusern, so wie jedes Jahr, die Wienerinnen und Wiener mit frischen Gemüsespezialitäten ausreichend versorgen können. Denn die Kosten für die Produktion in der kalten Jahreszeit sind seit Ukraine-Krieg und EU-weiter Inflation förmlich explodiert. Von den Kostensteigerungen betroffen sind sowohl die Wärmeerzeugung als auch die Betriebsmittel. Nun können die Gartenbaubetriebe aufatmen: Zusätzlich zum Versorgungssicherungs-Paket in der Höhe von 110 Millionen Euro, welches die Bundesregierung als Mittel gegen die Teuerungen für die Landwirtschaft geschnürt hat, gibt es zusätzlich 9 Millionen Euro für Gemüse- und Gartenbaubetriebe mit Glashäusern. Als Landwirtschaftskammer haben wir auf die besonders prekäre Situation unserer Betriebe mit Glashäusern aufmerksam gemacht und sind gehört worden. Wir begrüßen diese Entscheidung, sichert sie doch auch in diesem Winter die Gemüseproduktion für die Wienerinnen und Wiener“, richtet LK Wien-Präsident Franz Windisch seinen Dank an die Bundesregierung.
Das Paket für den geschützten Anbau
Es handelt sich dabei um eine Beihilfe der Europäischen Union und kommt österreichweit rund 750 Erzeugern zugute. Die Auszahlung erfolgt bis zum 30. September 2022.
Im Detail sieht das 9-Millionen-Euro-Hilspaket mit der Bezeichnung „außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe“ folgendermaßen aus: Antragsberechtigt sind die Kulturarten Obst, Gemüse, Schnittblumen und Zierpflanzen. Für diese Betriebe mit bestehender Agrarmarketingbeitragspflicht und der Erfüllung des Erfordernisses des integrierten Pflanzenschutzes erfolgt die Antragstellung automatisch auf Grundlage des bei der AMA gemeldeten Ausmaßes der Gewächshäuser.
Der Berechnung der Höhe wird ein degressives Modell zu Grunde gelegt: Beträgt die Fläche eines Betriebes mehr als 5 ha, werden für die Berechnung der individuellen Beihilfe die ersten 5 ha des Betriebes zur Gänze, sowie die Fläche darüber hinaus zu 75 Prozent herangezogen. Zusätzlich erhalten die Unterstützung auch Betriebe für Jungpflanzenproduktion, Pilzproduktion, Erzeugung von Microgreens und Algen, jeweils in geschütztem Anbau ab 200 Quadratmeter Größe. Für die Bewirtschafter dieser Kulturarten ist eine eigene Antragstellung vorgesehen. Der Antrag muss bis 15. Juli 2022 bei der AMA eingelangt sein.
Im Detail sieht das 9-Millionen-Euro-Hilspaket mit der Bezeichnung „außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe“ folgendermaßen aus: Antragsberechtigt sind die Kulturarten Obst, Gemüse, Schnittblumen und Zierpflanzen. Für diese Betriebe mit bestehender Agrarmarketingbeitragspflicht und der Erfüllung des Erfordernisses des integrierten Pflanzenschutzes erfolgt die Antragstellung automatisch auf Grundlage des bei der AMA gemeldeten Ausmaßes der Gewächshäuser.
Der Berechnung der Höhe wird ein degressives Modell zu Grunde gelegt: Beträgt die Fläche eines Betriebes mehr als 5 ha, werden für die Berechnung der individuellen Beihilfe die ersten 5 ha des Betriebes zur Gänze, sowie die Fläche darüber hinaus zu 75 Prozent herangezogen. Zusätzlich erhalten die Unterstützung auch Betriebe für Jungpflanzenproduktion, Pilzproduktion, Erzeugung von Microgreens und Algen, jeweils in geschütztem Anbau ab 200 Quadratmeter Größe. Für die Bewirtschafter dieser Kulturarten ist eine eigene Antragstellung vorgesehen. Der Antrag muss bis 15. Juli 2022 bei der AMA eingelangt sein.
Hilfe: Unbürokratisch und rasch
„Uns war es wichtig, dass die Gartenbaubetriebe möglichst keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand betreiben müssen, um rasch an die Hilfsmaßnahmen zu kommen“, so Windisch. Dies ist mit dem neuen Paket gewährleistet, denn den Versorgungssicherheits-Beitrag ermittelt die AMA automatisch auf Basis der AMA-Marketingbeitragserklärungen der beitragspflichtigen Gartenbaubetriebe. Es wird auch keine zusätzlichen Kontrollen neben den ohnehin bestehenden AMA-Kontrollen dazu geben. Die Auszahlung an die Betriebe wird bis Ende September erfolgen.
Versorgungssicherheit durch Solidarität
„Die Versorgungssicherheit wird jedoch nicht nur durch das Hilfspaket der Bundesregierung gewährleistet, auch die Stadt Wien mit Fernwärme und WienEnergie kann Solidarität beweisen und mit entsprechend gedämpften Kosten für Energie positiv auf die Entwicklung der Wiener Gartenbaubetriebe einwirken. Zusätzliche Sicherheit können auch die Konsumentinnen und Konsumenten mit ihrer täglichen Kaufentscheidung schaffen. Wer bewusst zu regionalen Produkten der Stadtlandwirtschaft greift, garantiert auf lange Sicht die eigene Versorgungssicherheit. Aus einer solidarischen Handlung wird so eine klassische Win-win-Situation“, so Präsident Windisch abschließend.