13.02.2020 |
von DI Vera Pachtrog
Zulassungsende von Agritox und Reldan 2E beachten!
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Der Abverkauf im Handel muss bis 16. Februar 2020 erfolgen.
Die Aufbrauchsfrist für Anwender endet am 16. April 2020.
Etwaige Restbestände im Lager müssen nach diesem Zeitpunkt sachgerecht entsorgt werden, da die Lagerung einen Bestandteil der Verwendung darstellt.
Des Weiteren sind die Produkte Reldan 2 E (Reg.Nr. 2225-0), Reldan 22 (Reg.Nr 2225-1 bis -3) sowie Dursban 480 (Reg.Nr. 1797-1) betroffen. Auch für sie gelten oben genannte Fristen.
Der Wirkstoff Chlorpyrifos hat 2019 die Genehmigung auf EU-Ebene verloren, weshalb nationale Zulassungen EU-weit beendet werden müssen.
Die Aufbrauchsfrist für Anwender endet am 16. April 2020.
Etwaige Restbestände im Lager müssen nach diesem Zeitpunkt sachgerecht entsorgt werden, da die Lagerung einen Bestandteil der Verwendung darstellt.
Des Weiteren sind die Produkte Reldan 2 E (Reg.Nr. 2225-0), Reldan 22 (Reg.Nr 2225-1 bis -3) sowie Dursban 480 (Reg.Nr. 1797-1) betroffen. Auch für sie gelten oben genannte Fristen.
Der Wirkstoff Chlorpyrifos hat 2019 die Genehmigung auf EU-Ebene verloren, weshalb nationale Zulassungen EU-weit beendet werden müssen.