30.06.2015 |
von Ing. Philipp Prock
Zuschuss zur Sturmschaden- und Mehrgefahrenversicherung
Erlass der neuen Richtlinie
Von der Wiener Landesregierung wurde am 16. Juni 2015 die neue Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien für versicherbare Risiken in der Landwirtschaft erlassen. Dies bedeutet, dass ein jährlicher Zuschuss von maximal 50 Prozent aus Landesmitteln zu den Versicherungsprämien bei Sturmschäden an Gewächshäusern, sowie Elementarschäden in der Landwirtschaft gewährt wird.
Die Richtlinie tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2015 in Kraft und gilt für sechs Jahre bis 31. Dezember 2020. Die Richtlinie wurde von seitens der europäischen Kommission mit der Beihilfennummer SA.41328 (2015XA) gewährt.
Achtung neu: Die Landwirtschaftskammer Wien hat eine Vereinfachung des Antragsverfahrens erreicht. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag mehr gestellt werden muss. Dieser ist ein integrierter Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Auszahlung der Förderung an die Förderungswerber erfolgt in Form einer um den jährlichen Zuschuss reduzierten Prämienvorschreibung.
Als Förderungswerber kommen Personenvereinigungen, natürliche sowie juristische Personen in Betracht, welche einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Betriebsstandort Wien haupt- oder nebenberuflich, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.
Nachstehend steht die Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien für versicherbare Risiken in der Landwirtschaft zum Download bereit.
Die Richtlinie tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2015 in Kraft und gilt für sechs Jahre bis 31. Dezember 2020. Die Richtlinie wurde von seitens der europäischen Kommission mit der Beihilfennummer SA.41328 (2015XA) gewährt.
Achtung neu: Die Landwirtschaftskammer Wien hat eine Vereinfachung des Antragsverfahrens erreicht. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag mehr gestellt werden muss. Dieser ist ein integrierter Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Auszahlung der Förderung an die Förderungswerber erfolgt in Form einer um den jährlichen Zuschuss reduzierten Prämienvorschreibung.
Als Förderungswerber kommen Personenvereinigungen, natürliche sowie juristische Personen in Betracht, welche einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Betriebsstandort Wien haupt- oder nebenberuflich, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.
Nachstehend steht die Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien für versicherbare Risiken in der Landwirtschaft zum Download bereit.