Zweiter Lockdown und die Adventkränze
Bereits nächste Woche, am 29. November, ist der erste Adventsonntag. Viele fragen sich, wie sie trotz Lockdown zu einem Adventkranz kommen?
Es gibt folgende Möglichkeiten:
•
- Land- und forstwirtschaftliche Direktvermarkter (etwa bäuerliche Ab-Hof-Verkäufer und Gartenbaubetriebe), die selber Adventkränze oder auch Christbäume produzieren, dürfen diese wie gewohnt anbieten und verkaufen. Kunden können die Ware persönlich vor Ort kaufen und abholen.
- Handelsbetriebe (wie ein Blumengeschäft), die aufgrund des Lockdowns derzeit dem Betretungsverbot unterliegen, dürfen ebenfalls Adventkränze verkaufen. Allerdings nur mittels telefonischer oder online-Bestellung und Lieferung. Kunden dürfen die Ware nicht persönlich vor Ort (im Geschäft bzw. der Betriebsstätte) abholen.
- Der Lebensmitteleinzelhandel kann ebenfalls Adventkränze verkaufen, da er nicht dem Betretungsverbot unterliegt.
- Auch auf Bauernmärkten, die weiterhin stattfinden dürfen, können Adventkränze gekauft werden.