Wiener Gemischter Satz DAC
Im Juli 2023 trat die Novelle der WGS DAC Verordnung in Kraft. Mit Einführung der Herkunftspyramide wurde das Wiener DAC-System an die nationale Strategie bzgl Herkunftsmarketing angepasst.
Alle Weinbaugebiete entlang des Donauraums sowie die Steiermark leben mittlerweile die Herkunftspyramide.
Alle Weinbaugebiete entlang des Donauraums sowie die Steiermark leben mittlerweile die Herkunftspyramide.
Drei Preiskategorien
Die Grundidee dahinter ist, je kleiner die abgrenzte Herkunftsangabe am Etikett, desto höher die Qualität. Die drei Stufen Gebietswein, Ortswein und Riedenwein sollen Weintrinker:innen eine einfache Orientierung bzgl Qualität und Preis geben. Damit dies gelingen kann, müssen zuerst alle Betriebe ihr Sortiment bzw die Bezeichnung ihrer Weine überdenken. Ziel ist, dass Einstiegsqualitäten keine nähere Herkunft als Wien tragen. Mittlere Weinqualitäten tragen den Namen von einem der sieben Ortsweine und nur Topweinqualitäten tragen eine Riedenbezeichnung. Die drei Qualitätsstufen müssen sich ganz klar preislich unterscheiden. Idealerweise ist die betriebliche Preisliste in drei Bereiche geteilt und alle Weine, dh auch andere Rebsorten, sind den drei Preiskategorien zugeordnet. Entsprechend der Herkunftspyramide symbolisiert die breite Basis eine verhältnismäßig große Weinmenge in Einstiegsqualität. Die kleine Spitze der Pyramide steht für die kleine Menge an Topweinen im eigenen Sortiment. Die Ortsweine sind genau dazwischen und bieten damit auch Flexibilität. In einem Jahr gelingt der Riedenwein vielleicht nicht als Topwein, der teuer verkauft werden kann. Dann kann immer noch die Ortswein-Kategorie genutzt werden. Nur weil die Trauben aus einer Ried stammen, muss nicht die Ried am Etikett stehen.
Bsp Preisliste
a) Wiener Wein / Einstiegsqualität und –preis / Weine benannt nach Sorten
„WGS“, „Grüner Veltliner“ oder „Sauvignon blanc“
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b) Ortsweine / Mittlere Qualität und mittleres Preisband / Weine benannt nach einem der 7 Ortsweinnamen in Kombination mit einer Sorte „WGS, Bisamberg“ oder „Riesling, Nußberg“ oder „Grinzinger, Weißburgunder“
c) Riedenweine / Topqualität und höchste Preise im eigenen Sortiment / Weine benannt nach Ried in Kombination mit Sorte „Ried Wiesthalen, Wiener Gemischter Satz DAC“
b) Ortsweine / Mittlere Qualität und mittleres Preisband / Weine benannt nach einem der 7 Ortsweinnamen in Kombination mit einer Sorte „WGS, Bisamberg“ oder „Riesling, Nußberg“ oder „Grinzinger, Weißburgunder“
c) Riedenweine / Topqualität und höchste Preise im eigenen Sortiment / Weine benannt nach Ried in Kombination mit Sorte „Ried Wiesthalen, Wiener Gemischter Satz DAC“
Wahl der Bezeichnung
Eine Orientierung bietet auch das Datum der frühestmöglichen In-Verkehr-Bringung der Weine. Riedenweine dürfen erst ab 1. Mai auf die Ernte folgend an die Endkonsument:innen abgegeben werden. Für Ortsweine gilt der 1. März. Im ersten Jahr der Umstellung kann dies natürlich bedeuten, dass Weine bereits ausverkauft sind und der neue Jahrgang aber noch nicht verkauft werden darf. Das gemeinsame Ziel ist jedoch klar, eine Qualitätssteigerung. Hochwertige Weine gewinnen vom langen Ausbau, weshalb Riedenweinen mehr Zeit gegeben wird.
Potential für Ortsweine
Die Ortsweinkategorie bzw zuvor die Großlagen wurde in der Vergangenheit wenig für die Weinbezeichnung genutzt. Bei der WGS DAC Präsentation 2023 waren von insgesamt 128 Weinen lediglich 28 Ortsweine, 10 davon waren vom Nußberg. Hier liegt viel Potential für alle anderen Ortsweine. Der Nußberg ist nur deshalb so bekannt, weil seit vielen Jahrzehnten von unzähligen Betrieben der Begriff am Etikett verwendet wird. Je mehr Weine unter einer Bezeichnung am Markt sind, desto höher die Marktbedeutung und Bekanntheit. Nun wurden bewusst nur wenige Ortswein-Herkünfte ausgewählt, damit es einfacher wird, jede einzelne bekannt zu machen. Die Herkunft wird damit zur Marke. Ortsweine sind die Chance für einen gemeinsamen starken Marktauftritt, von dem alle teilnehmenden Betriebe profitieren.
Schau- und Rückenetikett
Der Jahrgang 2023 gilt noch als Übergangsjahr zum Aufbrauchen der Etiketten. Die Regelungen bzgl. Schriftgrößen, die ab 2024 verpflichtend gelten, dürfen aber bereits jetzt umgesetzt werden. Die Bezeichnung „Wiener Gemischter Satz DAC“ muss auf dem Schauetikett und dem Rückenetikett angegeben werden. Am Schauetikett soll die Angabe der Ried bzw. des Ortsweins die 1,5-fache Schriftgröße als „Wiener Gemischter Satz“ haben, um die Herkunftsebene / Qualitätsstufe in den Vordergrund zu rücken.
WGS DAC Präsentation
Am 21. März 2024 findet die WGS DAC Präsentation statt. Riedenweine aus 2023 können nicht präsentiert werden, da diese erst ab Mai erlaubt sind. Deswegen lohnt es jetzt darüber nachzudenken, ob bestimmte Weine zukünftig als Ortsweine abgefüllt werden sollen. Weitere Details zur Veranstaltung folgen Ende Jänner 2024.