ÖPUL 2023 Maßnahmenbeantragung
Um am ÖPUL 2023 teilnehmen
zu können, muss im ersten
Jahr der Teilnahme und
unabhängig von der beantragten
ÖPUL-Maßnahme eine Betriebsmindestgröße
von 1,5 ha
landwirtschaftlicher Nutzfläche
bzw. mindestens 0,5 Hektar
Flächen im geschützten Anbau
– darunter versteht man
Folientunnel und Glashäuser
- erreicht werden.
Für mehrjährige Verpflichtungen
gilt die erstmalige Antragstellung
als Verpflichtungsbeginn.
Einjährige Maßnahmen
müssen bei laufender
Verpflichtung nicht jährlich
neu beantragt werden, sondern
verlängern sich automatisch
um ein weiteres Jahr (sofern
keine Abmeldung erfolgt).
Maßnahmenbeantragung
Will man ab 2025 an einer
neuen ÖPUL-Maßnahme oder
einem neuen Maßnahmenzuschlag
teilnehmen, muss man
diese bis spätestens 31.12.2024
im MFA 2025 beantragen. Bevor
man neue Maßnahmen
oder einen neuen Zuschlag
beantragt, muss man sich mit
den damit verbundenen Auflagen
auseinandersetzen. Bei
„mehrjährigen ÖPUL 2023
Maßnahmen“ besteht mit Abgabe
des Mehrfachantrag 2025
bis spätestens 31.12.2024 letztmalig
die Möglichkeit diese
neu zu beantragen. Die Laufzeit
dieser Maßnahmen erstreckt
sich von 01.01.2025 bis
einschließlich 31.12.2028. Die
letzte Einstiegsmöglichkeit in
einjährige Maßnahmen und
deren Optionen ist bis spätestens
31.12.2026 mittels des
MFA 2027 möglich.
Umstieg in höherwertige Maßnahme
Der Umstieg in eine höherwertige
Maßnahme ist bis spätestens
31. Dezember 2025 mittels
des MFA 2026 möglich. Hierbei
wird die bisherig beantragte
Maßnahme durch eine höherwertige
ersetzt. Es entsteht dadurch
keine Rückzahlungsverpflichtung
für die ursprüngliche
Maßnahme. Die Verpflichtungen
aus der höherwertigen
Maßnahme sind für die restliche
Laufzeit des ursprünglich
eingegangenen Vertragszeitraumes
einzuhalten. Als Umstieg in
eine höherwertige Maßnahme
gilt zum Beispiel der Umstieg
von UBB bzw. Verzicht Herbizide
und/oder Insektizide Wein,
Obst und Hopfen auf Bio.
Probleme aus MFA 2024 beheben
Einstieg in bestimmte ÖPULMaßnahmen
im MFA 2024
nicht geglückt. Entweder wurde
die Beantragung im Herbst
2023 vergessen oder Mindestbedingungen
wurden nicht erfüllt.
Auf die Nichterfüllung
von Mindestbedingungen weisen
sogenannte Plausifehler
im MFA 2024 hin. Am häufigsten
wurde 2024 bei der Maßnahme
„Erosionsschutz Acker“
die Mindestfläche von zehn Ar
bzw. bei der Maßnahme „Einsatz
von Nützlingen“ die Mindestteilnahmefläche
von 0,5
Hektar im ersten Teilnahmejahr
nicht erreicht.
Antragsabwicklung Maßnahmenbeantragung
Für die Beantragung einer
neuen ÖPUL-Maßnahme ist
der Mehrfachantrag 2025 zwingend
bis 31. Dezember
2024 zu stellen. Dabei müssen
bereits auch sämtliche Nutzungsarten
und Kulturen angegeben
werden. Korrekturen
sind selbstverständlich weiterhin
im Nachhinein möglich
(ohne Einschränkungen jedenfalls
bis 15. April 2025).
Sollten Sie Hilfe bei der ÖPUL
Maßnahmenbeantragung benötigen,
so stehen Ihnen Thomas
Kirchmayr unter der Tel.
01/587 95 28 DW 42 bzw. Ing.
Philipp Prock DW 24 gerne zur
Verfügung.
Wichtige Information:
Maßnahmenbeantragung vom 20. bis 30. Dezember nur über gelistete BBK möglich.
Das Förderreferat der LK Wien ist in diesen Zeitraum nicht besetzt.
Die Beantragung neuer ÖPUL 2023 Maßnahmen kann durch den Antragsteller selbsttätig unter eAMA erfolgen. Hierzu ist der Einstieg mittels Handysignatur erforderlich.
Sollten Sie im Zeitraum 20. bis 30. Dezember 2024 Hilfe bei der Antragstellung benötigen, steht Ihnen folgende Bezirksbauernkammer zur Verfügung:
Montag, 30.12.2024, 8.00 bis 12.00 Uhr
Eine telefonische Kontaktaufnahme ist vorab erforderlich.
Die Beantragung in weiteren möglichen BBKs wird laufend
auf der Website der LK Wien ergänzt.
Das Förderreferat der LK Wien ist in diesen Zeitraum nicht besetzt.
Die Beantragung neuer ÖPUL 2023 Maßnahmen kann durch den Antragsteller selbsttätig unter eAMA erfolgen. Hierzu ist der Einstieg mittels Handysignatur erforderlich.
Sollten Sie im Zeitraum 20. bis 30. Dezember 2024 Hilfe bei der Antragstellung benötigen, steht Ihnen folgende Bezirksbauernkammer zur Verfügung:
- Bezirksbauernkammer Korneuburg: Leobendorfer Strasse 74, 2100 Korneuburg, Tel. 05/0259 40891
Montag, 30.12.2024, 8.00 bis 12.00 Uhr
Eine telefonische Kontaktaufnahme ist vorab erforderlich.
Die Beantragung in weiteren möglichen BBKs wird laufend
auf der Website der LK Wien ergänzt.
Kontakt
-
Ing. Philipp Prock
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
philipp.prock@lk-wien.at
T 01/587 95 28 - 24
M 0664/60 259 111 24
F 01/587 95 28 - 21
-
Thomas Kirchmayr
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
thomas.kirchmayr@lk-wien.at
T 01/587 95 28 - 42
F 01/587 95 28 - 21