14.10.2019 |
von DI Gerald Kneissl
Nicht vergessen: Erntemeldung 2019
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Erzeuger von Trauben, aus denen mehr als 3.000 Liter Wein gewonnen wurden, haben dies verpflichtend in elektronischer Form beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) im Wege der Weindatenbank abzugeben.
Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar oder wurde eine geringere Menge an Trauben erzeugt, so können die Ernte- und Erzeugungsmeldung sowie das Stammdatenerhebungsblatt bei der Gemeinde, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt, abgegeben werden.
Nur jene Betriebe, die im Jahr 2018 weniger als 3.000 l geerntet haben, bekommen wie bisher ihre Erntemeldungsformulare von der zuständigen Gemeinde übermittelt und können diese dort ausgefüllt wieder abgeben.
Selbstverständlich ist aber auch für diese Betriebe eine Meldung über wein-online möglich.
Betrieben, die bei der Abgabe der Erntemeldung Hilfe benötigen, ist die zuständige Bezirksbauernkammer gerne behilflich.
Vereinbaren Sie bitte dazu einen Termin und nehmen Sie ihre Zugangsdaten (LOGIN und Passwort) und Aufzeichnungen über die Ernte 2019 zu diesem kostenpflichtigen Beratungstermin mit.
Die Abgabe über wein-online ist vom 16. November – 15. Dezember 2019 möglich.
Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar oder wurde eine geringere Menge an Trauben erzeugt, so können die Ernte- und Erzeugungsmeldung sowie das Stammdatenerhebungsblatt bei der Gemeinde, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt, abgegeben werden.
Nur jene Betriebe, die im Jahr 2018 weniger als 3.000 l geerntet haben, bekommen wie bisher ihre Erntemeldungsformulare von der zuständigen Gemeinde übermittelt und können diese dort ausgefüllt wieder abgeben.
Selbstverständlich ist aber auch für diese Betriebe eine Meldung über wein-online möglich.
Betrieben, die bei der Abgabe der Erntemeldung Hilfe benötigen, ist die zuständige Bezirksbauernkammer gerne behilflich.
Vereinbaren Sie bitte dazu einen Termin und nehmen Sie ihre Zugangsdaten (LOGIN und Passwort) und Aufzeichnungen über die Ernte 2019 zu diesem kostenpflichtigen Beratungstermin mit.
Die Abgabe über wein-online ist vom 16. November – 15. Dezember 2019 möglich.
ACHTUNG: Die Hektarhöchstmenge beträgt für das Erntejahr 2019 für Wein gemäß §8 WeinG (Rebsortenwein) Land-, Qualitäts- oder Prädikatswein 9.000 kg Weintrauben oder 6.750 l Wein.