Erinnerung: Dienstscheine sind verpflichtend schriftlich auszustellen!
Hierzu wurde damals unter anderem auf der Webpage der Landwirtschaftskammer Wien berichtet. Nochmals hier eine kompakte Information bzw. Erinnerung bezüglich den verpflichtenden Bestimmungen.
Die folgenden Angabe-Verpflichtungen im Dienstschein gelten für alle Arbeitsverhältnisse, die ab 28.3.2024 abgeschlossen wurden.
Der Dienstschein muss unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich ausgehändigt werden, auf Wunsch des Arbeitnehmers ist dies auch elektronisch möglich.
Ein Dienstschein ersetzt keinesfalls einen Arbeitsvertrag, sondern stellt eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers dar. Der Arbeitsvertrag stellt die entsprechende Vertragsform zwischen einem Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar und ist an keine bestimmte Form gebunden, kann daher auch mündlich abgeschlossen werden. Alternativ zur Ausstellung eines Dienstscheins kann auch ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, der die Mindestinhalte des Dienstscheins mitumfasst.
Aufgrund von EU Vorgaben sind für alle Arbeitsverhältnisse, die ab 28.3.2024 abgeschlossen wurden, folgende zusätzliche Mindestangaben im Dienstschein aufzunehmen:
Die Angaben, die mit einem * versehen sind, können durch Verweis auf das Gesetz, den Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder betriebsüblich angewendete Reiserichtlinien erfolgen.
Jede Änderung der Angaben ist dem Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, es sei denn, die Änderung erfolgte durch Änderung von gesetzlichen Bestimmungen, Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen, auf die im Dienstschein verwiesen wurde.
Arbeitgebern, die weder einen schriftlichen Arbeitsvertrag noch einen Dienstschein ausstellen, droht eine Verwaltungsstrafe. Die Strafdrohung gilt aber nur für Arbeitsverhältnisse, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, den 28.3.2024, neu abgeschlossen werden, und kann bei geringem Verschulden durch nachträgliche Ausstellung abgewendet werden.
Bei Bedarf stellt die Landwirtschaftskammer Wien einen Muster-Dienstschein, inklusive den neuen verpflichtenden Inhalten, zur Verfügung. Einen aktuellen Muster-Dienstschein finden Sie nachstehend als Download.
Ein Dienstschein ersetzt keinesfalls einen Arbeitsvertrag, sondern stellt eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers dar. Der Arbeitsvertrag stellt die entsprechende Vertragsform zwischen einem Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar und ist an keine bestimmte Form gebunden, kann daher auch mündlich abgeschlossen werden. Alternativ zur Ausstellung eines Dienstscheins kann auch ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, der die Mindestinhalte des Dienstscheins mitumfasst.
Aufgrund von EU Vorgaben sind für alle Arbeitsverhältnisse, die ab 28.3.2024 abgeschlossen wurden, folgende zusätzliche Mindestangaben im Dienstschein aufzunehmen:
- Sitz des Unternehmens
- kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung
- Angabe des Trägers der Sozialversicherung
- Hinweis auf das einzuhaltende Kündigungsverfahren*
- gegebenenfalls die Vergütung von Überstunden*
- Art der Auszahlung des Entgelts*
- Dauer und Bedingungen einer vereinbarten Probezeit*
- gegebenenfalls eine Information über den Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung*
Die Angaben, die mit einem * versehen sind, können durch Verweis auf das Gesetz, den Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder betriebsüblich angewendete Reiserichtlinien erfolgen.
Jede Änderung der Angaben ist dem Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, es sei denn, die Änderung erfolgte durch Änderung von gesetzlichen Bestimmungen, Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen, auf die im Dienstschein verwiesen wurde.
Arbeitgebern, die weder einen schriftlichen Arbeitsvertrag noch einen Dienstschein ausstellen, droht eine Verwaltungsstrafe. Die Strafdrohung gilt aber nur für Arbeitsverhältnisse, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, den 28.3.2024, neu abgeschlossen werden, und kann bei geringem Verschulden durch nachträgliche Ausstellung abgewendet werden.
Bei Bedarf stellt die Landwirtschaftskammer Wien einen Muster-Dienstschein, inklusive den neuen verpflichtenden Inhalten, zur Verfügung. Einen aktuellen Muster-Dienstschein finden Sie nachstehend als Download.
Kontakt
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Mag. Erik Graham
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
erik.graham@lk-wien.at
T 01/587 95 28 - 40
M 0664/60 259 111 40
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