Möchte ein Biobetrieb seine Rinder-, Schaf- oder Ziegenhaltung 2021 als konventionellen Teilbetrieb führen, muss er zuerst mit der zuständigen Bio-Kontrollstelle und auch mit den Abnehmern, wie zum Beispiel Molkerei oder Rindfleischvermarktung, Kontakt aufnehmen und festlegen, ab welchem exakten Datum der konventionelle Teilbetrieb gilt.
Bio wird als Kaufkriterium immer wichtiger.
Die rechtliche Basis für Betriebsmittelzukäufe und -einsätze am Bio-Betrieb bilden die Bio-Verordnungen (EG) 834/2007 und 889/2008. In den allgemeinen Zielen und Grundsätzen erstgenannter Verordnung ist verankert, dass ein Bio-Betrieb ein nachhaltiges Bewirtschaftungssystem darstellen soll, auf dem nur eingeschränkt externe Betriebsmittel erlaubt sind.
Bedingt durch das laufende Prüfverfahren der EU-Kommission betreffend die Umsetzung der EU-Bio-Verordnung in Österreich und die Durchführungsbestimmungen zur neuen Bio-Verordnung (EU) 2018/848, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten, sind für die biologische Produktion in Österreich rechtliche Änderungen notwendig geworden.
Anbau- und Kulturführungsanleitung, Stand: 02-2021.
Anbau- und Kulturführungsanleitung, Stand: 02-2021
Biobetriebe müssen ihre Weideaufzeichnungen immer auf aktuellem Stand haben, um sie jederzeit der Kontrollstelle vorweisen zu können.
Die Gesundheit der Tiere kann durch Auslauf positiv beeinflusst werden. Daher sollten alle Tiere Anspruch darauf haben.