12.04.2021 |
von DI Thomas Wallner
Schädlinge in Getreide - auf Schadschwellen achten
Ausgewählte Schädlinge im Überblick:
Getreide-Halmeule
Die Getreide-Halmeule fliegt von Juni bis September an Waldrändern, in Gärten, auf Lichtungen oder in Getreidefeldern. Die sehr variabel gefärbten Falter können eine Flügelspannweite von 28 bis 35 mm erreichen. Die Raupe, welche sich vor allem im Inneren eines Grashalms, an Gewöhnlichem Knäuelgras (Dactylis glomerata) und Rohr-Schwingel (Festuca arundinacea), aber auch an anderen Süßgräser-Arten (Poaceae) entwickelt, überwintert. Im Laufe ihres Lebens befallen die Raupen mehrere Pflanzen.
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Blattläuse
Die Blattläuse besiedeln alle Getreidearten. Sie entziehen Saft aus den Blättern und grünen Ähren bzw. Rispen und schädigen damit die Kornausbildung sowie durch Schwärzepilzansiedlung auf Honigtauausscheidungen. Die häufigsten und größten Schäden werden von der Großen Getreideblattlaus verursacht, da der Befall an Ähren besonders schädlich wirkt. Blattläuse, besonders die Haferblattlaus, übertragen Viruskrankheiten wie das Gerstengelbverzweigungsvirus. Die verschiedenen Blattlausarten haben teilweise eine variable Körperfarbe und lassen sich anhand ihrer Fühlerlänge, Körperform und Hinterleibsröhrchen unterscheiden. Alle Arten kommen mit und ohne Flügel vor.
- Schadensschwelle am Beispiel Winterweizen: 20% befallene Halme im Stadium BBCH 51-59 (Ährenschieben), 3 bis 5 Getreideläuse/Ähre und Fahne oder 50 bis 80% befallene Halme in BBCH 61-75.
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Getreidehähnchen
Die Larve des Getreidehähnchens spielt vor allem bei Weizen und Hafer eine Rolle. Ein Masseauftreten mit spürbaren Schäden durch Larvenfraß erfolgt nur in Ausnahmefällen, vor allem bei warmer, trockener Witterung. Die Schadschwelle bei Getreidehähnchenlarven liegt z.B. bei Weizen bei einem Ei/Larve pro Fahnenblatt bzw. 10% Fahnenblattverlust.
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Über weitere Schädlinge im Getreide gibt die Internetseite Getreideschädlinge - Integrierter Pflanzenschutz - LfL (bayern.de) einen guten Überblick.
Wichtig ist zu wissen, dass nicht immer sofort bei jedem Schädling eine Bekämpfungsmaßnahme erforderlich sein muss. Daher ist ein ständiges Beobachten der Bestände und eine Reaktion erst auf Basis von Schadschwellen und Warndienstprognosen (www.warndienst.at) unter besonderer Berücksichtigung der Nützlinge erforderlich.