Agrar-Photovoltaik am Schafflerhof
Am 5.4.2024 fand eine Exkursion des Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) Wien am Schafflerhof, der Gemeinde Wien, statt. Hier wird Agrar-Photovoltaik mit pflanzlicher und tierischer Nutzung
(150 Schafe) betrieben. Dabei werden 34.960 Photovoltaik-Module eingesetzt, wobei neben den klassischen vertikalen Photovoltaik-Modulen auch 400 bifaziale, also doppelseitige PV-Modulen, zur Anwendung kommen. Zwischen den bifazialen Modulreihen wird Getreide bzw. Gemüse angebaut. Insgesamt produziert der Schafflerhof 17 Gigawattstunden Sonnenstrom im Jahr.
(150 Schafe) betrieben. Dabei werden 34.960 Photovoltaik-Module eingesetzt, wobei neben den klassischen vertikalen Photovoltaik-Modulen auch 400 bifaziale, also doppelseitige PV-Modulen, zur Anwendung kommen. Zwischen den bifazialen Modulreihen wird Getreide bzw. Gemüse angebaut. Insgesamt produziert der Schafflerhof 17 Gigawattstunden Sonnenstrom im Jahr.
Die Positionierung der Landwirtschaftskammer Wien zur Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen ist wie folgt:
Grundsätzliches Ziel ist es, dass die besten landwirtschaftlichen Böden bei der Standortwahl für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erst gar nicht in Betracht gezogen werden, um die Gesamtmenge der für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Flächen so gering als möglich zu halten.
Aufgrund des überschaubaren agrarischen Flächenangebots in Wien sollte grundsätzlich der Bau von Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen (Freiland) Flächen nicht möglich sein. Sofern landwirtschaftliche Nutzflächen herangezogen werden, sind die besten Böden tunlichst zu meiden.
In diesem Sinne sollten die als im AGSTEP (Agrarstruktureller Entwicklungsplan) ausgewiesenen Kerngebiete jedenfalls nicht für die Verwendung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Verfügung stehen.
Vielmehr muss die Erschließung der verfügbaren Dachflächen bei (landwirtschaftlichen) Betrieben Vorrang haben. Darunter sind auch überdachte Glashausflächen zu verstehen. Weiters könnte in Wien ein Fokus auf nur eingeschränkt nutzbare Flächen liegen, z.B. nicht verwendbare Zwischenflächen, wie zwischen Glas- und Gewächshäusern. Insbesondere im energieintensiven geschützten Anbau im Gartenbau sind entsprechenden Varianten durchaus denkbar. Eventuell sind hier auch unproduktive Restflächen und sonstige landwirtschaftliche Flächen (außerhalb der ausgewiesenen Kerngebiete im AGSTEP) denkbar.
Bei landwirtschaftlichen Freilandflächen ist aus Sicht der Landwirtschaftskammer Wien unter den zuvor genannten Rahmenbedingungen nur die Agrar-Photovoltaik denkbar. In Abgrenzung zur Freiflächenphotovoltaik, bei der die Stromgewinnung im Vordergrund steht, wird der Hauptertrag der Agrar-Photovoltaik aus der landwirtschaftlichen Nutzung gezogen. Die Elektrizitätsgewinnung ist hier ein Zusatzeffekt. Zwingende Voraussetzung einer Agrar-Photovoltaik ist eine nachgewiesene aktive Betriebsführung. In Wien sind überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen Pachtflächen. Ohne den Nachweis einer landwirtschaftlichen Betriebsführung ist die Vermietung von Flächen an gewerbliche Photovoltaikanlagenbetreiber naheliegend und würde zur Zersplitterung der geschlossenen landwirtschaftlichen Kerngebiete führen.
Einer kontrollierten Erschließung des Agrar-Photovoltaikpotentials, unter Einbindung der betroffenen Betriebe als aktive Partner, auf den explizit dafür geeigneten Flächen, steht die Landwirtschaftskammer Wien offen gegenüber. Nur so kann das Spannungsfeld in der Raumordnung zwischen Energie- und Nahrungsmittelproduktion entsprechend in Einklang gebracht werden.
Aufgrund des überschaubaren agrarischen Flächenangebots in Wien sollte grundsätzlich der Bau von Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen (Freiland) Flächen nicht möglich sein. Sofern landwirtschaftliche Nutzflächen herangezogen werden, sind die besten Böden tunlichst zu meiden.
In diesem Sinne sollten die als im AGSTEP (Agrarstruktureller Entwicklungsplan) ausgewiesenen Kerngebiete jedenfalls nicht für die Verwendung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Verfügung stehen.
Vielmehr muss die Erschließung der verfügbaren Dachflächen bei (landwirtschaftlichen) Betrieben Vorrang haben. Darunter sind auch überdachte Glashausflächen zu verstehen. Weiters könnte in Wien ein Fokus auf nur eingeschränkt nutzbare Flächen liegen, z.B. nicht verwendbare Zwischenflächen, wie zwischen Glas- und Gewächshäusern. Insbesondere im energieintensiven geschützten Anbau im Gartenbau sind entsprechenden Varianten durchaus denkbar. Eventuell sind hier auch unproduktive Restflächen und sonstige landwirtschaftliche Flächen (außerhalb der ausgewiesenen Kerngebiete im AGSTEP) denkbar.
Bei landwirtschaftlichen Freilandflächen ist aus Sicht der Landwirtschaftskammer Wien unter den zuvor genannten Rahmenbedingungen nur die Agrar-Photovoltaik denkbar. In Abgrenzung zur Freiflächenphotovoltaik, bei der die Stromgewinnung im Vordergrund steht, wird der Hauptertrag der Agrar-Photovoltaik aus der landwirtschaftlichen Nutzung gezogen. Die Elektrizitätsgewinnung ist hier ein Zusatzeffekt. Zwingende Voraussetzung einer Agrar-Photovoltaik ist eine nachgewiesene aktive Betriebsführung. In Wien sind überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen Pachtflächen. Ohne den Nachweis einer landwirtschaftlichen Betriebsführung ist die Vermietung von Flächen an gewerbliche Photovoltaikanlagenbetreiber naheliegend und würde zur Zersplitterung der geschlossenen landwirtschaftlichen Kerngebiete führen.
Einer kontrollierten Erschließung des Agrar-Photovoltaikpotentials, unter Einbindung der betroffenen Betriebe als aktive Partner, auf den explizit dafür geeigneten Flächen, steht die Landwirtschaftskammer Wien offen gegenüber. Nur so kann das Spannungsfeld in der Raumordnung zwischen Energie- und Nahrungsmittelproduktion entsprechend in Einklang gebracht werden.