AMA-Gütesiegel- Programm für Brot und Gebäck
Das AMA-Gütesiegel ist ein
Symbol für höchste Qualität
und nachhaltige Produktionsweisen
– und ein unverzichtbarer
Orientierungspunkt für
Konsument:innen. Auch im
Bereich der Ackerfrüchte garantiert
das Gütesiegel hochwertige
Produkte, welche von
unabhängigen Prüfer:innen regelmäßig
kontrolliert werden.
Nur Ackerfrüchte, die in Österreich
angebaut und geerntet
werden, dürfen das AMA-Gütesiegel
tragen. Dies fördert regionale
Kreisläufe und reduziert
Umweltbelastungen durch lange
Transportwege.
Das AMA-Gütesiegel-Programm für Brot und Gebäck besteht aus drei Richtlinien beginnend mit der AMA Gütesiegel Richtlinie für Ackerfrüchte, an welcher bereits seit Jänner 2024 teilgenommen werden kann. Landwirt:innen, die sich zum AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte anmelden, nehmen automatisch mit dem gesamten Betrieb teil und sind berechtigt ohne weitere Kosten alle Ackerfrüchte über die künftig entstehenden Programme zu vermarkten. So ist geplant auch Rapsöl und Speisesoja, sowie österreichischen Zucker über das AMA Gütesiegel zu kennzeichnen und von Importen abzugrenzen. Mit der Anmeldung zum AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte leistet jeder Landwirt selbst einen Beitrag zur Preisabsicherung und geringerer Austauschbarkeit seiner eigenen Produkte. Fakt ist, dass durch die Teilnahme kein Mehraufwand entsteht und damit eine wesentliche Marktabsicherung verbunden ist. Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Richtlinie ist das Erreichen von drei ÖPUL-Punkten. Bereits jetzt erfüllen fast 100 Prozent der Wiener Ackerbäuer: innen diese Vorgabe. Rund 52 Prozent der Wiener Ackerbäuer: innen haben sich bereits zum AMA-Gütesiegel angemeldet. Als landwirtschaftlicher Betrieb können Sie mit Ihrer ID Austria/ Handy-Signatur bzw. eAMA-Zugangsdaten in das Kundenportal der AMA-Marketing einsteigen und sich bis spätestens 15. April 2025 neu für das AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte anmelden.
Nach erfolgter Anmeldung wird eine elektronische Bestätigung der Teilnahme am AMA Qualitätsprogramm übermittelt. Diese kann auch jederzeit im Kundenportal der AMA Marketing abgerufen werden. Der Einstieg und die Anmeldung zum AMAGütesiegel Ackerfrüchte erfolgt unter https://amamarketingportal.services.ama.at/. Eine jährliche neue Anmeldung ist nicht erforderlich. Einmal angemeldet bleibt die Teilnahme am Gütesiegel bis auf Wiederruf aufrecht.
Die zweite AMA-Gütesiegel Richtlinie „Agrarhandel und Mühlen“ legt Anforderungen für die teilnehmenden Agrarhändler: innen, Mühlen, Transporteur: innen und Lagerstellen fest. Dabei sind wesentliche Herstellungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsschritte, sowie notwendige Hygienemaßnahmen geregelt. Hierbei gibt es bereits 73 Lizenznehmer. Die Liste der teilnehmenden Betriebe ist unter AMA-Gütesiegel - Agrarhandel und Mühlen zu finden.
Die dritte AMA-Gütesiegel Richtlinie „Backerzeugnisse“ wurde nach langen Verhandlungen beschlossen und ist seit dem 01. Jänner 2025 gültig. Für Bäckereien, die bereits an der alten AMA-Gütesiegel-Richtlinie „Be- und Verarbeitungsprodukte“ teilnehmen, ist der Umstieg auf die neue AMAGütesiegel- Richtlinie „Backerzeugnisse“ bis 28. Februar 2025 geplant. Sie regelt wesentliche Herstellungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsschritte, sowie Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Hygieneniveaus. Die Anforderungen liegen über den rechtlichen Bestimmungen und unterstützen die korrekte Umsetzung der geforderten Rückverfolgbarkeit dieser Lebensmittel.
Das AMA-Gütesiegel-Programm für Brot und Gebäck besteht aus drei Richtlinien beginnend mit der AMA Gütesiegel Richtlinie für Ackerfrüchte, an welcher bereits seit Jänner 2024 teilgenommen werden kann. Landwirt:innen, die sich zum AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte anmelden, nehmen automatisch mit dem gesamten Betrieb teil und sind berechtigt ohne weitere Kosten alle Ackerfrüchte über die künftig entstehenden Programme zu vermarkten. So ist geplant auch Rapsöl und Speisesoja, sowie österreichischen Zucker über das AMA Gütesiegel zu kennzeichnen und von Importen abzugrenzen. Mit der Anmeldung zum AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte leistet jeder Landwirt selbst einen Beitrag zur Preisabsicherung und geringerer Austauschbarkeit seiner eigenen Produkte. Fakt ist, dass durch die Teilnahme kein Mehraufwand entsteht und damit eine wesentliche Marktabsicherung verbunden ist. Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Richtlinie ist das Erreichen von drei ÖPUL-Punkten. Bereits jetzt erfüllen fast 100 Prozent der Wiener Ackerbäuer: innen diese Vorgabe. Rund 52 Prozent der Wiener Ackerbäuer: innen haben sich bereits zum AMA-Gütesiegel angemeldet. Als landwirtschaftlicher Betrieb können Sie mit Ihrer ID Austria/ Handy-Signatur bzw. eAMA-Zugangsdaten in das Kundenportal der AMA-Marketing einsteigen und sich bis spätestens 15. April 2025 neu für das AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte anmelden.
Nach erfolgter Anmeldung wird eine elektronische Bestätigung der Teilnahme am AMA Qualitätsprogramm übermittelt. Diese kann auch jederzeit im Kundenportal der AMA Marketing abgerufen werden. Der Einstieg und die Anmeldung zum AMAGütesiegel Ackerfrüchte erfolgt unter https://amamarketingportal.services.ama.at/. Eine jährliche neue Anmeldung ist nicht erforderlich. Einmal angemeldet bleibt die Teilnahme am Gütesiegel bis auf Wiederruf aufrecht.
Die zweite AMA-Gütesiegel Richtlinie „Agrarhandel und Mühlen“ legt Anforderungen für die teilnehmenden Agrarhändler: innen, Mühlen, Transporteur: innen und Lagerstellen fest. Dabei sind wesentliche Herstellungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsschritte, sowie notwendige Hygienemaßnahmen geregelt. Hierbei gibt es bereits 73 Lizenznehmer. Die Liste der teilnehmenden Betriebe ist unter AMA-Gütesiegel - Agrarhandel und Mühlen zu finden.
Die dritte AMA-Gütesiegel Richtlinie „Backerzeugnisse“ wurde nach langen Verhandlungen beschlossen und ist seit dem 01. Jänner 2025 gültig. Für Bäckereien, die bereits an der alten AMA-Gütesiegel-Richtlinie „Be- und Verarbeitungsprodukte“ teilnehmen, ist der Umstieg auf die neue AMAGütesiegel- Richtlinie „Backerzeugnisse“ bis 28. Februar 2025 geplant. Sie regelt wesentliche Herstellungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsschritte, sowie Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Hygieneniveaus. Die Anforderungen liegen über den rechtlichen Bestimmungen und unterstützen die korrekte Umsetzung der geforderten Rückverfolgbarkeit dieser Lebensmittel.