Vorbeugender Grundwasserschutz Acker
Die ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender
Grundwasserschutz
– Acker“ dient der Verbesserung
des Oberflächen- und
Grundwasserschutzes sowie
der qualitativen Erhaltung und
Verbesserung des Bodenzustands
und der Bodenfruchtbarkeit.
Aktuell nehmen rund
70 Prozent der Wiener Ackerbaubetriebe
an dieser Maßnahme
teil. Im Rahmen der
schlagbezogenen Düngebilanzierung
ist ein Stickstoffsaldo
zu errechnen und ein etwaiger
Überschuss bei der Düngung
der Folgekultur zu berücksichtigen.
Bisher war die Berücksichtigung
dann notwendig,
wenn der Stickstoffsaldo mehr
als zehn Kilogramm je Hektar
betrug. Neu mit der Änderung
der ÖPUL-Sonderrichtlinie
ist, dass der Saldo der Ernte
2024 erst dann berücksichtigt
werden muss, wenn er größer
als 20 Kilogramm je Hektar
ist.
Unverändert bleibt, dass bei der Düngung der nachfolgenden Kultur 80 Prozent dieses Stickstoffüberschusses auf Flächen in der Gebietskulisse Wien sowie des angrenzenden Niederösterreich zu berücksichtigen ist. Ebenfalls neu ist, dass der Stickstoffsaldo bis maximal 100 Kilogramm je Hektar vor Abzug des Reduktionsfaktors bei nicht mehr beerntbaren Flächen berücksichtigt werden muss, der zum Beispiel nach extremen Wetterereignissen wie Hagel, Dürre oder Überschwemmung auftreten kann.
Damit sind zwar immer noch beträchtliche Stickstoffmengen beim Düngen der Folgekultur abzuziehen, extreme Spitzen werden aber genommen. Zusätzlich gibt es ab dem Jahr 2025 die Möglichkeit, für die Düngung mittels CULTANVerfahren bei Teilnahme am „Vorbeugenden Grundwasserschutz - Acker“ für Flächen in der Gebietskulisse eine Prämie von 40 Euro/ha zu beantragen.
Unverändert bleibt, dass bei der Düngung der nachfolgenden Kultur 80 Prozent dieses Stickstoffüberschusses auf Flächen in der Gebietskulisse Wien sowie des angrenzenden Niederösterreich zu berücksichtigen ist. Ebenfalls neu ist, dass der Stickstoffsaldo bis maximal 100 Kilogramm je Hektar vor Abzug des Reduktionsfaktors bei nicht mehr beerntbaren Flächen berücksichtigt werden muss, der zum Beispiel nach extremen Wetterereignissen wie Hagel, Dürre oder Überschwemmung auftreten kann.
Damit sind zwar immer noch beträchtliche Stickstoffmengen beim Düngen der Folgekultur abzuziehen, extreme Spitzen werden aber genommen. Zusätzlich gibt es ab dem Jahr 2025 die Möglichkeit, für die Düngung mittels CULTANVerfahren bei Teilnahme am „Vorbeugenden Grundwasserschutz - Acker“ für Flächen in der Gebietskulisse eine Prämie von 40 Euro/ha zu beantragen.
Kontakt
-
Ing. Philipp Prock
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
philipp.prock@lk-wien.at
T 01/587 95 28 - 24
M 0664/60 259 111 24
F 01/587 95 28 - 21