ÖPUL 2023 Flächenzugangsregelung
Ab dem Antragsjahr 2026
sind Flächenzugänge im ÖPUL
bei bestimmten Maßnahmen
nur mehr begrenzt prämienfähig.
Flächen, die im MFA 2026
erstmals bei einem Betrieb bekannt
gegeben werden, können
bereits von der Zugangsregelung
betroen sein.
Das Programmende von
ÖPUL 2023 ist aus heutiger
Sicht Ende 2028. Sollte es Verlängerungsjahre
geben, weil
2029 kein neues ÖPUL-Programm
in genehmigter Form
vorliegt, ist damit zu rechnen,
dass die Regelung auch in den
Verlängerungsjahren gilt.
Die Begrenzung des prämienfähigen Flächenzugangs betrifft folgende mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen mit flächenbezogener Verpflichtung:
- BIO - biologische Wirtschaftsweise am Gesamtbetrieb oder auf einem Teilbetrieb
- UBB - umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
- EEB - Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
- NAT - Naturschutz
- GWA - vorbeugender Grundwasserschutz - Acker
- GWAHUERO - Zuschlag Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien
- HEU - Heuwirtschaft, im Fall von Grünlandflächen
- BERGMAHD - Bewirtschaftung von Bergmähdern
- HBG - Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
- EBW - Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
Hinweis:
Ein Flächenzugang liegt vor,
wenn die Maßnahmenfläche
ausgeweitet wird. Wenn die
hinzukommenden Flächen
bereits vorher mit der gleichen
Maßnahme belegt waren
(Vorbewirtschafter nimmt an
der gleichen Maßnahme teil),
handelt es sich nicht um einen
Flächenzugang im Sinne der
Bestimmung und die hinzukommenden
Flächen sind dann am
Betrieb grundsätzlich zur Gänze
prämienfähig.
Neue Flächen (gemäß Flächenzugangsregelung), die in den Mehrfachanträgen 2026, 2027 und 2028 am Betrieb hinzukommen und die am Betrieb beantragten Maßnahmen ausweiten, können nur bis zu 50 Prozent (bezogen auf die im Mehrfachantrag 2025 beantragten Flächen pro Maßnahme) jedoch jedenfalls bis zu 5 Hektar, prämienfähig berücksichtigt werden. Auch wenn 50 Prozent weniger als 5 Hektar sind, ein Zugang bis zu 5 Hektar ist jedenfalls prämienfähig.
Neue Flächen (gemäß Flächenzugangsregelung), die in den Mehrfachanträgen 2026, 2027 und 2028 am Betrieb hinzukommen und die am Betrieb beantragten Maßnahmen ausweiten, können nur bis zu 50 Prozent (bezogen auf die im Mehrfachantrag 2025 beantragten Flächen pro Maßnahme) jedoch jedenfalls bis zu 5 Hektar, prämienfähig berücksichtigt werden. Auch wenn 50 Prozent weniger als 5 Hektar sind, ein Zugang bis zu 5 Hektar ist jedenfalls prämienfähig.
Folgende Beispiele zeigen, wie die Flächenzugangsregelung funktioniert:
Beispiel 1: Ein Biobetrieb
bewirtschaftet laut MFA 2025
70 Hektar landwirtschaftliche
Nutzfläche. Sein Nachbar, ein
konventioneller Betrieb mit 25
Hektar Ackerfläche, geht mit
Ende 2025 in Pension. Ab 2026
bewirtschaftet der Biobetrieb
zusätzlich die 25 Hektar. Sie
stellen für ihn einen Flächenzugang
dar, da sie nicht von
einem Biobetrieb stammen.
Der maximal prämienfähige
Flächenzugang in den Antragsjahren
2026 bis Ende 2028 liegt
für den Biobetrieb bei 50 Prozent
von 70 Hektar, somit bei
35 Hektar. Die 25 Hektar sind
daher in der Biomaßnahme
prämienfähig. Es verbleiben
noch 10 Hektar, die bis Programmende
von einem Nicht-
Biobetrieb prämienfähig hinzugenommen
werden können.
Kämen 40 Hektar konventionelle
Ackerfläche hinzu, würden
35 Hektar die Bio-Acker-
Basisprämie erhalten und 5
Hektar nicht.
Beispiel 2: Zwei Teilnehmer am vorbeugenden Grundwasserschutz Acker tauschen jährlich aus fruchtfolgetechnischen Gründen Ackerflächen. Flächentäusche könnten ein Flächenzugang sein. Hier aber nicht, da beide Betriebe am vorbeugenden Grundwasserschutz Acker teilnehmen. Die getauschten Ackerflächen sind bei beiden Betrieben in der Maßnahme vorbeugender Grundwasserschutz Acker prämienfähig.
Beispiel 2: Zwei Teilnehmer am vorbeugenden Grundwasserschutz Acker tauschen jährlich aus fruchtfolgetechnischen Gründen Ackerflächen. Flächentäusche könnten ein Flächenzugang sein. Hier aber nicht, da beide Betriebe am vorbeugenden Grundwasserschutz Acker teilnehmen. Die getauschten Ackerflächen sind bei beiden Betrieben in der Maßnahme vorbeugender Grundwasserschutz Acker prämienfähig.