Abgabe von Pflanzenschutzmittel-Gebinden
Seit dem 1.
Jänner 2026
können land- und
forstwirtschaftliche
Betriebe
leere Pflanzenschutzmittel-
Gebinde mit dem Gefahrensymbol
„ernste Gesundheitsgefahr“
nach ordnungsgemäßer
Reinigung kostenlos
entsorgen.
Auch Gebinde ohne Gefahrensymbol können kostenlos abgegeben werden.
Auch Gebinde ohne Gefahrensymbol können kostenlos abgegeben werden.
Grundvoraussetzung:
Vor der Entsorgung zu beachten:
Zusätzliche Anforderungen bei Gebinden mit „ernster Gesundheitsgefahr“:
- Gebindeart- und Größe: Kunststoffflaschen und -kanister bis max. 25 Liter
- Entpflichtung der Verpackung:
- Bei Produkten, die regulär in Österreich gekauft wurden, ist die Entpflichtung bereits erfüllt.
- Bei Eigenimporten aus dem Ausland kann die Entpflichtung fehlen.
Vor der Entsorgung zu beachten:
- Gebinde vollständig restentleeren
- 3‑mal ausspülen (Spülwasser zur Spritzbrühe geben)
- Austropfen und vollständig trocknen lassen
- Gebinde nicht verschließen, Verschlüsse separat abgeben
- Gebinde müssen optisch sauber sein
Zusätzliche Anforderungen bei Gebinden mit „ernster Gesundheitsgefahr“:
- Gefahrensymbole müssen 100% entfernt oder unkenntlich gemacht werden (z.B. Übersprühen) um Beanstandungen zu vermeiden. Wichtig: Gebinde mit dem Gefahrensymbol „giftig“ (Totenkopf) können nicht kostenlos abgegeben werden.
Möglichkeiten zur Abgabe:
1. Abgabe bei gewerblichen
Übergabestellen (siehe Tabelle):
Wichtig: Eine Entsorgung über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack ist nicht zulässig.
- Eine kostenlose Vorabregistrierung im Anfallstellenregister der VKS (Verpackungskoordinierungsstelle) ist erforderlich.
- Anleitung für pauschalierte Land- und Forstwirte
- Anleitung für Betriebe mit UID-Nummer https://www.wirtschaft-sammelt.at/media/3_anleitung_neuregistrierung_1.pdf).
- Keine Registrierung notwendig, da diese Betriebe schon als Abfall-Anfallstelle registriert sind.
Wichtig: Eine Entsorgung über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack ist nicht zulässig.