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Acht Fragen und Antworten zu SB-Hütten

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07.07.2023 | von Ing. Roswitha Plösch, BEd.

Beim Verkauf bäuerlicher Produkte in einer Selbstbedienungshütte gilt es einiges zu beachten. Informieren Sie sich hier über Möglichkeiten, Rechte und Pflichten.

Broslerhof075.jpg © AMA GENUSS REGION/wildbild.at
Vom Gemüse über Käse bis zu Fleischprodukten reicht das Angebot des Broslerhofes im Selbstbedienungsladen. Konsumentinnen und Konsumenten erwarten in einer bäuerlichen Selbstbedienungshütte bäuerliche Produkte und nicht industriell gefertigte Waren. © AMA GENUSS REGION/wildbild.at

Was darf in einem bäuerlichen Selbstbedienungsladen verkauft werden?

Im Rahmen der bäuerlichen Direktvermarktung dürfen alle selbsterzeugten Produkte (Urprodukte wie Gemüse, Eier, Milch sowie be- und verarbeitete Produkte wie Fruchtjogurt, Brot, Fleisch, Würste) verkauft werden. Dafür ist keine Gewerbeberechtigung notwendig. Die Produkte müssen hygienisch einwandfrei verpackt, nach den aktuell gültigen Kennzeichnungsvorschriften etikettiert sein, und es ist eine entsprechende Kühlung zu gewährleisten. Zusätzlich müssen die gewerbe-, steuer-, sozial-, und baurechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Dürfen Produkte von anderen Direktvermarktern mitverkauft werden?

Werden Produkte von anderen Landwirt:innen mitverkauft oder teilen sich mehrere Landwirt:innen einen Selbstbedienungsladen, so muss die/der jeweilige Produzent:in ihre/seine Waren immer auf eigenen Namen und eigene Rechnung verkaufen, damit kein Gewerbe ausgelöst wird. Es muss für die Kund:innen eindeutig erkennbar sein, von welcher/m Landwirt:in das jeweilige Produkt stammt und dass diese/r als Verkäufer:in auftritt. Dies kann beispielsweise durch einen Aushang mit der Aufschrift "Der Verkauf erfolgt auf Namen und Rechnung der einzelnen bäuerlichen Produzenten" ersichtlich gemacht werden. Darüber hinaus sorgt eine vollständige Auflistung aller Produzent:innen samt ihrer jeweiligen Produkte für Transparenz den Kund:innen gegenüber. Die Nennung des/r Erzeugers:in nur am Etikett des jeweiligen Produktes reicht nicht aus. Werden die Produkte anderer Direktvermarkter:innen von der Betreiberin/dem Betreiber der Selbstbedienungshütte abgekauft oder Handelsware mit verkauft, ist ein Gewerbe zwingend notwendig.

Welches Produktsortiment sollte in einem bäuerlichen Selbstbedienungsladen bzw. einer Selbstbedienungshütte angeboten werden?

Es sollte für jede/n Betreiber:in selbstverständlich sein, dass in einem bäuerlich geführten Selbstbedienungsladen nur bäuerliche Produkte angeboten werden. Die Identifizierung von Regionalität und hochwertigen, bäuerlichen Produkten muss unbedingt gewahrt werden! Die Konsument:innen hinterfragen das Angebot im Laden sehr kritisch und wollen über die Herkunft der angebotenen Produkte informiert sein. Industriell hergestellte Waren haben in einer bäuerlichen Verkaufsstätte nichts verloren!

Dürfen gewerbliche Produkte wie Energydrinks, Süßwaren, Tiefkühlpizza oder Limonaden verkauft werden?

Die genannten Produkte stehen nicht im Einklang mit einer nachhaltigen bäuerlichen Direktvermarktung und haben, wie bereits erläutert, an einem bäuerlich geführten Verkaufsplatz nichts verloren. Es kommt zu einer Irreführung der Kund:innen. Die Konsument:innen gehen bewusst in einen bäuerlichen Laden, weil er bäuerlich produzierte Produkte will. Mit einem solchen Angebot wird der Begriff "bäuerlich" missbraucht.

Was ist zu beachten, wenn Handelswaren angeboten werden oder wenn Produkte anderer Direktvermarkter vom Betreiber abgekauft und weiterverkauft werden?

Der Ein- und Weiterverkauf von Waren löst eine Handelstätigkeit aus, und dafür ist die Anmeldung eines Gewerbes notwendig. Das Öffnungszeitengesetz sowie alle weiteren auf gewerbliche Verkaufsstätten anzuwendenden Bestimmungen sind einzuhalten.

Darf Alkohol in einem Selbstbedienungsladen verkauft werden?

Der Verkauf von Alkohol ist bei Selbstbedienung nicht erlaubt. Alkohol darf nicht frei zugänglich ohne Kontrolle des Alters verkauft werden, denn es sind die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten. Elektronische Systeme, die den Kauf von Alkohol beispielsweise nur unter Prüfung des Alters zulassen - z.B. Altersabfrage mittels Bankomatkarte - bieten nach derzeitiger Rechtslage keinen ausreichenden Ersatz für die Ausweiskontrolle durch eine Person.

Gilt beim Verkauf im Selbstbedienungsladen das Öffnungszeitengesetz?

Werden rein bäuerlich produzierte Produkte angeboten und verkauft jede/r Produzent:in auf ihren/seinen Namen und Rechnung, dann kann die Verkaufseinrichtung 24/​7 betrieben werden, denn Land- und Forstwirt:innen sind bei ihrer Verkaufstätigkeit im Rahmen der Direktvermarktung nicht an das Öffnungszeitengesetz gebunden. Liegt ein Handelsgewerbe vor oder werden auch gewerblich produzierte Produkte angeboten, dann muss das Öffnungszeitengesetz eingehalten werden. Dies gilt auch, wenn sich Direktvermarkter:innen und Gewerbetreibende eine Verkaufsstelle teilen.

Dürfen Kaffee und Kuchen angeboten werden?

Kaffee und Kuchen dürfen im Rahmen der bäuerlichen Direktvermarktung nicht verabreicht werden. Dafür ist eine Gastgewerbeberechtigung notwendig. Auch das Aufstellen eines Kaffeeautomaten in einem Selbstbedienungsladen entspricht keiner bäuerlichen Direktvermarktung.

Expertentipp von Ing. Roswitha Plösch BEd, Spezialberatung Direktvermarktung:

Keine Industrieprodukte!
Industriell hergestellte Produkte wie Energydrinks, Süßwaren, Pizza etc. haben in einem bäuerlichen Verkaufsladen nichts verloren! Mit einem solchen Angebot wird der Begriff "bäuerlich" einfach missbraucht. Es liegt der Tatbestand der Irreführung der Konsument:innen vor. Aufgrund der irreführenden Geschäftsbezeichnung und in einigen Fällen der nicht dem Gesetz entsprechenden Öffnungszeiten kann jederzeit eine Meldung an die zuständige Gewerbebehörde erfolgen, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

LK-Beratung

Die Landwirtschaftskammern Kärnten und Niederösterreich haben das komplexe Thema der SB-Läden aufgegriffen und systematisch bearbeitet. Die umfassende Beratungsbroschüre "Bäuerliche Selbstbedienung - Professionell. Digital.“ findet sich als Download am Ende des Artikels.  Die erarbeiteten Werkzeuge sollen den bäuerlichen Betrieben einerseits eine Selbstevaluierung ermöglichen. Andererseits sollen sie eine gezielte Vorbereitung auf eine mögliche Fachberatung in der Landwirtschaftskammer Kärnten sein.  Starten Sie gut beraten in die bäuerliche Direktvermarktung!

Sie haben Fragen zur bäuerlichen Direktvermarktung, zum Betreiben einer bäuerlichen Selbstbedienungshütte sowie zur Kennzeichnung der Produkte? Dann nutzen Sie das Beratungs- und Bildungsangebot in der Landwirtschaftskammer Kärnten, und wenden Sie sich an Direktvermarktungsberaterinnen:
  • LK-Außenstelle Spittal: Ing. Maria Luise Kaponig, Tel.-Nr.: 0463/​58 50-37 40
  • LK-Außenstelle Villach: Karin Popatnig, Tel.-Nr.: 0463/​58 50-36 40
  • LK-Außenstelle Klagenfurt: Ing. Margit Drobesch und Ing. Daniela Merl, Tel.-Nr.: 0463/​58 50-31 40
  • LK-Außenstelle Wolfsberg: Ing. Martina Graf-Weber und Kathrin Steiner BEd, Tel.-Nr.: 0463/​58 50-33 40
  • LK-Zentrale: Ing. Roswitha Plösch, BEd, Tel.-Nr.: 0463/​58 50-13 93

Downloads zum Thema

  • SB Läden-Professionalisierung Gesamtbroschüre PDF 1,25 MBBäuerliche Selbstbedienung – Professionell. Digital

Weitere Fachinformation

  • Rechtliche Rahmenbedingungen für Direktvermarkter
  • Neues ÖKL-Merkblatt #104 “Barrierefreiheit am Bauernhof“ erschienen
  • Neue Pfandverordnung tritt in Kraft
  • Sozialversicherung: Was bei Direktvermarktung zu beachten ist
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Vom Gemüse über Käse bis zu Fleischprodukten reicht das Angebot des Broslerhofes im Selbstbedienungsladen. Konsumentinnen und Konsumenten erwarten in einer bäuerlichen Selbstbedienungshütte bäuerliche Produkte und nicht industriell gefertigte Waren. © AMA GENUSS REGION/wildbild.at