Agrarstrukturerhebung 2026
Die Statistik Austria muss in
regelmäßigen Abständen eine
Agrarstrukturerhebung in Österreich
durchführen. Die letzte
Erhebung fand 2023 als Stichprobenerhebung
statt. Die Agrarstrukturerhebung
2026 wird
ebenfalls als Stichprobenerhebung
mit integrierter Vollerhebung
des Wein- und Gartenbaus
durchgeführt. Von der Stichprobenerhebung
sind im Bundesland
Wien 330 Betriebe betroffen.
Davon 177 Gartenbaubetriebe
und Betriebe mit Feldgemüse,
130 Weinbaubetriebe
sowie 23 Betriebe mit Ackerbau
bzw. Tierhaltung. Bei der Agrarstrukturerhebung
2026 handelt
es sich um eine Erhebung auf
Basis einer gesetzlichen Grundlage,
der Agrarstrukturstatistik
Verordnung 2026, welche seitens
des Bundesministers für
Land- und Forstwirtschaft, Klima-
und Umweltschutz, Regionen
und Wasserwirtschaft erlassen
worden ist. Diesbezüglich
besteht Auskunftspflicht!
Wird dieser Auskunftspflicht
nicht nachgekommen, können
in weiterer Folge seitens der Behörde
Verwaltungsstrafen erlassen
werden.
Wozu ist die Erhebung gut?
Prinzipiell soll die Agrarstrukturerhebung
wichtige Informationen
über die Strukturen der
Land- und Forstwirtschaft in Österreich
erbringen, woraus auch
langjährige Entwicklungen abgeleitet
werden können. Auf europäischer
Ebene laufen in allen
Mitgliedsländern gleiche Befragungen,
sodass die Ergebnisse
international vergleichbar sind.
Diese Daten sind somit essenziell
für die österreichische und
auch europäische Agrarpolitik,
zukünftige Förderprogramme
und die Planung von agrarpolitischen
Maßnahmen wie der
CO2-Rückvergütung sowie der
temporären Agrardieselrückvergütung.
Wie wurde informiert?
Die Erhebung wird mittels
elektronischen Fragebogens
(eQuest-Web) abgewickelt. Betriebe,
die 2026 in die Stichprobe
hineinfallen, haben Mitte
April seitens der Statistik Austria
ein Schreiben per Post oder
elektronisch erhalten. Dieses
enthält neben dem Begleitschreiben
und ausführlichem
Informationsmaterial auch die
Benutzerkennung und das Passwort
für den elektronischen
Fragebogen.
Dringend zu beachten ist, dass die Übermittlung der Unterlagen neben der postalischen Zustellung auch digital per eZustellung erfolgte. All jene, die für eine digitale Postzustellung registriert sind, haben die Unterlagen von Statistik Austria nur elektronisch erhalten. Die Statistik Austria nutzt die elektronische Zustellung (eZustellung) als Teil ihrer digitalen Verwaltung. In „Mein Postkorb“ können bei oesterreich.gv.at oder in der mobilen App „ID Austria“ oder im Unternehmensserviceportal USP die elektronischen Zusendungen empfangen werden. Über eine neue Nachricht in „Mein Postkorb“ informiert eine E-Mail. Es ist wichtig, die in „Mein Postkorb“ hinterlegte E-Mailadresse aktuell zu halten und entsprechende E-Mails zu beachten.
Sollten Sie seitens der LK Wien ein Erinnerungsmail zur Agrarstrukturerhebung 2026, jedoch von der Statistik Austria keine Erhebungsunterlagen erhalten haben, so können die Zugangsdaten unter der Hotline zur AS 2026 der Statistik Austria telefonisch unter 0800 799 766 oder schriftlich per Mail an agrarstrukturerhebung@statistik.gv.at nochmals angefordert werden.
Dringend zu beachten ist, dass die Übermittlung der Unterlagen neben der postalischen Zustellung auch digital per eZustellung erfolgte. All jene, die für eine digitale Postzustellung registriert sind, haben die Unterlagen von Statistik Austria nur elektronisch erhalten. Die Statistik Austria nutzt die elektronische Zustellung (eZustellung) als Teil ihrer digitalen Verwaltung. In „Mein Postkorb“ können bei oesterreich.gv.at oder in der mobilen App „ID Austria“ oder im Unternehmensserviceportal USP die elektronischen Zusendungen empfangen werden. Über eine neue Nachricht in „Mein Postkorb“ informiert eine E-Mail. Es ist wichtig, die in „Mein Postkorb“ hinterlegte E-Mailadresse aktuell zu halten und entsprechende E-Mails zu beachten.
Sollten Sie seitens der LK Wien ein Erinnerungsmail zur Agrarstrukturerhebung 2026, jedoch von der Statistik Austria keine Erhebungsunterlagen erhalten haben, so können die Zugangsdaten unter der Hotline zur AS 2026 der Statistik Austria telefonisch unter 0800 799 766 oder schriftlich per Mail an agrarstrukturerhebung@statistik.gv.at nochmals angefordert werden.
Wie kann ich die Erhebung eigenständig durchführen?
Wie schon bei der Vollerhebung
2020 und der letzten
Stichprobe 2023 wird die Agrarstrukturerhebung
2026 mittels
Online-Fragebogen durchgeführt.
Mit dem Informationsmaterial
der Statistik Austria
ist ein selbsttätiges Befüllen des
Fragebogens über den eigenen
Computer sicher möglich. Das
Zeigen auch die Erfahrungen
aus den letzten Erhebungen
2020 und 2023.Für den Fragebogen
ist eine ausführliche Ausfüllanleitung
vorhanden, die
ein selbsttätiges Befüllen des
Fragebogens bestmöglich unterstützt.
Daten, die bereits aus Verwaltungsquellen vorliegen, wie z.B. Flächendaten sowie Daten zur Tierhaltung aus dem Mehrfachantrag 2026, werden automatisch vorausgefüllt. Es müssen nur noch fehlende Daten, wie z.B. zu Eigentums- und Pachtverhältnissen, zu Stallhaltungsverfahren und Wirtschaftsdüngermanagement oder Angaben zu Nebentätigkeiten bzw. zu den am Betrieb/im Haushalt wohnenden Arbeitskräften ergänzt werden. Sollten Sie Weinbau oder Gartenbau betreiben bzw. Feldgemüse anbauen, so sind zusätzliche Erhebungen auszufüllen. Für alle Teile des Fragebogens bietet die Ausfüllanleitung wertvolle Informationen.
Auskunftspflichtige, die somit selbst in der Lage sind, den Fragebogen auszufüllen, sollten dies somit noch unbedingt rasch nachholen! Denn säumige Betriebe werden seitens der Statistik Austria an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden gemeldet, welche in weiterer Folge dann mit Mahnschreiben und eventuellen Strafzahlungen tätig werden müssen.
Daten, die bereits aus Verwaltungsquellen vorliegen, wie z.B. Flächendaten sowie Daten zur Tierhaltung aus dem Mehrfachantrag 2026, werden automatisch vorausgefüllt. Es müssen nur noch fehlende Daten, wie z.B. zu Eigentums- und Pachtverhältnissen, zu Stallhaltungsverfahren und Wirtschaftsdüngermanagement oder Angaben zu Nebentätigkeiten bzw. zu den am Betrieb/im Haushalt wohnenden Arbeitskräften ergänzt werden. Sollten Sie Weinbau oder Gartenbau betreiben bzw. Feldgemüse anbauen, so sind zusätzliche Erhebungen auszufüllen. Für alle Teile des Fragebogens bietet die Ausfüllanleitung wertvolle Informationen.
Auskunftspflichtige, die somit selbst in der Lage sind, den Fragebogen auszufüllen, sollten dies somit noch unbedingt rasch nachholen! Denn säumige Betriebe werden seitens der Statistik Austria an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden gemeldet, welche in weiterer Folge dann mit Mahnschreiben und eventuellen Strafzahlungen tätig werden müssen.
Wo kann ich Hilfestellung erhalten?
MFA-Betriebe, mit Ausfüllproblemen,
können die Unterstützungsleistungen
der Landwirtschaftskammer
Wien in
Anspruch nehmen. Hierzu ist
es unbedingt erforderlich vorab
einen Termin zu vereinbaren.
Die Beantwortung des Fragebogens
über die Landwirtschaftskammer
Wien hat bis spätestens
30. Juni 2026 zu erfolgen.
Kontakt in der LK Wien:
Kontakt in der LK Wien:
- Weinbau: Dipl.-Ing. Elmar Feigl, MA, 05 0259 11136 / elmar.feigl@lk-wien.at
- Gartenbau: Mag. Erik Graham, 05 0259 11140 / erik.graham@lk-wien.at
- Ackerbau- und Feldgemüseanbau: Thomas Kirchmayr, 05 0259 11142 / thomas.kirchmayr@lk-wien.at
- Administration: Ing. Philipp Prock, 05 0259 11124 / philipp.prock@lk-wien.at