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Agrarstrukturerhebung 2026

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27.05.2026 | von Ing. Philipp Prock

Rasches Handeln erforderlich, um Verwaltungsstrafen zu verhindern

wien--stammersdorf-hochfeld-herbst-0082.jpg © RWK Wien / Robert Herbst
© RWK Wien / Robert Herbst
Die Statistik Austria muss in regelmäßigen Abständen eine Agrarstrukturerhebung in Österreich durchführen. Die letzte Erhebung fand 2023 als Stichprobenerhebung statt. Die Agrarstrukturerhebung 2026 wird ebenfalls als Stichprobenerhebung mit integrierter Vollerhebung des Wein- und Gartenbaus durchgeführt. Von der Stichprobenerhebung sind im Bundesland Wien 330 Betriebe betroffen. Davon 177 Gartenbaubetriebe und Betriebe mit Feldgemüse, 130 Weinbaubetriebe sowie 23 Betriebe mit Ackerbau bzw. Tierhaltung. Bei der Agrarstrukturerhebung 2026 handelt es sich um eine Erhebung auf Basis einer gesetzlichen Grundlage, der Agrarstrukturstatistik Verordnung 2026, welche seitens des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft erlassen worden ist. Diesbezüglich besteht Auskunftspflicht! Wird dieser Auskunftspflicht nicht nachgekommen, können in weiterer Folge seitens der Behörde Verwaltungsstrafen erlassen werden.

Wozu ist die Erhebung gut?

Prinzipiell soll die Agrarstrukturerhebung wichtige Informationen über die Strukturen der Land- und Forstwirtschaft in Österreich erbringen, woraus auch langjährige Entwicklungen abgeleitet werden können. Auf europäischer Ebene laufen in allen Mitgliedsländern gleiche Befragungen, sodass die Ergebnisse international vergleichbar sind. Diese Daten sind somit essenziell für die österreichische und auch europäische Agrarpolitik, zukünftige Förderprogramme und die Planung von agrarpolitischen Maßnahmen wie der CO2-Rückvergütung sowie der temporären Agrardieselrückvergütung.

Wie wurde informiert?

Die Erhebung wird mittels elektronischen Fragebogens (eQuest-Web) abgewickelt. Betriebe, die 2026 in die Stichprobe hineinfallen, haben Mitte April seitens der Statistik Austria ein Schreiben per Post oder elektronisch erhalten. Dieses enthält neben dem Begleitschreiben und ausführlichem Informationsmaterial auch die Benutzerkennung und das Passwort für den elektronischen Fragebogen.

Dringend zu beachten ist, dass die Übermittlung der Unterlagen neben der postalischen Zustellung auch digital per eZustellung erfolgte. All jene, die für eine digitale Postzustellung registriert sind, haben die Unterlagen von Statistik Austria nur elektronisch erhalten. Die Statistik Austria nutzt die elektronische Zustellung (eZustellung) als Teil ihrer digitalen Verwaltung. In „Mein Postkorb“ können bei oesterreich.gv.at oder in der mobilen App „ID Austria“ oder im Unternehmensserviceportal USP die elektronischen Zusendungen empfangen werden. Über eine neue Nachricht in „Mein Postkorb“ informiert eine E-Mail. Es ist wichtig, die in „Mein Postkorb“ hinterlegte E-Mailadresse aktuell zu halten und entsprechende E-Mails zu beachten.

Sollten Sie seitens der LK Wien ein Erinnerungsmail zur Agrarstrukturerhebung 2026, jedoch von der Statistik Austria keine Erhebungsunterlagen erhalten haben, so können die Zugangsdaten unter der Hotline zur AS 2026 der Statistik Austria telefonisch unter 0800 799 766 oder schriftlich per Mail an agrarstrukturerhebung@statistik.gv.at nochmals angefordert werden.

Wie kann ich die Erhebung eigenständig durchführen?

Wie schon bei der Vollerhebung 2020 und der letzten Stichprobe 2023 wird die Agrarstrukturerhebung 2026 mittels Online-Fragebogen durchgeführt. Mit dem Informationsmaterial der Statistik Austria ist ein selbsttätiges Befüllen des Fragebogens über den eigenen Computer sicher möglich. Das Zeigen auch die Erfahrungen aus den letzten Erhebungen 2020 und 2023.Für den Fragebogen ist eine ausführliche Ausfüllanleitung vorhanden, die ein selbsttätiges Befüllen des Fragebogens bestmöglich unterstützt.

Daten, die bereits aus Verwaltungsquellen vorliegen, wie z.B. Flächendaten sowie Daten zur Tierhaltung aus dem Mehrfachantrag 2026, werden automatisch vorausgefüllt. Es müssen nur noch fehlende Daten, wie z.B. zu Eigentums- und Pachtverhältnissen, zu Stallhaltungsverfahren und Wirtschaftsdüngermanagement oder Angaben zu Nebentätigkeiten bzw. zu den am Betrieb/im Haushalt wohnenden Arbeitskräften ergänzt werden. Sollten Sie Weinbau oder Gartenbau betreiben bzw. Feldgemüse anbauen, so sind zusätzliche Erhebungen auszufüllen. Für alle Teile des Fragebogens bietet die Ausfüllanleitung wertvolle Informationen.

Auskunftspflichtige, die somit selbst in der Lage sind, den Fragebogen auszufüllen, sollten dies somit noch unbedingt rasch nachholen! Denn säumige Betriebe werden seitens der Statistik Austria an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden gemeldet, welche in weiterer Folge dann mit Mahnschreiben und eventuellen Strafzahlungen tätig werden müssen.

Wo kann ich Hilfestellung erhalten?

MFA-Betriebe, mit Ausfüllproblemen, können die Unterstützungsleistungen der Landwirtschaftskammer Wien in Anspruch nehmen. Hierzu ist es unbedingt erforderlich vorab einen Termin zu vereinbaren. Die Beantwortung des Fragebogens über die Landwirtschaftskammer Wien hat bis spätestens 30. Juni 2026 zu erfolgen.

Kontakt in der LK Wien: 
  • Weinbau: Dipl.-Ing. Elmar Feigl, MA, 05 0259 11136 / elmar.feigl@lk-wien.at
  • Gartenbau: Mag. Erik Graham, 05 0259 11140 / erik.graham@lk-wien.at
  • Ackerbau- und Feldgemüseanbau: Thomas Kirchmayr, 05 0259 11142 / thomas.kirchmayr@lk-wien.at
  • Administration: Ing. Philipp Prock, 05 0259 11124 / philipp.prock@lk-wien.at
Des Weiteren steht Ihnen die Hotline zur Agrarstrukturerhebung 2026 der Bundesanstalt Statistik Österreich telefonisch unter 0800 799 766 bzw. schriftlich an agrarstrukturerhebung@statistik.gv.at für weitere Frage gerne zur Verfügung.
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