Aprilauszahlung: LE und Direktzahlungen sowie Stufe 1 Stromkostenzuschuss - Pauschalmodell

Am 26. April 2023 erfolgten planmäßig die Restzahlungen von rund 140 Mio. Euro für das Österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL 2015, rund 63 Mio. Euro für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und rund 1,5 Mio. Euro für die Direktzahlungen aus dem Antragsjahr 2022. Die Hauptauszahlung für das ÖPUL (75%), die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (75%) und die Direktzahlungen des Antragsjahrs 2022 fand bereits am 21. Dezember 2022 statt. Die Begrünungsvarianten von Sommer/Herbst 2022 werden jedoch periodenübergangsbedingt zu 75% jetzt im April ausbezahlt.
Auszahlung Stufe 1 Stromkostenzuschuss - Pauschalmodell
In Summe werden für die Stufe 1 "Pauschalmodell" des Stromkostenzuschusses Landwirtschaft, der nach den flächen- und tierbezogenen Bewirtschaftungseinheiten (Hektar und Großvieheinheiten) berechnet wurde, rund 90,3 Mio. Euro an rund 106.000 Betriebe überwiesen. Die Antragstellung erfolgte automatisch und unbürokratisch über den Mehrfachantrag Flächen 2022“, informiert Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.
Mitteilungen und Bescheide
Die Mitteilungen und Bescheide zu den Abrechnungen werden am 5. Mai 2023 versendet. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Für angemeldete Benutzer wurden die Bescheide über "MeinPostkorb" zugestellt. Zusätzlich werden die Bescheide zwei bis drei Tage nach dem Versand betriebsbezogen im eArchiv angezeigt (Zugriff nur mittels BNr. + Landwirte-PIN-Code). Außerdem kann im Register "Flächen" unter dem Menüpunkt "Abfragen" der detaillierte ÖPUL 2015-Abrechnungsreport abgerufen werden. Wesentlich ist, dass für allfällige Beschwerden gegen Bescheide (vier Wochen) der Einsprüche gegen Mitteilungen (drei Jahre) die Frist mit der Zustellung zu laufen beginnt. Sind Abweichungen zwischen der beantragten und der für die Auszahlung ermittelten Fläche aus der Sicht des Antragsstellers nicht plausibel oder ungerechtfertigt, kann direkt der Kontakt mit der AMA gesucht oder die Mitarbeiter der zuständigen Landwirtschaftskammer auf Bezirksebene kontaktiert werden. Hilfreich kann auch der Vergleich mit den Mitteilungen und Bescheide aus dem letzten Jahr sein, da sich die Höhe der Prämiensätze aus ÖPUL und Ausgleichszulage nicht geändert haben.