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08.06.2023 | von Alexandra Meinhart, BEd

Almauftrieb: Schafe und Ziegen richtig melden

Schafe und Ziegen, die auf die Alm aufgetrieben werden, sind nun erstmalig tierbezogen zu melden. Das bedeutet, Auftreiber, die an der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl-Weide" teilnehmen, müssen die Tiere unmittelbar nach dem Abgang melden. Almbewirtschafter müssen die aufgetriebenen Tiere mittels Almauftriebsliste melden.

Schafe- und Ziegenmeldung.jpg
Ein tierbezogenes Meldeerfordernis ist ausschließlich bei der Teilnahme mit Schafen und Ziegen an der ÖPUL-Maßnahme Tierwohl-Weide notwendig! © Meinhart
Der Almauftrieb ist voll im Gange und viele Schaf- und Ziegenhalter machen sich Gedanken über ihre Meldeverpflichtungen. Hierbei gibt es einerseits gesetzliche Regelungen aus der Tierkennzeichnungsverordnung, die im VIS zu melden sind, aber auch Verpflichtungen für Betriebe, die an der ÖPUL-Maßnahme Tierwohl-Weide teilnehmen oder Almförderungen beziehen.

Neu ist, dass jeder Auftreiber, der an der ÖPUL-Maßnahme Tierwohl-Weide teilnimmt und seine Tiere auf eine Alm oder Gemeinschaftsweide treibt, für jedes Tier eine tierbezogene Abgangsmeldung unmittelbar im eAMA durchführen muss. Tierbezogen heißt, es muss jedes Tier mit der Ohrmarkennummer, dem Geburtsdatum und dem Geschlecht gemeldet werden. Die Abgangsmeldung hat unmittelbar zu erfolgen, d.h. die Meldung muss noch am selben Tag gemacht werden. Der Almbewirtschafter muss unverändert alle aufgetriebenen Tiere mittels Almauftriebsliste (AAL) melden. Jedoch muss ab heuer diese Meldung tierbezogen durchgeführt werden und nicht mehr nur nach Stückzahl. Im Herbst findet das umgekehrte Meldeprozedere statt.

VIS-Meldungen für Schafe und Ziegen beim Kauf oder Verkauf sind unabhängig von den beantragten Förderungen unverändert zu melden. Die Meldungen der Abgänge und Zugänge auf der Alm werden automatisch durch die AAL an das VIS übermittelt.
  • Die Verantwortung der korrekten Meldungen auf der Alm liegt beim Almbewirtschafter. Dieser hat innerhalb der 7-Tage-Meldefrist die notwendigen Meldungen mit den jeweiligen Daten durchzuführen.
  • Die Verantwortung der korrekten Meldungen/Korrekturen im MFA des Auftreibers liegt beim auftreibenden Betrieb. Sobald die Tiere den Betrieb verlassen und auf die Alm getrieben werden, ist unmittelbar eine Abgangsmeldung durchzuführen.

Welche Meldung ist durch den Auftreiber vorzunehmen?

Almauftrieb: Es sind im e-AMA die für die ÖPUL-Maßnahme Tierwohl-Weide beantragten weiblichen Schafe bzw. Ziegen mittels Korrekturmeldung zum MFA in der Beilage Tierwohl-Weide abzumelden (Auftriebsdatum = Abgangsmeldung).

Almabtrieb: Nach dem Almabtrieb sind die weiblichen Schafe und Ziegen wieder im e-AMA mittels Korrek-turmeldung zum MFA in der Beilage Tierwohl-Weide zu erfassen. Nimmt der Auftreiber an der ÖPUL-Maßnahme Tierwohl-Weide nicht teil, besteht kein Erfordernis einer Korrektur beim MFA. Es müssen dem Almbewirtschafter nur die einzeltierbezogenen Daten bekannt gegeben werden.
Schaf- und Ziegenmeldung.png
© LK Salzburg
Schaf- und Ziegenmeldung.png
© LK Salzburg

Welche Meldung muss der Almbewirtschafter vornehmen?

Almauftrieb: In der AAL (Bestandteil zum MFA 2023) sind die Schafe und Ziegen der Auftreiber einzeltierbezogen zu erfassen mit Ohrmarke, Geschlecht, Geburtsdatum, Auftriebsdatum sowie Abtriebsdatum.

Almabtrieb: Zusätzlich muss auch der tatsächliche Abtrieb für Schafe und Ziegen aktiv gemeldet werden. Das heißt, auch wenn das voraussichtliche Abtriebsdatum eingehalten werden kann, ist trotzdem eine Korrektur zum MFA notwendig.

Welche AMA-Meldefristen auf Alm- und Gemeinschaftsflächen gibt es bei Schafen, Ziegen und Pferden?

(Pferde sind gleich zu melden wie Schafe und Ziegen)
  • Erstauftrieb: Alle Tiere, die prämienfähig werden sollen, müssen bis spätestens Sa, 15. Juli erstmalig auf eine Alm aufgetrieben worden sein, d.h. sämtliche Tiere müssen bis 15. Juli gealpt sein!
  • Ende der Meldefrist für Erstauftrieb: sieben Kalendertage (bisher 14 Tage)
  • Meldefrist Auf- und Abtrieb: sieben Kalendertage
  • NEU bei Teilnahme ÖPUL-Weide: Der Auftreiber muss am Tag des Auftriebs seine Tiere unmittelbar abmelden. D.h.: Tiere müssen noch am selben Tag im eAMA abgemeldet werden (= Abgangsmeldung)
  • Die Tiere müssen mind. 60 Tage auf der Alm sein, der Tag des Abtriebs zählt nicht zu den 60 Tagen.
  • Wird die AAL nicht gleichzeitig mit dem MFA abgesendet, kann sie jederzeit mit einer Korrektur nachgereicht werden.
  • Abgabe AAL bis spätestens Mo, 17. Juli. Ab Di, 18. Juli wird die Erfassung der AAL als zu spät gewertet und für die Förderungsberechnungen nicht mehr berücksichtigt.
  • Korrekturen der AAL, die nach dem 17. Juli gesendet werden und zu einer Prämienausweitung führen würden, werden nicht mehr für die Förderungsberechnung berück-sichtigt. Auch wenn die Beantragung der Auftriebsliste zu spät erfolgt, besteht weiterhin die Pflicht, alle Änderungen zu melden.

Wie können Schafe und Ziegen mit Vorschlagsliste an den Almbewirtschafter übergeben werden?

Auftreibende Betriebe können im MFA eine Vorschlagsliste mit Schaf- und Ziegen-Ohrmarken erstellen und an die Alm übermitteln, wo die Tiere aufgetrieben werden. Im eAMA kann unter dem Reiter „Flächen“ in der Antragsübersicht vom MFA 2023 der Bereich "Vorschlagsliste erstellen" ausgewählt werden. (1) Anschließend kann die Vorschlagsliste aus dem im Vorhinein generierten Dokument ausgewählt und hochgeladen werden.

Im Eingabefeld "Betriebsnummer" wird die Betriebsnummer der Alm eingetragen, an welche die Vorschlagsliste gesendet werden soll. (2) Die jeweilige Alm wird automatisch per E-Mail über den Erhalt der Vorschlagsliste informiert und kann diese in die AAL übernehmen. Weitere Ohrmarken können der Vorschlagsliste entweder über "Datenimport aus SZ-online", durch die Funktion "Ohrmarken aus anderen Beilagen übernehmen" oder manuell über den Erfassungsblock "Neue Ohrmarke hinzufügen" hinzugefügt werden. (3)

Auftreiber, die bereits das Herdenmanagementprogramm SZ-online nutzen (Mitglieder SZV), können aus dem SZ-online eine Vorschlagsliste generieren. Wichtig: Nur die Tiere auswählen, die auch tatsächlich auf die Alm gehen. Hat ein Auftreiber in den Beilagen "Gefährdete Nutztierrassen" oder "Tierwohl-Weide" Schafe bzw. Ziegen erfasst, können diese ebenfalls in die Vorschlagsliste übernommen werden.
Schaf- und Ziegenmeldung.png
© LK Salzburg

Können vom Almbewirtschafter Schafe und Ziegen auch ohne Vorschlagsliste erfasst werden?

Es können vom Almbewirtschafter gealpte Tiere der jeweiligen Auftreiber auch manuell in der AAL erfasst werden. Die Erstellung einer Vorschlagsliste ist nicht verpflichtend, bei größeren Tierbeständen aber empfehlenswert, da dadurch der Erfassungsaufwand für den Almbewirtschafter und die Fehleranfälligkeit bei der Ohrmarkeneingabe erheblich reduziert werden.
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