AMA-Auszahlung für 2024 noch im Dezember
Was wird ausbezahlt?
Die Auszahlung im Dezember stellt die Hauptberechnung für das Antragsjahr 2024 dar. Es werden hier 100% der beantragten Direktzahlungen ausbezahlt. Dazu gehören die Basiszahlung inkl. Umverteilung, Almauftriebsprämien, sowie das Junglandwirte Top-Up. Nur Betriebe mit offener Vor-Ort-Kontrolle werden zurückgestellt und können erst in der nächsten Berechnung berücksichtigt werden.
Neben den Direktzahlungen werden auch ÖPUL und die Ausgleichszulage (AZ) ausbezahlt. Beide im Dezember in Form einer Teilzahlung zu 75%. Offene Vor-Ort-Kontrollen haben hier keinen Einfluss auf die Auszahlungen, auch Monitoring-Aufträge führen zu keiner Verzögerung. Die Restzahlung von 25% wird bei der nächsten Berechnung voraussichtlich im Juni 2025 erfolgen.
Sonderstellung Zwischenfruchtbegrünung
Zahlungen aus der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" können erst nach Ablauf aller Begrünungszeiträume mit dem nächstfolgenden Auszahlungstermin ausbezahlt werden, jedoch dann zu 100%. Daraus ergibt sich der Termin Juni 2025, gemeinsam mit der ÖPUL-Restzahlung.
Mitteilungen und Bescheide
Der Direktzahlungsbescheid sowie die ÖPUL- und AZ-Mitteilungen, in denen die Berechnungsergebnisse samt möglicher Sanktionen dargestellt sind, werden den Betrieben ab 15. Jänner 2025 zugestellt.
Wertanpassung bei ÖPUL und AZ
Mit dem Impulsprogramm für die österreichische Land- und Forstwirtschaft wird ab 2024 erstmals eine Wertanpassung von 8% bei ÖPUL-Prämien sowie der Ausgleichszulage (AZ) durchgeführt. In der AZ wird ab 180 Erschwernispunkten um 14% erhöht. Auch einzelne ÖPUL-Zuschläge erhalten Anpassungen über 8% hinaus. Bei den Maßnahmen der Ökoregelung, die zu 100% EU-finanziert sind, kann eine Erhöhung nicht angewendet werden. Davon betroffen sind die Maßnahmen "Zwischenfruchtbegrünung", "System Immergrün", "Erosionsschutz Obst-Wein-Hopfen" und "Tierwohl-Weide". Anhand zweier Betriebe wird die erhöhte Auszahlung 2024 im Vergleich zu 2023 dargestellt.
Wertanpassung anhand von zwei Beispielbetrieben
Anhand zweier typischer Betriebe wird die erhöhte Auszahlung 2024 im Vergleich zu 2023 im Beitrag dargestellt.
Paket für eine wettbewerbsfähigere Land- und Forstwirtschaft
Mitte Mai 2024 hat die Bundesregierung ein rund 300 Millionen Euro schweres Entlastungspaket vorgelegt. Es soll bei fortwährend hohen Betriebs- und Treibstoffkosten sowie gleichzeitig sinkendem Einkommen dazu beitragen, dass die heimische Land- und Forstwirtschaft weiterhin wettbewerbsfähig bleibt. Nunmehr gibt es bei diesen Maßnahmen erste Auszahlungen. Die voraussichtlichen Beträge der Unterstützungsmaßnahmen können mit dem eigens entwickelten Entlastungsrechner auf der Internetseite der NÖ LK zielgerichtet für den Betrieb berechnet werden.
Entlastungspaket: Details im Überblick
1. Co2-Rückvergütung: Bei der CO2-Rückvergütung erfolgt eine pauschale Steuerbegünstigung auf Basis eines durchschnittlichen Gasölverbrauches in Liter je Hektar differenziert nach der Bewirtschaftungsart. Beantragt wird die Vergütung mit dem jährlichen Mehrfachantrag. Forstflächen muss man separat angeben.
Die Agrarmarkt Austria (AMA) zahlt ab einem Betrag von 1 Euro aus. Für die Jahre 2022, 2023 und 2024 ist die Auszahlung gemeinsam im Dezember 2024 vorgesehen. Die noch zu beantragende Vergütung 2025 soll im Dezember 2025 ausbezahlt werden.
2. Bodenbewirtschaftungsbeitrag: Der Bodenbewirtschaftungsbeitrag federt die anhaltenden Auswirkungen der Krise und Herausforderungen im Agrarsektor infolge des Russland-Ukraine-Kriegs ab. Damit soll gewährleistet sein, dass landwirtschaftliche Betriebe ihre Böden weiterhin bewirtschaften können. Der Zuschuss beruht auf einem pauschalen Dieselverbrauch für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die Beantragung erfolgte automatisch anhand der bis 15. April 2024 mit dem Mehrfachantrag beantragten und beihilfefähigen Flächen. Ausbezahlt wird im Dezember 2024 ab einem ermittelten Mindestauszahlungsbetrag von 20 Euro durch die Agrarmarkt Austria.
3. Agrardieselrückvergütung: Die Temporäre Agrardieselrückvergütung wird ebenfalls für drei Vergütungszeiträume gewährt. Ausbezahlt wird ab einem ermittelten Mindestauszahlungsbetrag von 20 Euro durch das Zollamt Österreich. Für den Zeitraum 2023 und 2024 ist die Auszahlung im ersten Halbjahr 2025 vorgesehen.
Die Agrarmarkt Austria (AMA) zahlt ab einem Betrag von 1 Euro aus. Für die Jahre 2022, 2023 und 2024 ist die Auszahlung gemeinsam im Dezember 2024 vorgesehen. Die noch zu beantragende Vergütung 2025 soll im Dezember 2025 ausbezahlt werden.
2. Bodenbewirtschaftungsbeitrag: Der Bodenbewirtschaftungsbeitrag federt die anhaltenden Auswirkungen der Krise und Herausforderungen im Agrarsektor infolge des Russland-Ukraine-Kriegs ab. Damit soll gewährleistet sein, dass landwirtschaftliche Betriebe ihre Böden weiterhin bewirtschaften können. Der Zuschuss beruht auf einem pauschalen Dieselverbrauch für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die Beantragung erfolgte automatisch anhand der bis 15. April 2024 mit dem Mehrfachantrag beantragten und beihilfefähigen Flächen. Ausbezahlt wird im Dezember 2024 ab einem ermittelten Mindestauszahlungsbetrag von 20 Euro durch die Agrarmarkt Austria.
3. Agrardieselrückvergütung: Die Temporäre Agrardieselrückvergütung wird ebenfalls für drei Vergütungszeiträume gewährt. Ausbezahlt wird ab einem ermittelten Mindestauszahlungsbetrag von 20 Euro durch das Zollamt Österreich. Für den Zeitraum 2023 und 2024 ist die Auszahlung im ersten Halbjahr 2025 vorgesehen.