Lohnverhandlungen im Weinbau - Abgeltung der Inflation
Am 20. Dezember 2024 fanden die alljährlichen Kollektivvertragsverhandlungen für die Weinbaubetriebe des Bundeslandes Wien (Kollektivvertrag für die Dienstnehmer in den Weinbaubetrieben des Bundeslandes Wien) zwischen der Gewerkschaft PRO-GE (Produktionsgewerkschaft) und der Landwirtschaftskammer Wien statt.
Lohnerhöhung um durchschnittliche 3,3 %
Infolge der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einigte man sich mit 3,3 % für alle Lohnkategorien auf eine geringfügig über dem Index liegende Anpassung. Der durchschnittliche Jahresindex (Dezember 2023 bis November 2024) lag bei 3,25 Prozent.
Die neue Lohntafel gilt vom 1. Jänner 2025 bis zum 31. Dezember 2025.
Die neue Lohntafel gilt vom 1. Jänner 2025 bis zum 31. Dezember 2025.