Artikelserie Maschinenkauf: Fahrtenschreiber
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Grundsätze
Traktoren über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht, deren Bauartgeschwindigkeit 40 km/h überschreitet, sind mit einem Fahrtenschreiber auszurüsten.
Ausnahmen in der Landwirtschaft
- Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens benutzt oder ohne Fahrer angemietet werden.
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt werden und zwar in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens, das das Fahrzeug besitzt, anmietet oder least.
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2020.06.11%2F1591852085109262.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2020.06.11/1591852085109262.jpg?m=MzYzLDI3Mg%3D%3D&_=1591852241)
Ist ein Fahrtenschreiber eingebaut, ist er immer zu verwenden! (Anmerkung: In diesem Fall dient der Fahrtenschreiber rein zur Kontrolle der Geschwindigkeit.)