Aufhebung der OÖ Maiswurzelbohrer-Verordnung - Mehr Eigenverantwortung für die Landwirtschaft
Ein zentraler Bestandteil der Verordnung war die Fruchtfolgeregelung, die vorgab, dass auf derselben Fläche innerhalb von vier Jahren maximal drei Jahre Mais angebaut werden durfte. Darüber hinaus wurden Anzeige- und Untersuchungspflichten beim Auftreten des Schädlings sowie Überwachungsaufgaben durch die Pflanzenschutzstelle der Landwirtschaftskammer, das sogenannte Maiswurzelbohrer-Monitoring, festgelegt.
Seit seinem ersten Auftreten in Oberösterreich im Jahr 2006 hat sich der Maiswurzelbohrer in der gesamten Region verbreitet. In den letzten Jahren blieben die Fangzahlen im Rahmen des Monitorings von Jahr zu Jahr nahezu konstant. Der Maiswurzelbohrer hat sich in unseren Gebieten als Schädling etabliert. Im Gegensatz zur Steiermark und Niederösterreich wurden in Oberösterreich jedoch bislang keine Schäden durch den Maiswurzelbohrer festgestellt. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die vielfältige Fruchtfolge, die interessante Alternativen zum Mais wie Soja oder Raps umfasst.
Seit seinem ersten Auftreten in Oberösterreich im Jahr 2006 hat sich der Maiswurzelbohrer in der gesamten Region verbreitet. In den letzten Jahren blieben die Fangzahlen im Rahmen des Monitorings von Jahr zu Jahr nahezu konstant. Der Maiswurzelbohrer hat sich in unseren Gebieten als Schädling etabliert. Im Gegensatz zur Steiermark und Niederösterreich wurden in Oberösterreich jedoch bislang keine Schäden durch den Maiswurzelbohrer festgestellt. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die vielfältige Fruchtfolge, die interessante Alternativen zum Mais wie Soja oder Raps umfasst.
Die Aufhebung der Verordnung bringt nicht nur eine größere Eigenverantwortung für Landwirte mit sich, sondern auch eine deutliche Vereinfachung der Verwaltungsprozesse. Mit dem Wegfall der verpflichtenden Regelungen entfällt auch der administrative Aufwand, der durch Anzeigepflichten, Überwachungsmaßnahmen und die Einhaltung der Fruchtfolgevorgaben entstand.
Für die Landwirtschaft bedeutet die Aufhebung der Maiswurzelbohrer-Verordnung mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung von Ackerflächen. Gleichzeitig wird jedoch betont, dass eine nachhaltige Fruchtfolge weiterhin entscheidend bleibt, um die Risiken durch den Maiswurzelbohrer zu minimieren und die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten. Ideal wäre eine Fruchtfolge mit einem Maisanteil der nicht höher als 50 % ist, besser wären 30 %.
Für die Landwirtschaft bedeutet die Aufhebung der Maiswurzelbohrer-Verordnung mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung von Ackerflächen. Gleichzeitig wird jedoch betont, dass eine nachhaltige Fruchtfolge weiterhin entscheidend bleibt, um die Risiken durch den Maiswurzelbohrer zu minimieren und die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten. Ideal wäre eine Fruchtfolge mit einem Maisanteil der nicht höher als 50 % ist, besser wären 30 %.