Bayerische GülleApp - Bedeutung für Österreich!
Vorgaben der deutschen Düngeverordnung
Dieses sogenannte "Pralltellerverbot" (Breitverteilerverbot) sorgte für zahlreiche Diskussionen und große Aufregung. Schließlich wären ab 2025 viele Güllefässer "unbrauchbar"! Daher forscht Bayern seit Jahren neben der einzelbetrieblichen Optimierung und der praxisgerechten Umsetzung der streifenförmigen Ausbringung im Auftrag der Politik auch an möglichen alternativen Verfahren für eine emissionsarme Gülleausbringung.
Die LFL prüfte "Alternative Verfahren zur bodennah streifenförmigen Ausbringung"
- 1.) Die Ausbringung bei niedrigen Temperaturen (ca. 5 °C)
- 2.) Die Ausbringung zu angesagtem Niederschlag
- 3.) Die Ausbringung von mit Wasser verdünnter Gülle
Variante 2 scheiterte im praktischen Versuch an der Nichtvorhersagbarkeit des exakten zeitlichen Beginns eines prognostizierten Niederschlags. Der von mehreren unabhängigen Wetterberichten mit über 90%iger Wahrscheinlichkeit angekündigte Niederschlag von ca. 10 mm am Versuchsstandort blieb aus und beschränkte sich auf 1 mm. Eine Emissionsminderung war nicht festzustellen. Aufgrund der Ungewissheit der Regenereignisse und der Tatsache, dass die wesentlichen Ammoniakemissionen in den ersten Stunden nach der Ausbringung entstehen, stellt die "Gülleausbringung bei Regen" ebenfalls kein alternatives, gleichwertiges Ausbringverfahren dar.
Verbleibt somit Variante 3, die Gülleverdünnung mit Wasser. Diese Ammoniak-Minderungsmaßnahme ist wissenschaftlich ab einer Verdünnung von 1:1 bereits anerkannt. Aus den Ergebnissen von "AlterMin" und weiterer Exaktversuche, die in der wissenschaftlichen Literatur beschrieben sind, ergab sich, dass die Ausbringung einer verdünnten Rindergülle mit bis zu 4,6% Trockensubstanzgehalt im Hinblick auf die Anforderung der deutschen Düngeverordnung als gleichwertig zum Einsatz eines Schleppschlauches angesehen werden kann.
Dieses alternative Ausbringverfahren gilt für die Umsetzung der Düngeverordnung ab 1. Februar 2025 in Bayern. Die Ermittlung des Ammoniakinventars (Luftschadstoffinventur) liegt in Deutschland nicht in der Länderkompetenz, sondern auf Bundesebene und wird vom Thünen-Institut ermittelt. Derzeit wird in Deutschland die emissionsmindernde Wirkung der 1:1-Gülleverdünnung in der Inventur nicht berücksichtigt. In der österreichischen Luftschadstoffinventurberechnung wird die 1:1-Verdünnung der Gülle bereits seit dem Jahr 2005 berücksichtigt. Die Datengrundlage dafür stellen die Tierhaltungsstudien (TIHALO I, II und III) bereit. Alle anderen europäischen Länder haben diese Möglichkeit der Emissionsreduktion bisher nicht als Maßnahme in der Inventurerstellung enthalten.
Die GülleApp und die Nachweisbarkeit in Deutschland
Letztendlich liegt die Inanspruchnahme dieses alternativen Verfahrens und des damit verbundenen auf 4,6% reduzierten TS-Gehalts in der Eigenverantwortung der Bäuerinnen und Bauern und wird im Rahmen der Fachrechtskontrollen überprüft. Es handelt sich dabei um ein rein alternatives Verfahren in der deutschen Dünge-Verordnung, das derzeit nicht in der deutschen Luftschadstoff-Inventur bzgl. Ammoniak separat abbildbar ist. Anzeigen werden erwartet. Es wird sich sehr schnell ein Bild bzgl. der Eigenverantwortung ergeben.
Zur Erreichung der NEC-Ziele ist die bodennahe Gülleausbringung nach wie vor ein sehr wichtiger Schlüsselfaktor. Die Verdünnung der Gülle mit Wasser - empfohlen insbesondere für die Düngung in den Sommermonaten (kein Lagerplatzproblem) - ist eine ergänzende, hilfreiche Maßnahme für jene Betriebe, die die Voraussetzungen (Wasserverfügbarkeit, Lagerraum, arrondierte Betriebslage) dafür aufbringen können. Eine bessere Nachweisbarkeit wird derzeit im Rahmen der Betriebsdatenerhebung durch die Tierverbände diskutiert. Damit die Gülleverdünnung auch in der OLI (Österreichischen Luftschadstoffinventur) berücksichtigt werden kann, müssen die Daten plausibel darstellbar sein.
Anrechenbarkeit in der Österreichischen Luftschadstoff-Inventur (OLI)
Eine emissionsmindernde Wirkung für die mobile Ausbringung von 1:1 verdünnter Gülle kann in nationalen Emissionsinventuren nur dann berücksichtigt werden, wenn in der Praxis eine Reihe von Rahmenbedingungen beachtet werden, sodass es zu keinen ungewünschten emissionserhöhenden Effekten wie z.B. durch Überdüngung, Nitratauswaschung oder Oberflächenabfluss kommt. Im Zusammenhang mit der 1:1-Verdünnung weisen die Berechnungsleitlinien darauf hin, dass diese Maßnahme aufgrund der Notwendigkeit erhöhter Lagerkapazitäten, zusätzlichen Fahrten und Wasserbedarf mit erhöhten Kosten verbunden sein kann, was einer dauerhaft sachgerechten Umsetzung in der Praxis entgegensteht.
Die Wirkung bodennaher Ausbringungstechniken ist international anerkannt und entspricht auch im Hinblick auf die Nachweisbarkeit den hohen Anforderungen an die Emissionsbilanzierung. Im Bereich der Gülleaufbereitung ist diese nur für separierte Dünngülle klar gegeben.
Abschließende Beurteilung der bayerischen Vorgaben in der GülleApp im Vergleich zu Österreich
Laut Umweltbundesamt wird in Österreich als einzigem EU-Mitgliedsstaat die Gülleverdünnung seit 2005 auf Basis von Tierhaltungsstudien (TIHALO I, II und III) in der Österreichischen Luftschadstoffinventur berücksichtigt. Gülleverdünnung oder Gülleseparierung in Verbindung mit bodennah streifenförmiger Ausbringung stellt bezüglich Minimierung der Ammoniakverluste, Erhöhung der Stickstoffeffizienz, Verbesserung der Futterqualität und Verringerung der Geruchsbelästigung die optimale und anzustrebende Technik auf freiwilliger Basis dar. Ist eine bodennah streifenförmige Ausbringung nicht möglich, stellt die Verdünnung der Gülle eine wertvolle Ergänzung dar.